ALG 2 unter 18 Jahren

6. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mich0501
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG 2 unter 18 Jahren

Hallo, ich bin 17 werde 01/2020 18 Jahre alt.
Bin Schwanger und wohne in einer kleinen Wohnung bei meiner Oma ohne Miete.
Ich bekomme 275Euro Bafög und mein Kindergeld, ich muss meine Ausbildung als Erzieher ab August unterbrechen und habe dann nur noch das Kindergeld.
Kann ich ALG 2 beantragen oder müssen dies dann meine Eltern zurück zahlen, die gehen beide arbeiten und haben ca 2000€ auf die Hand.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Als erstes ist der Vater des Kindes dir zum Unterhalt verpflichtet.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mich0501
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der macht noch eine Ausbildung und verdient 750Euro netto .

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Mich0501):
Kann ich ALG 2 beantragen oder müssen dies dann meine Eltern zurück zahlen,
Ja, du kannst Alg2 beantragen.
Deine Eltern müssen nichts zurückzahlen.
Seit wann wohnst du bei der Oma?
Und bleibst du dort wohnen?
Wohnst du mit der Oma in einer Wohnung?
Willst du mit dem Freund zusammenziehen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Schwangere, auch wenn sie minderjährig sind, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Also ab zum JC und sich beraten lassen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mich0501
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten, ich wohne seit 9/18 bei der Oma und möchte im September dann zu meinen Freund ziehen , sicher sind wir dann eine BG da er aber nur 700€ Netto +KG hat und mein KG ist das ja nicht ganz ausreichend wird aber reichen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Also ab zum JC und sich beraten lassen.
Niedlich. :engel:
---------------------------

Jetzt brauchst du noch nicht zum JC. Beraten wird dort eh nicht.

Bis Ende Juli bekommst du die Ausbildungsvergütung + Kindergeld. 469,- --- Hast du kein Beschäftigungsverbot??
In welcher SSW bist du jetzt? Evtl. gäbe es jetzt schon vom JC wegen der Schwangerschaft 72,- mtl.

Wenn du im September mit deinem Freund zusammenziehst und kein Bafög mehr bekommst, könnt ihr beide ergänzendes Alg2 erhalten.
Du wirst dann mit deinem Freund zusammen eine BG.
Euer gemeinsames Einkommen ist dann 2x Kindergeld und seine Azubivergütung. Zusammen 1.088,-
Je nach Höhe der Wohnkosten bei deinem Freund seid ihr dann noch leistungsberechtigt mit Alg2.

Schwangere erhalten zusätzliche Leistungen vor und nach der Geburt.
Das Kind dann natürlich auch.

Nein, deine Eltern müssen das Alg2 nicht zurückzahlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mich0501
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin jetzt in der 6.Woche (5.1.20 Termin) ich mache eine schulische Ausbildung, dass Praktikum darf ich nächstes Jahr machen und so lange es geht möchte ich die Schule besuchen (mitte Nov.) und werde bis dahin mein Bafög erhalten und ab August nächstes Jahr möchte ich die Schule weiter besuchen .

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Vorweg habe ich großen Respekt vor dir, dass du weiter deine Ausbildungsziele verfolgen willst und nicht gleich alles an den Nagel hängst wegen Eures Kindes! :cheers:
Im ersten Schritt kannst du dich gut bei ProFamilia, der Diakonie oder der Caritas oder einer anderen Beratungsstelle über deine Ansprüche und Unterstützungsmöglichkeiten beraten lassen. Es gibt ua Gelder einer Bundesstiftung für die Erstausstattung und mehr, die nicht angerechnet wird, wenn man z.B. Alg2 beantragen muss. Die Beratungsstellen helfen dabei und auch sonst zu den meisten Fragen gut.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mich0501
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Schwangere, auch wenn sie minderjährig sind, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Also ab zum JC und sich beraten lassen.

wirdwerden


So nun war ich beim JC und da hat die Dame ein Theater gemacht weil ich unter 18 Jahre bin was ich dann hier will,
Meiner Mutti wurde gesagt das sie mir Unterhaltspflichtig sind bis ich 18 bin (276 BAFÖG ) das KG gibt mir meine Mutti und Lebensmittel kauft sie für mich ein.
Die Dame vom JC meinte Nein sie müssen ihrer Tochter den Unterhalt überweisen ,sollen zum Jugendamt gehen und den Unterhalt festsetzen lassen.
Mir graut es schon in der Übergangszeit einen Antrag zu stellen .

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Kann hier mal jemand bitte "AxelK." auf den Thread aufmerksam machen?
Hier braucht eine junge, werdende Mama dringend fachliche Hilfe!

Danke schön :-)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von MurphysLaw):
Kann hier mal jemand bitte "AxelK." auf den Thread aufmerksam machen?
Hier braucht eine junge, werdende Mama dringend fachliche Hilfe!

