ALG I - Sanktion und Krankenversicherung

30. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
ALG I - Sanktion und Krankenversicherung

Könnt Ihr mir sagen, ob das Jobcenter jemandem, der eine hundertprozentige ALG I-Sanktion erhält, die Krankenversicherungsbeiträge bezahlt? ich meine, wenn der ehepartner mehr verdient als hartz IV für beide ausmachen würde?

-- Editier von H. Odensack am 30.01.2017 10:54

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

1. Das Jobcenter ist nicht für ALG1 zuständig.

2. Bei einer 100% Sanktion werden auch KV-Beiträge bezahlt - wenn man denn Sachleistungen (Lebensmittelgutscheine) beantragt.

3. Warum sollte es überhaupt ALG2 geben, wenn der Ehepartner genug verdient?

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#2
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Das meine ich ja. Wenn der Ehepartner genug verdient, dass es kein Hartz IV gibt/geben würde, er aber die Krankenversicherung für den Arbeitslosen nicht bezahlen kann, weil sonst der Unterhalt der Bedarfsgemeinschaft gefährdet wäre.

Aber mit einer 100-Prozent-Sanktion bei ALG1 gibt es doch keine Lebensmittelgutscheine, wenn der Partner genug vedient, unabhängig davon, ob dieser die Krankenvesicherung bezahlen kann?

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Wenn der Partner genug verdient, gibt es auch keine 100%-Sanktion, da kein Leistungsanspruch vorhanden ist.

Zu prüfen wäre, ob Anspruch auf Familienversicherung besteht.

ALG1 ist eine Versicherungsleistung.

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#4
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Habe mich, glaub ich, unklar ausgedrückt. Es geht um eine Hundertprozent-Sanktion bei ALG 1, da der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat. Ich wüsste gerne, wer hier die Krankenversicherungsbeiträge bezahlt, wenn ein Anspruch auf (ergänzendes) Hartz IV wegen des Partners nicht gegeben ist.

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#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Während einer Sperrzeit bei ALG1 ist man im ersten Monat noch in der beitragsfreien Nachversicherung, ab dem zweiten Monat versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V ). Die Beiträge zahlt die Arbeitsagentur. Sollte man privat oder freiwillig gesetzlich versichert sein, muss man den ersten Monat selber zahlen. Familienversicherung wäre immer noch zu prüfen.

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