Welcher ALG1 Anspruch
Folgender Fall:
A befindet sich bei seinem AG seit knapp 2 Jahren in Elternzeit,d.h. genau genommen die Elternzeit endet im Februar 2007.Es wurden 2 Jahre Elternzeit dem AG anfangs mitgeteilt.
Vor der Elternzeit hat A ca. mtl
1300 € netto verdient.
Inzwischen hat sich die Auftragslage bei dem AG stark verschlechtert.Nun bietet der AG A ab Januar 2007 einen 400 Euro Job an.
Sollte A nun annehmen,was wäre im Fall einer Kündigung,wenn die Auftraglage noch schlechter wird mit dem ALG.Hat A Anspruch auf das ALG von 1300 € oder werden die 400€ als Bemessungsgrundlage hergenommen?
Und wie sieht es aus,wenn A Teilzeit bei dem AG ab Januar arbeiten würde und z.B. 800 € verdienen würde?
ALG 1 Anspruch?
20. November 2006
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Frage vom 20. November 2006 | 12:19
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG 1 Anspruch?
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#1
Antwort vom 20. November 2006 | 13:30
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@nikola
meines wissens wird
die höhe von alg1 aus dem durchschnitt des einkommens berechnet
z.b.24 monate die 1300+ z.b. für 6 monate, danach die 400 geteilt durch die monate.
auf alle fälle steht der arb.nehmer, der a.los wird durch dieses geringe einkommen im leistungsbezug schlechter da
sunbee
#2
Antwort vom 20. November 2006 | 15:25
Von
Status: Lehrling (1089 Beiträge, 104x hilfreich)
Ich schließe mich der Meinung von Sunbee an, so kenne ich das auch.
Gruss
leinad
Und jetzt?
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