ALG 1 - Nach Teilzeit in Elternzeit

24. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Nimmerland123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG 1 - Nach Teilzeit in Elternzeit

Guten Tag zusammen,
einmal angenommen:
Mandantin ist seit 2017 in Elternzeit oder Mutterschutz (Mutterschutz Kind 1: 07/17-10/17, Elternzeit Kind 1: 10/17-5/19, Mutterschutz Kind 2: 5/19-9/19, Elternzeit Kind 2 bis 7/22). Seit September 2020 arbeitet sie 18 Stunden Teilzeit in Elternzeit in dem Unternehmen, in dem sie auch vor der Geburt gearbeitet hat, möchte ihr angestellenverhältnis zum 31.5. aus familiären Gründen jedoch beenden.
Besteht eine Möglichkeit, dass ihr ALG 1 (für den Fall, dass sie es benötigt weil sie nicht direkt was Neues findet) anhand ihres Vollzeitgehaltes aus 2017 bemessen wird? Sprich, gibt es Möglichkeiten, den Teilzeit in Elternzeit - Zeitraum auszuklammern?

Danke & Gruß
F.G

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(732 Beiträge, 329x hilfreich)

"Aus familiären Gründen beenden" heißt keine Zeit für Arbeit? Dann steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommt daher überhaupt kein ALG 1.

Was heißt eigentlich Mandantin? Bist du ihr Anwalt und fragst uns nach Hilfe?

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#2
 Von 
Nimmerland123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

„Aus familiären Gründen" heißt m.E. nicht, dass sie keine Zeit hat. Die Familie zieht um, weshalb sie bei ihrem jetzigen Arbeitgeber kündigt, da dieser 270km entfernt sein wird. Einem neuen AG kann sie 20 Stunden/Woche zur Verfügung stehen und hat somit sehr wohl einen Anspruch auf ALG1, bis sie am neuen Wohnort eine Tätigkeit gefunden hat.

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#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(732 Beiträge, 329x hilfreich)

Okay, dann lässt sich eine Sperre wahrscheinlich vermeiden.

Aber wenn man nur 20 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, wird es kaum Arbeitslosengeld auf Vollzeit-Basis geben. Aus welchem Grund auch?

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