Hallo,
Fall liegt so, dass das Amt bereits zwei Monate ein geschätztes Einkommen angerechnet und abgezogen hat, der AG des Mini-Jobs aber erst wesentlich verspätet den Lohn für viele Wochen überwiesen hat.
Wann wird das Geld für einen Mini-Job abgezogen? In dem Monat in dem gezahlt wird? Oder in dem Monat in dem der Verdienst entstanden ist?
HG
ALG 2 + Mini-Job + Berechnung
1. November 2009
Thema abonnieren
Frage vom 1. November 2009 | 17:20
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG 2 + Mini-Job + Berechnung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 1. November 2009 | 19:45
Von
Status: Philosoph (13021 Beiträge, 4428x hilfreich)
@Erbe:
Für laufendes Einkommen gilt immer das Zuflussprinzip. Die Anrechnung erfolgt also in dem Monat, in dem Du das Geld tatsächlich erhälst, unabhängig davon, für welchen Monat die Zahlung ist. Wenn Du beispielsweise von August bis Oktober arbeitest und den gesamten Lohn erst im November erhälst, dann erfolgt die Anrechnung ausschließlich im November.
Gruß,
Axel
-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
260.392
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
6 Antworten