Hallo zusammen,
ich frage hier für eine Freundin die nun dringend Antworten sucht.
Am 13.05 lief ihr Arbeitsvertrag (Zeitvertrag) aus und leider reicht ALG 1 zum Leben nicht aus. Das Amt riet ihr, zusätzlich ALG 2 zu beantragen.
In den vergangenen 4 Wochen endete außerdem ein langwiriger Rechtsstreit mit ihrem Noch-Ehemann um Trennungsunterhalt. In dem Urteil wurde festgelegt dass sie nun Trennungsunterhalt in Höhe von mtl. 308 € erhält. Allerdings wird auch der rückständige Trennungsunterhalt in Höhe von ca. 3000 demnächst auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Eigentlich muss sie davon Schulden tilgen. Meine Frage:
Wird diese Summe in Höhe von 3000 € angerechnet und hat sie dann noch Anspruch auf ALG2 ?
Liebe Grüße
ALG 2 und plötzlich Geldsegen
16. Mai 2019
Thema abonnieren
Frage vom 16. Mai 2019 | 18:30
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 5x hilfreich)
ALG 2 und plötzlich Geldsegen
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. Mai 2019 | 11:43
Von
Status: Unbeschreiblich (32195 Beiträge, 5658x hilfreich)
Für die Tage im Mai wird sie noch Lohn/Gehalt bekommen. Das ALG1 wird dazu taggenau berechnet.
Den Antrag auf Alg2 als ergänzende Leistung kann sie stellen. Das wird ab 1.Mai berücksichtigt (für den Monat). Der letzte Lohn und das ALG1 und der Trennungsunterhalt sind Einkommen und werden auf Alg2 angerechnet.
Dann sollte sie sich ausrechnen, ob sie erst ab Monat Juni oder Juli das ergänzende Alg2 beim Jobcenter beantragt.ZitatAllerdings wird auch der rückständige Trennungsunterhalt in Höhe von ca. 3000 demnächst auf Ihrem Konto gutgeschrieben. :
Die 3000,- einmaliges Einkommen werden beim ALG1 nicht angerechnet, die 308,- auch nicht.
Ob ihr Geldvermögen dann über der Freibetragsgrenze für Alg2 liegt?
Lebensjahre x 150 + 750,- = *Schonvermögen* bei Hartz 4.
Sie kann ihre Schulden zurückzahlen, bevor sie Alg2 beantragt. Sie hat wahrscheinlich einen Darlehensvertrag?
#2
Antwort vom 17. Mai 2019 | 13:03
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 104x hilfreich)
ZitatAm 13.05 lief ihr Arbeitsvertrag (Zeitvertrag) aus und leider reicht ALG 1 zum Leben nicht aus. Das Amt riet ihr, zusätzlich ALG 2 zu beantragen. :
Wenn sie ALG I + Unterhalt hat, könnte sie evtl. auch Wohngeld (statt ALG II) beantragen.
Und jetzt?
Schon
267.973
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten