Hallo
Ich hätte da mal eine Frage
Es hieß, die Bundesregierung hat beschlossen das ALG1 Geld wegen der Pandemie für Leute deren leistungsbezug zwischen März und Dezember endet , um 3 Monate zu verlängern
Nun endet mein Bezug im Juni , trotzdem hab ich Bescheid bekommen ALG2 anzumelden, da mein Anspruch im Juni endet
Bei der zuständigen Arbeitsagentur, wusste man zwar von diesem Beschluss der Regierung, doch haben die noch keine Anweisung dies umzusetzen
Weis einer hier mehr , wie das jetzt läuft
Wurde es nun so beschlossen oder ist es nur beim Gesetzesentwurf geblieben
Es wurde groß in dem Medien berichtet das es verlängert wird
Auch im Netz wird das so berichtet
ALG 1 Verlängerung 3 Monate
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Die angesprochene Verlängerung der Bezugsdauer von ALG I ist im Gesetzentwurf zum Sozialschutz-Paket II enthalten. Hierüber debattiert abschließend der Bundestag am morgigen Tage.
Ah ok danke
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Soeben wurde das Sozialpaket II beschlossen, nachdem u. a. für Menschen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld sich in der Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 erschöpfen würde, die Anspruchsdauer einmalig um drei Monate verlängert wird.
ZitatSoeben wurde das Sozialpaket II beschlossen, nachdem u. a. für Menschen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld sich in der Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 erschöpfen würde, die Anspruchsdauer einmalig um drei Monate verlängert wird. :
Bundestag und Bundesrat müssen aber noch zustimmen oder ?
Ob zum 01.06 so klappt
Ich beantrage , vorsichtshalber mal Hartz4
Meint ihr das ich dadurch vielleicht den Anspruch um 3 Monate Verlängerung verliere , wenn ich jetzt vorsichtshalber ALG 2 beantrage ?
ZitatBundestag und Bundesrat müssen aber noch zustimmen oder ? :
Nein, die Zustimmung liegt seit gestern vor.
ZitatMeint ihr das ich dadurch vielleicht den Anspruch um 3 Monate Verlängerung verliere , wenn ich jetzt vorsichtshalber ALG 2 beantrage ? :
Nein, das meine ich nicht.
Warum vorsichtshalber?ZitatIch beantrage , vorsichtshalber mal Hartz4 :
Das wird kein Bescheid, sondern ein Hinweis sein, dass du auch und sowieso Alg2/Hartz 4 als Ergänzung beantragen kannst.Zitattrotzdem hab ich Bescheid bekommen ALG2 anzumelden, :
Du entscheidest, ob dir ALG1 genügt.
Jetzt aber ist für dich durch die Gesetzesänderung klar: Dein ALG1-Anspruch bis Juni wird um 3 Monate verlängert.
Unabhängig davon kannst du --als Ergänzung--- noch Hartz 4 beantragen.
Die Voraussetzungen dafür sind gleich geblieben.
Du verlierst den Anspruch auf ALG1 auf keinen Fall.
Ich kann doch nicht 2 Bezüge kassieren, das gibt doch Ärger
Unsinn.ZitatIch kann doch nicht 2 Bezüge kassieren, das gibt doch Ärger :
Selbstverständlich kann man etliche Bezüge bekommen. Das gibt auch keinen Ärger.
Von welchem Planeten kommst du??
Wenn dein ALG1 nicht ausreicht, um deinen Bedarf zu decken oder wenn du kein X-€- Vermögen hast, mit dem du den Bedarf selbst decken kannst, dann kannst du als Ergänzung Alg2 bekommen. Und zwar bis zur Höhe deines Bedarfes. Alles ohne Ärger. Aber mit viel Papier.
Jetzt wegen der Corona-Sondersituation kann man den vereinfachten Alg2-Antrag stellen. Etwas weniger Papier.
Trotzdem muss niemand Alg2 beim JC beantragen. Aber man kann und darf.
Es kommt also 1. auf deinen Bedarf an und 2. auf dein Vermögen. Mindestens.
Kennst du deinen Bedarf lt. Alg2?
Ja aber wo ist der Bedarf geregelt
Ich bekomme 1500€ ALG1 nach Abzug von Miete und Schulden bleiben mir 500€
Das ist mir natürlich zu wenig , da bleibt nichts für Kleidung und vergnügen über
Kann ich jetzt zusätzlich alg2 beantragen, natürlich nicht
Mir ging’s ja darum das ich am ersten mit nichts da stehe , weil Arbeitsamt nicht mehr zahlt und Jobcenter keinen Antrag hat
Nur wenn ich jetzt Juni doch vollen Bezug bekomme und auch das Jobcenter mir hartz4 zahlt , ist es unrechtmäßig
Also kennst du deinen Hartz-4-Bedarf nicht?ZitatJa aber wo ist der Bedarf geregelt :
Der ist, falls du alleinstehend/Single bist:
432,- für den Lebensunterhalt + Kosten der Unterkunft ( Miete, BK). Die Summe aus beidem wäre dein Hartz-4-Bedarf.
Mit ALG1 von 1.500,- wirst du als Single keinen Anspruch auf Hartz 4-Ergänzung haben. Denn Schulden werden grds. nicht berücksichtigt. Du kannst also noch bis September ALG1 bekommen, falls du nicht wieder einen Job findest.
Ich verstehe. Wenn du ALG1 erhältst, hast du monatlich 1.500,- zur Verfügung.ZitatMir ging’s ja darum das ich am ersten mit nichts da stehe , :
Das wird nicht passieren. Denn du hast mit 1.500,- Einkommen sehr viel mehr als du Bedarf hättest. Wohlgemerkt Hartz-4-Bedarf.ZitatNur wenn ich jetzt Juni doch vollen Bezug bekomme und auch das Jobcenter mir hartz4 zahlt , ist es unrechtmäßig :
Man kann sogar die Schulden berücksichtigen. Denn mit 500,- hättest du auch keinen Hartz-4-Anspruch. Der ist 432,-
Hättest du aber ALG1 nur 800,- und deine Miete+BK wäre 500,-... dann würdest du auch Hartz-4 als Ergänzung bekommen.
Dein Bedarf wäre dann 432+500 =932,-...dann würde das Jobcenter ca 160,- als Ergänzung zahlen.
Das wäre dann voll rechtmäßig.
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