78 Wochen Bezug von Krankengeld - Anrechnung von Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber

18. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 44x hilfreich)
78 Wochen Bezug von Krankengeld - Anrechnung von Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber

Hallo,
ich bin seit längerer Zeit immer wieder krank geschrieben.
Gestern erhielt ich ein Schreiben meiner Krankenkasse, mit der Festlegung des Berechnungszeitraumes der 78 Wochen Krankengeldbezug während der letzten 3 Jahre.

Die Anfangsfrist wurde auf den 07.03.2022 festgelegt. Dann wurden jeweils die Zeiten aufgelistet, in denen ich wegen psychischer Probleme krank geschrieben war (bis heute). Zwischendurch habe ich aber dann auch wieder gearbeitet. Mal 6 Wochen, mal 4 Monate.

Nun meine eigentliche Frage:
Ich habe gelesen, dass die 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber auf den Bezug von 78 Wochen Krankengeld angerechnet werden. Also erhält man 72 Wochen Lohnfortzahlung.
Die Krankenkasse hat aber immer wieder kürzere Krankmeldungen von 2 Wochen mehrfach auf den Bezugszeitraum angerechnet. Die Krankenkasse hat da aber kein Krankengeld bezahlt. Vielmehr hat mein Arbeitgeber in den Zeiten normal Lohnfortzahlung ausgeführt.

Ist das korrekt, dass die Krankenkasse diese Zeiträume auf die 72 Wochen mit einbezieht? Einerseits rechnet die Krankenkasse verschiedene ICD´s zu einer Erkrankung zusammen, lässt aber den Arbeitgeber bezahlen. Normal hätte die Krankenkasse doch dann dem Arbeitgeber mitteilen müssen, dass es sich um eine Folgeerkrankung handelt und dieser somit keine Lohnfortzahlung hätte machen müssen.

Für mich widerspricht sich die Zusammenfassung der verschiedenen Krankmeldungen dem Umstand, dass die Krankenkasse den Arbeitgeber hat zahlen lassen. Sie hätten dann ja innerhalb der 6 Monats Frist (bezüglich Folgeerkrankung und Lohnfortzahlung) dem Arbeitgeber mitteilen müssen, dass es sich um eine Folgeerkrankung handelt oder?
Innerhalb von 12 Monaten kann die Krankenkasse ja Erkrankungen als Folgeerkrankungen deklarieren, aber für mich ist hier ein Widerspruch.

Darf die Krankenkasse denn immer wieder Lohnfortzahlungen auf den Krankengeldbezug anrechnen?
Ich habe dazu nichts gefunden, außer eben nur die 6 Wochen, die angerechnet werden.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(864 Beiträge, 356x hilfreich)

Wenn der Arbeitgeber brav bezahlt und bei der Krankenkasse keine Anfrage zu einer möglichen Vorerkrankung stellt, dann freut sich die Krankenkasse und unternimmt überhaupt nichts. Sie spart ja schließlich Geld. Dass dir deshalb länger Krankengeld zusteht, glaube ich nicht. In der Summe gibt es 78 Wochen, wenn der Arbeitgeber davon freiwillig (oder fahrlässig) einen größeren Anteil übernimmt, freut sich die Krankenkasse, für dich gibt es aber keinen Vorteil, der sich auf die Länger der Zahlung auswirt. Du kannst dich trotzdem freuen. Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber war schließlich höher als das Krankengeld, das du ansonsten erhalten hättest.

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#2
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(338 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von webcasi):
Ist das korrekt, dass die Krankenkasse diese Zeiträume auf die 72 Wochen mit einbezieht?

Es scheint laut Sozialverband Deutschland möglich.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
EuleKK
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo,

bei dem Anspruch auf die Höchstbezugsdauer des Krankengeldes werden alle AU-Zeiten ab Beginn der 3-Jahresfrist angerechnet die auf dieselbe Krankheitsursache zurückzuführen sind. Daher können auch AU-Zeiten mit unterschiedlichen ICD-Schlüssel angerechnet werden, wenn dieselbe Krankheit zu Grunde liegt.

Bei der Entgeltfortzahlung gelten aber andere Regeln: Hier werden nur AU-Zeiten mit derselben Krankheitsursache angerechnet, wenn
1. zwischen den AU-Zeiten nicht mehr als 6 Monaten liegen und
2. nach Beginn der erstmaligen AU wegen dieser Erkrankung nicht mehr als ein Jahr AU bestand (https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html).

Sollte also 1/2 Jahr seit der letzten AU-Zeit wegen dieser Krankheit oder seit dem 1. Beginn der Erkrankung verstrichen sein, muss der Arbeitgeber erneut bezahlen.

MfG
EuleKK

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DieKrankenkasse
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von webcasi):
Darf die Krankenkasse denn immer wieder Lohnfortzahlungen auf den Krankengeldbezug anrechnen?


Ja, darf Sie, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, da wie bereits erklärt wurde bei der Beurteilung der:

- Entgeltfortzahlung
- des Krankengeldhöchstbezuges

verschiedene Fristen und Regeln gelten.




Diese stehen im:

- § 3 EFZG
- § 48 SGB V




Wie die Krankenkassen mit der Beurteilung der Vorerkrankungen umgehen, können Sie an den gemeinsamen Rundschreiben der Krankenkassen entnehmen:

Entgeltfortzahlung:

https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld/_jcr_content/par/download_1/file.res/gemeinsame_verlautbarung_48_SGB_V_20120905.pdf

Krankengeldhöchstbezug:

https://www.felser.de/wp-content/uploads/2009/08/Entgeltfortzahlung-rundschreiben.pdf




Wenn Sie Zweifel an der Beurteilung der Krankenkasse haben, dann haben Sie das Recht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO kostenlos eine sogenannte Leistungsübersicht zu beantragen. Die Krankenkasse ist dann verpflichtet Ihnen eine Übersicht über sämtliche Leistungen / Arbeitsunfähigkeiten / Krankenhausaufenthalte (etc....) der letzten 10 Jahre auszustellen. (Das können manchmal locker 50 Seiten und mehr sein).

Anhand dieser Leistungsübersicht können Sie kontrollieren, ob auch wirklich nur Arbeitsunfähigkeitszeiten angerechnet wurden (Sowohl in der Lohnfortzahlung, als auch im Krankengeld), die im inneren Kausalzusammenhang (Es muss nicht zwingend exact der gleich ICD-Code sein) mit Ihrer Erkrankung stehen, aufgrund derer Ihr Höchst-Krankengeldanspruch erreicht wurde.

Falls nicht, dann können Sie natürlich die "Nachbesserung" fordern (schriftlich, per Widerspruch).




Hinweis aus der Praxis: Auch den Krankengeldsachbearbeitern passieren, wenn auch selten, mal Fehler, da nicht Jeder die 54 Seiten bzw. 27 Seiten der Verwaltungsvereinbarung zu 100% auswendig auf dem Schirm hat ;) Personalmangel und Zeit- und Leistungsdruck machen es auch nicht besser ~


-- Editiert von User am 20. April 2024 08:19

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ℹ Sämtliche Texte von mir geben nur meine persönliche Meinung wieder ℹ

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