ALG 2 Geld wird für spätere Monate gezahlt erst

13. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Achbeo
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG 2 Geld wird für spätere Monate gezahlt erst

Hallo

Ich bin leider seit Dezember 2022 arbeitslos. Ich habe dann einen Antrag auf ALG 2 gestellt, welcher dann auch Ende Januar bewilligt wurde. Allerdings wurde es nur von Januar bis Juli bewilligt. Da ich im Dezember ja den Antrag gestellt habe, hätte ich dafür doch auch Leistungen bekommen müssen oder?

Was soll ich nun machen? Habe schon mindestens 5 Mails geschrieben und 10 mal angerufen aber es reagiert keiner. Hilft da ein Widerspruch gegen den Bescheid?

Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 53x hilfreich)

Wenn Du den Antrag im Dezember gestellt hast und damals die Anspruchsvoraussetzungen schon vorlagen, solltest Du fristgerecht Widerspruch einlegen.
Hast Du ggfs. im Dezember noch den letzten Lohn bekommen, so dass ein Anspruch erst ab Januar besteht?

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#2
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 53x hilfreich)

Oh, zur Klarstellung noch: Widerspruch per Mail ist nur mit qualifizierter Signatur oder per DE-Mail zulässig. Sonst per Post (nachweisbar), Boten oder Fax (mit qualifiziertem Sendebericht).

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#3
 Von 
Achbeo
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein mein letztes Gehalt habe ich im November bekommen und dann am 15.12 den ALG 2 Antrag gestellt.
Aber Bescheid erst ab Januar gültig

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von Achbeo):
Aber Bescheid erst ab Januar gültig
Dann solltest du auch für den Dezember ALG2 erhalten.

Anrufen ist in diesem Falle Unsinn.
Ein Widerspruch (innerhalb1Monat) schriftlich und nachweislich ans JC --- wird bearbeitet werden.
Hast du den Bewilligungsbescheid schon länger als 1 Monat, dann geht ein Überprüfungsantrag mit dem gleichen Ziel.

Vermutlich ist im JC bei der Umstellung von ALG2 auf Bürgergeld was *durchgerutscht*.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

@Achbeo, wann hast du dich denn arbeitssuchend gemeldet?

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#6
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
@Achbeo, wann hast du dich denn arbeitssuchend gemeldet?


Siehe:

Zitat (von Achbeo):
Nein mein letztes Gehalt habe ich im November bekommen und dann am 15.12 den ALG 2 Antrag gestellt.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

Murphys Law, das war nicht meine Frage.
Nochmal @ Achbeo: Wann hast du dich arbeitssuchend gemeldet? Du musst dich innerhalb 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Hast du das getan?

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#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Du musst dich innerhalb 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden.
Warum? Es geht nicht um ALG I, sondern um das Bürgergeld.
Zitat (von Achbeo):
Ich habe dann einen Antrag auf ALG 2 gestellt

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Du musst dich innerhalb 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden
Nein, das muss er nicht. Vor allem nicht innerhalb 3 Tagen...
Außerdem gibt es seit Jahren kein Arbeitsamt mehr.

Mit dem Antrag beim JC (15.12.22 auf ALG 2) ist das mit der *Arbeitsuche* schon erledigt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Warum? Es geht nicht um ALG I, sondern um das Bürgergeld.
Oups, sorry, stimmt,

Zitat (von Anami):
Außerdem gibt es seit Jahren kein Arbeitsamt mehr.
Das ist das gleiche Spiel wie mit der Gewährleistung. Dieser Begriff hat sich einfach etabliert. Ab und zu rutscht er mir halt auch noch raus aber jeder weiß was damit gemeint ist.



-- Editiert von User am 15. Februar 2023 13:14

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