Hallo,
ich habe meine Betriebskosten/Heizkostenabrechnung bereits ans Jobcenter weitergeleitet. Diese ist noch in Bearbeitung. Die Zahlungsfrist von 30 Tagen läuft aber bald ab. Um Mahngebühren zu vermeiden, kann ich die selbst überweisen und wird die BK-Abrechnung dann dennoch erstattet oder soll ich doch lieber noch abwarten, bis das JC meinen Antrag bewilligt hat, bevor ich die Rechnung begleiche?
Gruß,
synergie7
ALG 2 Betriebskosten/Heizkosten erstattungsfähig, wenn ich die vorher selber überweise?
19. Januar 2022
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Frage vom 19. Januar 2022 | 13:25
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 1x hilfreich)
ALG 2 Betriebskosten/Heizkosten erstattungsfähig, wenn ich die vorher selber überweise?
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#1
Antwort vom 19. Januar 2022 | 14:41
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 14x hilfreich)
Du kannst selbst schon an den Vermieter überweisen, ohne dass dies negative Auswirkungen auf deinen Anspruch gegenüber dem Jobcenter hätte.
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