ALG 2 und Wohnen bei Eltern?

23. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)
ALG 2 und Wohnen bei Eltern?

Hallo!

Ein Bekannter wohnt bei seinen Eltern und soll nun HartzIV bekommen. Sein Vater ist selbstständig und die Mutter arbeitlos und bekommt keine Zuwendungen vom Staat.

Was ist nun hinsichtlich des Ausfüllens der Punkte Wohnung zu beachten? Ein Schreiben, daß ihn seine Eltern/ Vater nicht unterstützen hat er schon verfasst und soll beigelegt werden.

Gibst sonst noch Dinge zu beachten? Mietfrei wohnen ( ist so ) oder einen fiktiven Mietvertrag abschließen?

Danke

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
Clinchy
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja, das mit dem Untermietvertrag ist eine gute Lösung. Habe ich auch schon einmal (aus Gefälligkeit) gemacht. Prompt bekam ich Ärger mit dem Finanzamt, weil ich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht angegeben habe. Also, die Eltern sollten sich da mal schlau machen :-)

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#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Untermietvertrag ist absolut überflüssig.
Wenn der Bekannte über 25 Jahre alt ist und/oder eine abgeschlossene Ausbildung hat, wird er nicht mehr mit seinen Eltern zusammen betrachtet.
Die Eltern sollen dann einfach schreiben, dass sie ihn nicht mehr unterstützen und ihn nicht mietfrei wohnen lassen.
Sinnvoll wäre allerdings, wenn er seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft seinen Eltern regelmäßig überweist.

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#4
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

okay..danke...er ist "fertig" mit der Ausbildung und sucht seit 11 monaten einen Job. Über 25 ist er auch...ein solches Schreiben haben wir schonmal per forma angefertigt. Können Zahlungen auch bar erfolgt sein? Muß das Einkommen des Vaters angegeben werden?

Danke

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#6
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Ach Kanale,

wo soll denn da ein Finanzamt mitspielen?

@Batavusfahrer
Zwingend notwendig ist die Überweisung nicht, sie wäre halt nur hilfreich.
Es müssen nur beide Parteien (Eltern auf der einen Seite, Sohn auf der anderen) versichern, dass Sohn nicht von den Eltern unterstützt wird und seinen Anteil an den Mietkosten zu tragen hat.
Natürlich ist es dann auch ganz gut, wenn Sohn weiß, wieviel monatlich in etwa für Lebensmittel, für den sonstigen Haushalt, für Strom, Telefon usw. ausgegeben wird.
Also erst fragen, dann zum Amt marschieren ;-)

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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#8
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

muß man es denn angeben, was der vater verdient?

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#9
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung können zu Schwierigkeiten mit dem Fianzamt führen, wenn man Eigentum vermietet.

Wenn du bei einer Mietwohnung einen Teil untervermietest, hast du keinen Gewinn.
Rechenbeispiel:
3-Zimmerwohnung, 75 qm, 450 € Miete. Zwei Leute teilen die Wohnung, jeder ein etwa gleich großes Zimmer, Rest wird gemeinsam benutzt. Untermietvertrag über 225 €. Anteilige Miete als Ausgaben ist auch 225 €.
225 € Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
225 € Ausgaben für diesen Wohnungsanteil
------
0,00 € Gewinn aus Vermietung und Verpachtung.

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#10
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

man könnte es doch so regeln, daß man statt Miete diverse Dinge im Haushalt (Einkaufen,putzen,spülen,kochen,Gartenpflege) macht . Die 330€ Arbeitlosengeld erlauben ja nicht große Sprünge, sodaß man davon noch großartig eine Miete von ca. 100 € zahlen könnte...Die "Wohnung" ist ein eigenes Haus der Eltern..

Gruß

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#11
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Dann sollten deine Eltern dich "mietfrei" wohnen lassen und nur die anteiligen, üblichen Nebenkosten und Heizkosten von dir verlangen.
Da kommt ihr mit ca. 100 € in etwa hin und es entsteht eben kein Gewinn bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

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#12
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

wichtig ist mir, ob man das Gehalt angeben muß der Eltern....

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#13
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Nein, das muss man nicht!

Die versuchen es zwar immer, haben aber keine rechtliche Grundlage.

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#14
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

Supiiiiiiiiii

Danke...

Die Autos muß man auch immer angeben und den Wert etc? Ein eigenes Auto hat er nicht, nur die Eltern haben 3 :-)))

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#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Irgenwdwie beschleicht mich hier das Gefühl, dass der Beitrag von guest123 am Anfang doch gut gepasst hätte.

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#16
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

was heißt das denn? er muß langsam damit "zu Potte " kommen...

Danke

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#17
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

hallo...nur noch die eine Frage beantworten, dann könnt Ihr Euch wieder hinlegen :-)))))))))))))))))))))))))))))

Danke

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#18
 Von 
Deep blue
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

manchmal könnte einem echt das große Kotzen kommen. Ich wette, wenn das hier nicht so anonym wäre würden solche Leute hier nicht schreiben...
armes Deutschland

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#19
 Von 
helaba
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 6x hilfreich)

Das riecht hier ziemlich streng nach erschleichen von Sozialleistungen. Unmöglich!!

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#20
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ich habe mit Interesse eure Beiträge gelesen.
Mein Sohn, 23 Jahre alt, abgeschlossene Berufsausbildung und Hartz IV Empfänger und lebt bei mir im Haus. Ich, Mutter, Angestellte und Witwe, mußte dem Sozialamt meine Gehaltsbescheinigungen, Rentenbescheinigung, Auskunft über PKW - Kaufpreis und jetzigen Wert, Hyptheken, Zinseinkünfte, Kredite, Nebenkosten, Kontoauszüge von 3 Monaten vorlegen. Was passiert, wenn ich demnächst sage: Interessiert mich nicht, ihr bekommt von mir keine Auskunft und keine Informationen. Streichen die meinem Sohn die Leistungen????

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#21
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Dein Sohn ist unter 25.
Zu dem über 25 jährigen: Nur angeben was ihm gehört. Was die Eltern besitzen geht die nichts an!

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#22
 Von 
malefix
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Re: Batavusfahrer,

Wenn ich seinen Beitrag lese, vor allem der Spruch: "Gibst sonst noch Dinge zu beachten?", wird's mir übel! Welche Dinge sollte es zu "beachten" geben, wenn man wahrheitsgemäße Angaben macht? Oder war gemeint: "Gibst sonst noch was abzuräumen? oder "Wie vermeide ich Missgeschicke?""

Früher mussten normal verdienende Eltern für Kinder, die Sozialhilfe bezogen, einstehen - auch wenn diese über 25 Jahre alt waren. Das war vermutlich ein Anreiz eigenes Geld zu verdienen. Doch wenn ich lese, dass jemand - obwohl die Eltern scheinbar ausreichend zur Verfügung haben - auch noch Hilfestellung zur Erschleichung des bestmöglichen Profits erhält, verstehe ich die Welt nicht mehr.

Wenn der Vater so gut verdient, das Haus scheinbar so nobel ausgestattet ist, dass Sohn nicht ausziehen und die Mutter nicht arbeiten gehen will/muss: Warum soll der Knabe sich nicht um seinen eigenen Unterhalt kümmern? Warum muss der Staat (WIR!) für ihn aufkommen?

Ich finde es sehr gut, wenn diejenigen, sich mit rechtlichen Dingen nicht gut auskennen, hier im Forum Hilfestellung erhalten. Doch Anfragen zum Sozialbetrug (ja, das ist es hier in meinen Augen) sollte man tunlichst ignorieren.

Herzlichst
Malefix

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