Hallo liebe Leute,
ich bin seit dem 01.07.2025 arbeitslos und bekomme bis zum 30.06.2026 Arbeitslosengeld I. Nächste Woche will ich einen neuen befristeten Arbeitsvertrag unterschreiben. Wenn ich bei dem neuen Arbeitgeber aber nur einen Monat arbeite, weil ich in der Probezeit festgestellt habe, dass der Job doch nichts für mich ist, würde ich nach einer Kündigung innerhalb der Probezeit weiterhin Arbeitslosengeld I in der heutigen Höhe bis zum 30.06.2026 erhalten? Oder würde ich dann Arbeitslosengeld I vom Arbeitsertrag erhalten, den ich nächste Woche unterschreiben will?
Danke für Rat!
ALG I auch nach Kündigung vom Neuvertrag?
10. August 2025
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Frage vom 10. August 2025 | 13:27
Von
Status: Schüler (247 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG I auch nach Kündigung vom Neuvertrag?
#1
Antwort vom 10. August 2025 | 15:50
Von
Status: Schüler (415 Beiträge, 88x hilfreich)
Arbeitslosengeld wird in der Höhe und Dauer erst wieder neu berechnet, wenn du einen neuen Anspruch erworben hast. Also wieder mindstes 12 Monate gearbeitet hast.
Wenn du z.B. nach 2-monatiger Arbeitslosigkeit eine Arbeit aufnimmst und nach 3 Monaten wieder beendest, erhältst du dann die restlichen 10 Monate Alg. Aber: Wenn du, auch in der Probezeit, ohne wichtigen Grund kündigst, erhältst du eine Sperre von 12 Wochen. Also die ersten 12 Wochen der neuen Arbeitslosigkeit kein Alg und danach die restlichen noch verbleibenden ca. 7 Monate Alg.
-- Editiert von User am 10. August 2025 15:51
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