ALG 2 Betriebskosten/Heizkosten erstattungsfähig, wenn ich die vorher selber überweise?

19. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
synergie7
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)
ALG 2 Betriebskosten/Heizkosten erstattungsfähig, wenn ich die vorher selber überweise?

Hallo,

ich habe meine Betriebskosten/Heizkostenabrechnung bereits ans Jobcenter weitergeleitet. Diese ist noch in Bearbeitung. Die Zahlungsfrist von 30 Tagen läuft aber bald ab. Um Mahngebühren zu vermeiden, kann ich die selbst überweisen und wird die BK-Abrechnung dann dennoch erstattet oder soll ich doch lieber noch abwarten, bis das JC meinen Antrag bewilligt hat, bevor ich die Rechnung begleiche?

Gruß,
synergie7

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12310.03.2022 01:08:50
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 14x hilfreich)

Du kannst selbst schon an den Vermieter überweisen, ohne dass dies negative Auswirkungen auf deinen Anspruch gegenüber dem Jobcenter hätte.

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