Hallo
Ich bin leider seit Dezember 2022 arbeitslos. Ich habe dann einen Antrag auf ALG 2 gestellt, welcher dann auch Ende Januar bewilligt wurde. Allerdings wurde es nur von Januar bis Juli bewilligt. Da ich im Dezember ja den Antrag gestellt habe, hätte ich dafür doch auch Leistungen bekommen müssen oder?
Was soll ich nun machen? Habe schon mindestens 5 Mails geschrieben und 10 mal angerufen aber es reagiert keiner. Hilft da ein Widerspruch gegen den Bescheid?
Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar
ALG 2 Geld wird für spätere Monate gezahlt erst
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Wenn Du den Antrag im Dezember gestellt hast und damals die Anspruchsvoraussetzungen schon vorlagen, solltest Du fristgerecht Widerspruch einlegen.
Hast Du ggfs. im Dezember noch den letzten Lohn bekommen, so dass ein Anspruch erst ab Januar besteht?
Oh, zur Klarstellung noch: Widerspruch per Mail ist nur mit qualifizierter Signatur oder per DE-Mail zulässig. Sonst per Post (nachweisbar), Boten oder Fax (mit qualifiziertem Sendebericht).
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Nein mein letztes Gehalt habe ich im November bekommen und dann am 15.12 den ALG 2 Antrag gestellt.
Aber Bescheid erst ab Januar gültig
Dann solltest du auch für den Dezember ALG2 erhalten.ZitatAber Bescheid erst ab Januar gültig :
Anrufen ist in diesem Falle Unsinn.
Ein Widerspruch (innerhalb1Monat) schriftlich und nachweislich ans JC --- wird bearbeitet werden.
Hast du den Bewilligungsbescheid schon länger als 1 Monat, dann geht ein Überprüfungsantrag mit dem gleichen Ziel.
Vermutlich ist im JC bei der Umstellung von ALG2 auf Bürgergeld was *durchgerutscht*.
@Achbeo, wann hast du dich denn arbeitssuchend gemeldet?
Zitat@Achbeo, wann hast du dich denn arbeitssuchend gemeldet? :
Siehe:
ZitatNein mein letztes Gehalt habe ich im November bekommen und dann am 15.12 den ALG 2 Antrag gestellt. :
Murphys Law, das war nicht meine Frage.
Nochmal @ Achbeo: Wann hast du dich arbeitssuchend gemeldet? Du musst dich innerhalb 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Hast du das getan?
Warum? Es geht nicht um ALG I, sondern um das Bürgergeld.ZitatDu musst dich innerhalb 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. :
ZitatIch habe dann einen Antrag auf ALG 2 gestellt :
Nein, das muss er nicht. Vor allem nicht innerhalb 3 Tagen...ZitatDu musst dich innerhalb 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden :
Außerdem gibt es seit Jahren kein Arbeitsamt mehr.
Mit dem Antrag beim JC (15.12.22 auf ALG 2) ist das mit der *Arbeitsuche* schon erledigt.
Oups, sorry, stimmt,ZitatWarum? Es geht nicht um ALG I, sondern um das Bürgergeld. :
Das ist das gleiche Spiel wie mit der Gewährleistung. Dieser Begriff hat sich einfach etabliert. Ab und zu rutscht er mir halt auch noch raus aber jeder weiß was damit gemeint ist.ZitatAußerdem gibt es seit Jahren kein Arbeitsamt mehr. :
-- Editiert von User am 15. Februar 2023 13:14
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