ALG 1 und Urlaubsabgeltung

21. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Yousef81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG 1 und Urlaubsabgeltung

Hallo,

das Arbeitsverhältnis wird durch den Arbeitgeber zum 31.12. gekündigt. Da der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank war, bezieht er vom 01.01. bis 27.01. Krankengeld und ab 28.01. ALG 1. Dem Arbeitnehmer Stehen noch 18 Tage Resturlaub zu und diese werden vom Arbeitgeber erst im April abgegolten.

Der Mitarbeiter erhält nun ein Schreiben von der Agentur für Arbeit und wird aufgefordert, das Arbeitslosengeld für April inkl. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurückzuzahlen. Es wird behauptet, dass der Mitarbeiter vom 01.04. bis 30.04. in einem Beschäftigungsverhältnis bei dem Arbeitgeber X gestanden habe und dadurch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld für diese Zeit bestehe.

Hier im Forum habe ich aber gelesen, dass eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld nicht möglich ist, wenn der Arbeitnehmer über das Ende seines Arbeitsverhältnisses hinaus krank war und Anspruch auf Urlaubsabgeltung hatte.

Weiß jemand, ob der Ruhenszeitraum automatisch mit dem ersten Tag, der auf das Ende des Arbeitsverhältnisses folgt oder wie in meinem Fall das Zuflussprinzip gilt?

Ich danke schon Mal für Eure Hilfe.

Liebe Grüße
Yousef


-- Editiert von Yousef81 am 21.05.2022 22:16

-- Editiert von Moderator topic am 22.05.2022 16:15

-- Thema wurde verschoben am 22.05.2022 16:15

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.