ALG 1 nach Aussteuerung Krankengeld

10. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
gaso1954
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 18x hilfreich)
ALG 1 nach Aussteuerung Krankengeld

Hallo,

ab 17.10.12 bekomme ich kein Krankengeld mehr. Daher habe ich mich beim AA gemeldet und ALG 1 beantragt. In dem Antrag habe ich angegeben, dass ich weiterhin krank geschrieben werde. Daraufhin musste ich den Gesundheitsfragebogen für den MD des Arbeitsamtes ausfüllen. Das habe ich alles abgegeben und warte jetzt auf Antwort. Ich bin 58 Jahre alt und habe über 40 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Jetzt meine Frage: Muss ich die Krankmeldung beim Arbeitsamt abgeben, oder nicht. Bis jetzt habe ich verschiedene Antworten dazu bekommen.
Ich gehe davon aus, dass bei mir die Nahtlosregelung zum Einsatz kommt, oder?
Vielleicht kann mir jemand helfen, der das gleiche Problem hatte.
Vielen Dank im Voraus, ich weiß wirklich nicht weiter.



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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Gaso,

bei mir war es so, dass ich ALG 1 aufgrund der gleichen Konstellation nur bekam, weil ein Rentenantrag gestellt wurde ( Erwerbsminderungsrente ) und während der Bearbeitungszeit desselben halt ALG 1 anstand.

Falls ich den Rentenantrag nicht gestellt hätte, dann wäre auch das ALG 1 flachgefallen, weil ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung gestanden hätte.

Dann hätte als Alternative nur noch "wieder an den Arbeitsplatz" oder "Hartz 4" zur Diskussion gestanden, so habe ich das verstanden.

Viele Grüße von Mira

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8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

Die Forensuche bzw. google hilft:

Nein, keine AU abgeben, aber sammeln

Hier ist die Begründung:

quote:
Du solltest auf keinen Fall deine AU-Bescheinigungen bei der Agentur einreichen, da die Agentur nciht erkennen kann, ob es sich bei den Bescheinigungen um die Krankheit handelt, wegen der du ausgesteuert worden bist, oder um eine neue Erkrankung. Deshalb würde die Agentur dich, wenn du die AU's einreichst nach 6 Wochen abmelden, obwohl du ja trotz Krankheit Arbeitslosengeld bekommst.

Quelle: http://www.123recht.net/aussteuerung-__f236642.html

Gruß

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8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gaso1954
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 18x hilfreich)

Vielen Dank, vielen Dank für eure Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen.

Ich werde mich weiter krankschreiben lassen und die Krankmeldungen aufheben.

Gruss
Gaso

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo gaso,

wenn Du hier mal §125 SGBIII oder Nahtlosigkeitsregelung in die Suchfunktion eingibst........

Bei mir lief das horrormäßig - ähnlich wie hier in zahlreichen threads beschrieben

ich habe aber eine Bekannte, die ganz aktuell in dieser Situation ist und wurde anstandslos von der Agentur - gleicher Ort wie bei mir - an den Rentenversicherungsträger verwiesen und erhält ohne jegliche Schikane ihr ALG. Gleiches Alter wie Du, psychisch ausgepowert, körperlich ist, soweit mir bekannt ist, bis auf Schilddrüse nix. Ich kann's Agenturverhalten kaum glauben....

Möglicherweise hat sich ganz aktuell die Agenturpolitik zum etwas gemäßigteren wieder gewandelt.

Aber trotzdem: Sei auf der Hut und lesen schadet nicht. Beim VDK, SoVD oder Gewerkschaft hast Du kostengünstigen Rechtsbeistand. Du solltest nicht ganz im Alleingang handeln, auch wenn die Qualitäten dieser Institutionen regional differieren. Du kannst Dich hier informieren und begleiten lassen und dem RA ggf. sagen, was er tun soll bzw. mit ihm darüber diskutieren

Also verzweifel nicht. Ist ne harte Zeit. Meine EMR ist zwischenzeitlich unbefristet durch und genau vor erst zwei Jahren war ich auch in dieser Situation

Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo gaso,

les hier Dir hier die threads zum 125sgbIII/ Nahtlosigkeitsregelung durch, aber verlier die Nerven nicht.

Die Agenturpolitik scheint im Augenblick sogar im Köln-Bonner Raum von ihren schikanösen Blüten Abstand zu nehmen. Eine Bekannte von mir, gleich alt wie Du, hat bisher NULL Probleme

Mach's nicht im Alleingang: VDK, SoVD, Gewerkschaft usw. sind regionial qualitativ je nach Mitarbeiter unterschiedlich.

Du kannst Dich hier oder Krankenkassenforum, krank ohne rente, eloforum usw. begleiten lassen

und das Durchziehen von einem RA machen lassen.

Halt die Ohren steif

Grüße

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4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

ach noch:

und Ich mit Hüfte knie Kreuz

und ohne lala läuft nix

Gruß


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Die meisten Probleme gibt es - verständlicherweise - bei psychischen Erkrankungen.

Seit Burn Out, Depression und sogar Borderline schon reine Modeerkrankungen sind ( jeder, der sich mal müde fühlt, hat Burn Out, jeder der sich mal mies fühlt hat Depris und jeder, der sich nen Pickel aufkratzt hat Borderline .. etc. ) schauen die Ämter ( egal welche ) da sehr genau hin.

Nicht umsonst ist es so, dass psychische Erkrankungen NUR durch einen Facharzt diagnostiziert ( und behandelt! ) "zählen" .. reine Selbstdiagnosen, wie sie leider in den meisten Fällen vorliegen ( oder die Diagnose des geneigten, aber fachlich nicht relevanten Hausarztes ) reichen eben nicht aus.

Das wiederum ist natürlich für diejenigen, die gerne Rente haben möchten ( ich schreibe das jetzt wirklich völlig wertfrei ) eine Belastung.

Eine Erkrankung des knöchernen Skeletts oder sonstwas ( abgesehen vielleicht von den Neurologischen Erkrankungen wie Fibromyalgie etc ) lassen sich halt einfacher nachweisen oder ausschließen.

Viele Grüße von Mira

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
gaso1954
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 18x hilfreich)

Bei mir hat sich inzwischen einiges getan. Ich wurde vom MD des AA als nicht arbeitsfähig eingestuft und bekomme im Rahmen der Nahtlosregelung Arbeitslosengeld. Das AA hat mir allerdings folgendes geschrieben:
"Bitte stellen Sie innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation. Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen, gilt dieser Antrag als Rentenantrag. Sie können ihn bei der Deutschen RV oder bei der AA stellen. Bitte verwenden Sie das beiliegende Formular".
Da ich in den letzten 4 Jahren 2 Rehabilitationsmaßnahmen hatte und beides nicht viel gebracht habe, möchte ich eigentlich keine Reha beantragen.
Hat jemand Ahnung, wie da verfahren wird???

Ich werde einen Termin beim Sozialverband machen, da steig ich nicht mehr durch.

9x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

DA muss es was zum Ankreuzen geben - Renten- oder Rehaantrag. Entsprechendes ( in diesem Falle Rentenantrag ) ankreuzen, den Rest ausfüllen und absenden.

Gruß, Mira

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
gaso1954
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo Mira,

danke für deine Antwort.
da steht "Antrag auf eine medizinische Rehabilitation".
Im Anschreiben dazu steht allerdings, "Falls eine Rehabilitation für Sie nicht in Frage kommt, dann ist dieses Anschreiben ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente".
Ich habe mir heute einen Termin beim SoVD geholt. Die werden mir dann ja wohl helfen.

Gruß Gabi

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