ALG I bei Kündigung im Dualen Studium

3. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 67x hilfreich)
ALG I bei Kündigung im Dualen Studium

Liebe Community,

Ich begleite gerade eine junge Dame die sich bis letzte Woche in einem Betrieb befand/ angestellt war und in Kooperation mit dem Betrieb ein duales Studium absolviert.
Das Studium geht noch bis Oktober, dann ist es abgeschlossen.
Jetzt erhielt sie eine fristlose Verdachtskündigung seitens des Betriebes.
Hat sie Anspruch auf ALG I? Sie hat die letzen drei Jahre fleißig eingezahlt aber studiert halt noch 2 Monate. Die Dame beim Arbeitsamt sagte sie solle sich melden wenn sie mit dem Studium fertig ist, hat aber auch bis dahin keinen Anspruch auf ALG I, ansonsten müsse sie sich sofort dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, was sie nicht kann da sie halt noch studiert.
Kündigungsschutzklage gegen den Betrieb läuft ebenfalls.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41206 Beiträge, 6645x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
ansonsten müsse sie sich sofort dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, was sie nicht kann da sie halt noch studiert.
Da gibt es eine Ausnahme für Auszubildende/Studierende.
Sie kann Leistungen nach § 27 SGB II beim JC beantragen.
Diese Leistungen gelten nicht als Alg2/Hartz4.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__27.html

Der Abschluss ihres Studiums ist dann trotzdem ermöglicht. Das sollte auch ihr wichtigstes Ziel sein.

Die Arbeitsagentur wird wegen der Kündigung sowieso zunächst eine Sperrzeit von 12 Wochen bescheiden. Dagegen kann sie zwar Widerspruch erheben und ihre Gründe/Argumente gern vorbringen. Bis das Arbeitsgericht etwas entscheidet, wird die Sperrzeit nicht vorher aufgehoben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 307.439 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30 €
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.667 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.