Hallo,
in der Berechnung meines ALG 1 blieb eine beitragspflichtige Einmalzahlung, welche ich im Bemessungsrahmen (die letzten 12 Monate vor meiner Arbeitslosigkeit) erhalten habe, unberücksichtigt. Als Begründung gab die BA an, die Einmalzahlung erfolgte innerhalb meiner zweimonatigen Elternzeit, welche zwar innerhalb des Bemessungsrahmens liegt, jedoch korrekt nicht in den Bemessungszeitraum einbezogen wurde. Für die Berechnung des ALG 1 wird lediglich beitragspflichtiges Einkommen, welches innerhalb des Bemessungszeitraumes bezogen wurde, berücksichtigt. Den Anspruch auf die Einmalzahlung (Weihnachtsgeld) habe ich mir außerhalb der Elternzeit arbeitet. Dieses wurde lediglich in der Elternzeit (November, wie üblich bei meinem ehemaligen AG) ausgezahlt. Von der Einmalzahlung wurden (da beitragspflichtig) auch Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt. Hätte ich die Einmalzahlung vor oder nach meiner zwischenzeitlichen Elternzeit erhalten, wäre es in die Berechnung des ALG 1 eingeflossen. Aus meiner Sicht ist dies eine ungerechte Handhabung. Ich überlege nun Klage beim Sozialgericht einzulegen. Wie schätzen Sie meine Aussicht auf Erfolg ein? Kennen Sie ähnliche Fälle oder gar relevante Rechtsprechungen?
Ich bin für jede Anregung und Einschätzung sehr dankbar.
ALG 1 - Berechnung: Einmalzahlung während Elternzeit unberücksichtigt
12. Mai 2015
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Frage vom 12. Mai 2015 | 23:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG 1 - Berechnung: Einmalzahlung während Elternzeit unberücksichtigt
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