ALG 2 und plötzlich Geldsegen

16. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
europe
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 5x hilfreich)
ALG 2 und plötzlich Geldsegen

Hallo zusammen,

ich frage hier für eine Freundin die nun dringend Antworten sucht.

Am 13.05 lief ihr Arbeitsvertrag (Zeitvertrag) aus und leider reicht ALG 1 zum Leben nicht aus. Das Amt riet ihr, zusätzlich ALG 2 zu beantragen.
In den vergangenen 4 Wochen endete außerdem ein langwiriger Rechtsstreit mit ihrem Noch-Ehemann um Trennungsunterhalt. In dem Urteil wurde festgelegt dass sie nun Trennungsunterhalt in Höhe von mtl. 308 € erhält. Allerdings wird auch der rückständige Trennungsunterhalt in Höhe von ca. 3000 demnächst auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Eigentlich muss sie davon Schulden tilgen. Meine Frage:
Wird diese Summe in Höhe von 3000 € angerechnet und hat sie dann noch Anspruch auf ALG2 ?

Liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32195 Beiträge, 5658x hilfreich)

Für die Tage im Mai wird sie noch Lohn/Gehalt bekommen. Das ALG1 wird dazu taggenau berechnet.
Den Antrag auf Alg2 als ergänzende Leistung kann sie stellen. Das wird ab 1.Mai berücksichtigt (für den Monat). Der letzte Lohn und das ALG1 und der Trennungsunterhalt sind Einkommen und werden auf Alg2 angerechnet.

Zitat (von europe):
Allerdings wird auch der rückständige Trennungsunterhalt in Höhe von ca. 3000 demnächst auf Ihrem Konto gutgeschrieben.
Dann sollte sie sich ausrechnen, ob sie erst ab Monat Juni oder Juli das ergänzende Alg2 beim Jobcenter beantragt.
Die 3000,- einmaliges Einkommen werden beim ALG1 nicht angerechnet, die 308,- auch nicht.

Ob ihr Geldvermögen dann über der Freibetragsgrenze für Alg2 liegt?
Lebensjahre x 150 + 750,- = *Schonvermögen* bei Hartz 4.
Sie kann ihre Schulden zurückzahlen, bevor sie Alg2 beantragt. Sie hat wahrscheinlich einen Darlehensvertrag?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat (von europe):
Am 13.05 lief ihr Arbeitsvertrag (Zeitvertrag) aus und leider reicht ALG 1 zum Leben nicht aus. Das Amt riet ihr, zusätzlich ALG 2 zu beantragen.


Wenn sie ALG I + Unterhalt hat, könnte sie evtl. auch Wohngeld (statt ALG II) beantragen.

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