ALG 2 + Mini-Job + Berechnung

1. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Erbe1010
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG 2 + Mini-Job + Berechnung

Hallo,

Fall liegt so, dass das Amt bereits zwei Monate ein geschätztes Einkommen angerechnet und abgezogen hat, der AG des Mini-Jobs aber erst wesentlich verspätet den Lohn für viele Wochen überwiesen hat.

Wann wird das Geld für einen Mini-Job abgezogen? In dem Monat in dem gezahlt wird? Oder in dem Monat in dem der Verdienst entstanden ist?

HG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13021 Beiträge, 4428x hilfreich)

@Erbe:

Für laufendes Einkommen gilt immer das Zuflussprinzip. Die Anrechnung erfolgt also in dem Monat, in dem Du das Geld tatsächlich erhälst, unabhängig davon, für welchen Monat die Zahlung ist. Wenn Du beispielsweise von August bis Oktober arbeitest und den gesamten Lohn erst im November erhälst, dann erfolgt die Anrechnung ausschließlich im November.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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