ALG I aufstockung Sozialleistungen abgelehnt

14. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
bbgrgn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG I aufstockung Sozialleistungen abgelehnt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin 39 Jahre alt, bin alleinerziehende Mutter (alleinige Sorgerecht) von einem Kind (12 J)

Zum 31.05.23 wurde mir mein Job gekündigt. Zum 01.06.23 wurde ich arbeitslos gemeldet. Ich beziehe ALG I.
Am 09.06.23 habe ich über den Bildungsträger bfz eine Umschulung (Teilqualifizierung) zur Maschinen- und Anlagenführerin (IHK) begonnen. Die Maßnahme dauert bis zum 16.11.24. Die Kosten übernahm die Bundesagentur für Arbeit SC via Bildungsgutschein.

Zusammen mit meinem Kind zog ich am 13.09.21 zu meiner Schwester.

Ende September 23 hat mich meine Schwester vor die Tür gesetzt. Mein Sohn ist weiterhin wohnhaft bei meiner Schwester, darf und möchte auch weiterhin aufgrund Schule und Freundeskreis dort wohnhaft bleiben. Das Kindergeld und die UVG gebe ich deshalb auch monatlich meiner Schwester.

Ich habe hin und wieder bei bekannten geschlafen mal in Parks oder an Bahnhöfen. Mitte November fand ich dann eine Wohnung mit 26 m2 in Nürnberg warm 445 Euro mit Kaution 700 Euro

Ich habe keine Ersparnisse mehr. Ich habe Privatinsolvenz und bin in keinsterweise Kreditwürdig. Aus diesem Grund bin ich bezüglich der Kaution zur Agentur für Arbeit SC gegangen um anzufragen, ob ich bezüglich der Kaution ein Darlehen bekommen kann. Dieser wurde abgelehnt. Ich wurde verwiesen an das Jobcenter SC. Auch hier bekam ich eine Ablehnung, da der Zuständigkeitsbereich in diesem Fall das Jobcenter Nürnberg ist. Ich ging zum Jobcenter Nürnberg mit meinem Anliegen und bekam ein "OK" bezüglich Sonderzahlung Darlehen Mietkaution. Mit diesem Schreiben untetschrieb ich sodann meinen Mietvertrag am 01.12.23 und sendete den unterschriebenen Mietvertrag und das Formular vom Jobcenter via Jobcentet Digital. Den Bürgergeldantrag, welches ich an dem Tag vom Jobcenter Nürnberg erhielt brachte ich dann zusammen mit der Stellungnahme meiner Schwester (das mein kind bei ihr wohnhaft bleiben darf und sie das Kindergeld und die UVG monatlich von mir erhaltet) gab ich dann am 05.12.23 bei meinem Termin in der Leistungsabteilung des Jobcenters ab. Auch einen Antrag auf Erstausstattung gab ich ab. Noch am selben Tag bekam ich dann für alle Anträge eine Ablehnung. Bürgergeld wurde abgelehnt weil ich zu viel bekomme. Erstausstattung abgelehnt da mir eines im Jahr 2018 schon gewährt wurde und Sonderzahlung (Darlehen Mietkaution) wurde mir abgelehnt weil ich selber für die Kaution aufkommen kann. Wenn es so wäre, würde ich mir keineswegs diesen Stress machen.
Ich habe am 07.12.23 mit diesem Ablehnungsbescheid einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Es hieß jedoch, dass alleine die "Bearbeitung" meines Antrages bis zu 10 Monate dauern kann.

Ich habe heute, mit eigenen Mitteln und Nachforschereien einen Widerruf auf die Ablehnung der Kaution (begründung paragraph 22 absatz 6 sgb 2) gestellt und über die Ablehnung der Erstausstattung.

Ich weiss nicht im geringsten was dabei rauskommen wird und habe wirklich seit dem schlaflose Nächte.

Kann mir bitte irgendjemand weiterhelfen? Kann mir jemand sagen wo ich vielleicht noch hingehen kann oder was für Anträge ich noch stellen kann? Ich kann es mir nicht leisten die Wohnung zu verlieren komme aber mit dem was ich bekomme auch nicht über die Runden. Bitte helft mir.

Signatur:

Belma

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37800 Beiträge, 6312x hilfreich)

Zitat (von bbgrgn):
komme aber mit dem was ich bekomme auch nicht über die Runden
Wie viel ist das?
Es geht ja beim JC immer um Bedarf/Bedürftigkeit. Du bist offenbar nicht bedürftig, denn dein Einkommen ALG1 genügt nach Ansicht des JC...

Außer den Wohnungskosten kennen wir hier keinerlei €-Summen.

Die Kaution kannst du dem Vermieter in 3 Raten zahlen. 3 x 233,-
Wann hast du denn den Schlüssel für die Wohnung erhalten?

Erstausstattung gibt es nur einmal, wenn du nicht glaubhaft machen kannst, warum du davon nichts mehr hast bzw. wo die Sachen abgeblieben sind.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41194 Beiträge, 14503x hilfreich)

Mir bereitet primär noch was ganz anderes Kopfschmerzen, und zwar erhebliche. Unterhaltsvorschuss bekommen nur die Elternteile, wenn das Kind dort auch lebt. Nicht die Großeltern oder die Tante oder wer sonst. Was Ihr dort begeht, das nennt sich Betrug. Und das kann sowohl Dir als auch Deiner Schwester (primär aber Dir) gewaltig auf die Füße fallen.

Ansonsten müsstest Du hier mal Zahlen nennen, wieviel Du also an ALG I bekommst.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41194 Beiträge, 14503x hilfreich)

So, jetzt geht es weiter.

Unterhaltsvorschuss wird nur bezahlt, wenn das Kind bei einem Elternteil lebt und das andere Elternteil nicht in Höhe des Unterhaltsvorschussbetrages für sein Kind aufkommt. Lebt das Kind woanders, dann greifen gegebenenfalls andere Regelungen. Einmal sind dann beide Elternteile unterhaltspflichtig. Und wenn das nicht funktioniert, dann gibt es die Möglichkeit des Bürgergeldes. Allerdings nur, wenn insoweit die Voraussetzungen bei der Pflegestelle vorliegen. Du lebst nicht in Bedarfsgemeinschaft mit Deinem Kind. Es wäre allerdings auch zu überprüfen, ob evtl. die Einrichtung einer Pflegestelle insoweit in Betracht kommt, dann würde das Jugendamt Deine Schwester vergüten.

Aber, ich denke, bei Dir sollte mal ein Fachmann sich das ganze Paket anschauen.

wirdwerden

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