ALG 1 - muss ich Zeitarbeit annehmen?

4. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
jonas59
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG 1 - muss ich Zeitarbeit annehmen?

Guten Tag, ich bin 64 Jahre und die Arbeitslosigkeit hat mich kurz vor der Rente erwischt.
Alles, was vom Arbeitsamt kommt, sind Vermittlungsvorschläge von Privaten Arbeitsvermittlern.
Es hat sich ja die letzten Jahre viel getan und ich bin da nicht auf dem Laufenden.
Die Frage wurde sicher schon etliche Male gestellt:

Muss ich mich auf Vermittlungsvorschläge vom Arbeitsamt bei Privaten Arbeitsvermittlern bewerden/vorstellen?

Vielen Sank im Voraus,

Jonas

-- Editiert von Moderator topic am 4. März 2023 18:11

-- Thema wurde verschoben am 4. März 2023 18:11

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111031 Beiträge, 38536x hilfreich)

Zitat (von jonas59):
Muss ich mich auf Vermittlungsvorschläge vom Arbeitsamt bei Privaten Arbeitsvermittlern bewerden/vorstellen?

Nö, da gibt es kein "muss".
Genauso gibt es dann aber auch kein "muss" seitens des Amtes weiter ALG I zu zahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28148 Beiträge, 5134x hilfreich)

Zitat (von jonas59):
Muss ich mich auf Vermittlungsvorschläge vom Arbeitsamt bei Privaten Arbeitsvermittlern bewerden/vorstellen?
Kommt darauf an, was die Arbeitsagentur dir schickt. Sind die Vermittlungsvorschläge/VV mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen?
Bieten private Arbeitsvermittler tatsächlich Jobs in Zeitarbeit an? Für Zeitarbeit gibts doch andere Unternehmen.

Bewerben/vorstellen heißt noch längst nicht, dort beschäftigt zu werden.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frieder01
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 12x hilfreich)

Bei Ablehnung von Stellenangeboten kann es eine Sperrzeit geben, wenn die zwingend vorgegebenen Kriterien im Vermittlungsvorschlag genannt sind. Dazu gehört, dass der Arbeitgeber benannt ist. Da ein privater Arbeitsvermittler ja nur vermittelt, kann keine Sperrfrist eintreten, wenn nur er als Vermittler und nicht der Arbeitgeber benannt ist.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1788 Beiträge, 1116x hilfreich)

In der Überschrift schreiben Sie von Zeitarbeit, in Ihrem Beitrag dann aber auch von privaten Arbeitsvermittlern. Was denn nun? Oder beides?

Meiner Meinung nach ist Zeitarbeit besser als gar keine Arbeit, oder? Je nach Branche und genauen Konditionen kann Zeitarbeit sogar besser sein als "normale" Arbeit. Und woher genau der Vermittlungsvorschlag nun kommt, scheint mir auch zweitrangig zu sein. Wichtig ist doch, dass Sie bald wieder Arbeit haben, oder?

Ob beurteilen Sie können, ob Sie den Vorschlägen und Einladungen folgen müssen, bräuchten wir weitere Informationen, die uns aber leider nicht vorliegen. Meiner Meinung nach muss man hierüber aber gar nicht weiter nachdenken, wenn Sie diesen Vorschlägen und Einladungen ganz einfach folgen. Das dürfte doch auch in Ihrem eigenen Interesse sein.

Angesichts des hohen Alters ist es nunmal etwas unwahrscheinlicher, dass Sie noch einmal Erfolg auf dem Arbeitsmarkt haben. Aber genau diesen Erfolg wollen Sie doch, oder? Dann sollten Sie meiner Meinung nach jede Chance darauf ergreifen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 248.257 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
101.063 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.