Hallo zusammen,
Meiner Brüder hat seine Stelle gekündigt, da die Betreuung der Kinder für nachmittags Bereich nicht gesichert war da seine Frau als Bezirksleitung einer Supermarktkette idR. Bis 22 Uhr arbeitet und er überwiegend im spät oder Nachtdienst eingesetzt wurde und er für den Arbeitgeber auch nicht für den Tagdienst in frage kam.
Dies teilte er auch so dem Arbeitsamt mit, dennoch wurde die sperrzeit aufrecht erhalten, die Kinder sind 2 und 4 Jahre alt.
Wie ist hier eure Einschätzung bezüglich eines Widerspruchs und der Erfolgsaussichten das diese aufgehoben wird , kann man sich hier auf bereits gesprochene Urteile berufen oder gibt es hier rechtliche Grundlagen auf die man sich berufen kann ?
Vielen Dank im Voraus .
ALG 1 Sperrzeit wegen eigenkündigung.
26. Januar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 26. Januar 2019 | 18:58
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG 1 Sperrzeit wegen eigenkündigung.
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 26. Januar 2019 | 19:02
Von
Status: Unbeschreiblich (109320 Beiträge, 38286x hilfreich)
ZitatDies teilte er auch so dem Arbeitsamt mit :
Schön, aber wirkungslos.
Die Bemühungen um die Sicherung der Betreuung und das scheitern derselben hat man wie nach gewiesen?
#2
Antwort vom 26. Januar 2019 | 19:21
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatDies teilte er auch so dem Arbeitsamt mit :
Die Bemühungen um die Sicherung der Betreuung und das scheitern derselben hat man wie nach gewiesen?
Sie leben auf dem Land der Kindergarten betreut nur bis 15 Uhr, andere Möglichkeiten gibt es hier nicht ggf. In der nächstgelegene Großstadt die allerdings auch wieder über eine Stunde fahrtweg ist .
Mein Bruder geht seit 14 Jahren arbeiten, da kann es ja nicht so schwer sein das Geld zu Verlagen was man denen jahrelang in den Rachen stopft oder ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 26. Januar 2019 | 20:42
Von
Status: Unbeschreiblich (109320 Beiträge, 38286x hilfreich)
Zitatda kann es ja nicht so schwer sein das Geld zu Verlagen was man denen jahrelang in den Rachen stopft oder ? :
Nö, das geht ganz leicht, das mit dem verlangen. Problematisch wird es - wie man sieht - nur mit dem bekommen.
Eine Versicherung zahlt, wenn der Versicherungsfall eintritt und die Versicherungsbedingungen erfüllt sind.
Der Versicherer ist offenbar der Meinung, das man hier den Versicherungsfall leichtfertig verursacht hat.
Die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs hängen von der Güte der Argumente ab. Wenn sich diese auf "vor Ort gab es keinen Kindergartenplatz" beschränken, all die anderen Alternativen offenbar nicht mal geprüft wurden, dann sieht es wohl nicht gut aus.
So, dann ist ja auch noch eine Bedingung, das man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Da er das aber offenbar nicht tut, da er sich ja um die Kinder kümmern muss, würde auch dann der Anspruch auf ALG I entfallen.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
244.461
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
13 Antworten