ALG I Bescheid unverständlich

7. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 75x hilfreich)
ALG I Bescheid unverständlich

Guten Tag zusammen, eine Freundin bat mich um Rat zu Ihrem ALG I Bescheid, leider werde ich auch nach mehrmaliger Lektüre nicht schlau draus...

Von 04.2020 bis 03.2021 war sie in Elternzeit und bezog hier Elterngeld i.H.v. 1528€/Monat. Davor war sie seit 6 Jahren bei ihrem alten AG und bezog ein Monatsgehalt von 4000€ brutto, netto rund 2600€. Desweiteren wurde Weihnachts- und Urlaubsgeld bezahlt. Nach der Elternzeit (ab 03.2021) bis zur Kündigung lief das AV natürlich weiter.

Der AG hat ihr nach der Elternzeit betriebsbedingt gekündigt, es wurde eine Abfindung von 20.000€ sowie die Abgeltung des Resturlaubs erstritten.

Der AG wollte dass sie den Resturlaub bis zum Ende des AV nimmt, sie war jedoch krankgeschrieben.

Das Arbeitsverhältnis endete mit Ablauf des 31.07.21. Für den verbleibenden Urlaub wurden 3846,25€ Abgeltung gezahlt. Weiterhin wurden 2000€ Urlaubs- und 1166,67€ anteiliges Weihnachtsgeld gewährt.

Nach dem beigefügten Bescheid erhält sie nun 755,10€ pro Monat - wie passt das denn zum vorherigen Gehalt???

Ist die Anrechnung der Abgeltung auf das ALG I bei AU-Erkrankung zulässig?

Was soll der Passus "Sie können nicht mehr die im Bemessungszeitraum angefallenen durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten leisten"? Sie kann und will weiterhin 40h/Woche arbeiten, es wurde auch niemals etwas gegenteiliges behauptet, attestiert etc.

Widerspruch gegen den Bescheid ist in jedem Fall angezeigt, oder?

https://up.picr.de/42204912ar.pdf

Vielen Dank für Eure Meinungen!

-- Editiert von Wurstsemmel am 07.10.2021 17:10




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130949 Beiträge, 41615x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Was soll der Passus "Sie können nicht mehr die im Bemessungszeitraum angefallenen durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten leisten"?

Hat man eventuell im Antrag irgendwelche ungünstigen Angaben gemacht?

Ansonsten mal beim SB nachfragen, wie genau das zustande kommt, wenn der nicht rechtzeitige reagiert oder Unfug bei rumkommt, Widerspruch machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19237 Beiträge, 10355x hilfreich)

Zitat:
Ist die Anrechnung der Abgeltung auf das ALG I bei AU-Erkrankung zulässig?

Ja.
Es wurde offenbar etwas über 1 Monat Resturlaub ausgezahlt - also ruht der ALG1-Anspruch für etwas über einen Monat.

Zitat:
Sie kann und will weiterhin 40h/Woche arbeiten, es wurde auch niemals etwas gegenteiliges behauptet, attestiert etc.

Lt. Bescheid kann/will sie aber nur 30h/Woche arbeiten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2084 Beiträge, 553x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Was soll der Passus "Sie können nicht mehr die im Bemessungszeitraum angefallenen durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten leisten"?


Beim Antrag wird abgefragt, wie man bereit und in der Lage ist zu arbeiten und an welchen Tagen usw.

Vielleicht wurden da falsche / missverständliche Angaben gemacht. Ich schätze mal man hat nicht evt. eine Kopie des ausgefüllen Antrags noch zur Hand?


Ansonsten das wars Harry von Sell geschrieben hat:
Nachfragen und im Zweifel Widerspruch einlegen und richtigstellen.

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