Danke schön :-)

Schreiben Sie ihm doch selbst eine PN - die Sekretärin hat heute Ausgang ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

ooops, mir war die Möglichkeit einer PN nicht bewusst - danke für diese hilfreiche Info!! Gute Nacht :-)

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Mich:

Auch wenn Dir hier bereits gesagt wurde, dass eine Vorsprache beim Jobcenter noch nicht erforderlich ist und eine Beartung dort ohnehin nicht erfolgt, hat die Dame beim Jobcenter inhaltlich im Wesentlichen ja nichts wirklich falsches gesagt. Wie so oft, macht der Ton die Musik, aber das steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:
weil ich unter 18 Jahre bin was ich dann hier will,


Auch unter 18-jährige können - in besonderen Situationen - selbstverständlich einen Antrag auf SGB II Leistungen stellen. Wahrscheinlich liegt eine solche besondere Situation bei Dir vor und insfern war die Frage, was Du denn da willst, natürlich Blödsinn.

Frage: Warum wohnst Du bei Deiner Oma und nicht bei Deinen Eltern? Führt Ihr einen gemeinsamen Haushalt oder wirtschaftet Ihr getrennt voneinander?

Zitat:
Meiner Mutti wurde gesagt das sie mir Unterhaltspflichtig sind bis ich 18 bin


Das ist grundsätzlich richtig. Insoweit endet die Unterhaltspflicht frühestens mit Deinem 18. Geburtstag. Dann wird die Unterhaltspflicht in Deinem Fall meiner Meinung nach (sorry, Familienrecht ist jetzt nicht so richtig mein Ding) aufgrund der dann fehlenden, bzw. unterbrochenen Ausbildung tatsächlich enden, dürfte aber vermutlich mit Fortsetzung der Ausbildung wieder aufleben.

Zitat:
das KG gibt mir meine Mutti und Lebensmittel kauft sie für mich ein.


Damit kommt Sie Ihrer Unterhaltspflicht ja zumindest teilweise bereits bereits nach.

Zitat:
Die Dame vom JC meinte Nein sie müssen ihrer Tochter den Unterhalt überweisen


Das ist meiner Meinung nach Unsinn. Die Mutter, oder besser die Eltern, kann auch Naturalunterhalt z.B. in Form der zur Verfügungstellung von Lebensmitteln und/oder anderen Dingen leisten. Im Zusammenhang mit dem SGB II-Leistungsbezug müssten diese Unterhaltsleistungen allerdings konkret beziffert werden, weil die entsprechenden Beträge auf den Leistungsanspruch anzurechnen sind. Und das ist bei einer Überweisung natürlich deutlich einfacher, als bei Naturalunterhalt. Außerdem dürfte die Unterhaltspflicht und die Leistungsfähigkeit auch schon im Rahmen der BAföG-Antragstellung geprüft worden sein.

Zitat:
sollen zum Jugendamt gehen und den Unterhalt festsetzen lassen.


Prinzipiell kein schlechter Gedanke, zumal die Beurkundung durch das Jugendamt kostenlos und dann auch für das Jobcenter verbindlich ist.

Zitat:
Mir graut es schon in der Übergangszeit einen Antrag zu stellen


Muss es nicht.

Zitat:
möchte im September dann zu meinen Freund ziehen , sicher sind wir dann eine BG


Korrekt, Ihr seit dann eine Bedarfsgemeinschaft. Und zwar aufgrund der Schwangerschaft völlig unstreitig.

Hat Dein Freund jetzt bereits eine eigene Wohnung? Wieviel Miete, Nebenkosten, Heizkosten zahlt er?

Zitat:
da er aber nur 700€ Netto +KG hat und mein KG


Du machst leider etwas widersprüchlich Angaben. Einmal verdient Dein Freund 750,- € netto, dann nur 700,- €. Einmal entfällt Dein BAföG Bezug ab August, dann wieder ab Mitte November.

Darum bitte mal konkret:

Was verdient Dein Freund brutto und netto?

Wann endet Dein BAföG Bezug?

Nach welcher Rechtsgrundlage (steht im Bescheid) richtet sich Dein BAföG und wieviel erhälst Du genau und wie setzt sicht der Betrag zusammen? Wird beim BAföG Einkommen der Eltern berücksichtigt? In welcher Höhe?

Wann ist der errechnete Geburtstermin?

Nach Beantwortung aller Fragen, kann man Dir hier konkrete Ratschläge zum weiteren Vorgehen inklusive Zeitplan und Infos zur voraussichtlichen Anspruchshöhe geben.

Schon jetzt noch der Hinweis, dass mit der Geburt Deines Kindes sicher einerseits natürlich Euer Bedarf erhöht, Du andererseits aber Kindergeld für Dein Kind plus Elterngeld erhalten wirst. Dafür dürfte allerdings ab Beendigung/Unterbrechung Deiner Ausbildung Dein Kindergeld entfallen. Wichtig ist, dass die Unterbrechung der Familienkasse zeitnah mitgeteilt wird, damit es nicht zu Überzahlungen und Rückforderungen kommt.

Gruß,

Axel

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