ALG I nach Aussteuerung - wie kann ich ein korrektes Gutachten des ÄD der AfA erwirken ?

18. Januar 2026 Thema abonnieren
 Von 
Andersalsandere
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG I nach Aussteuerung - wie kann ich ein korrektes Gutachten des ÄD der AfA erwirken ?

Hallo,

Ich habe den üblichen Weg (Langzeit-AU, Krankengeldanspruch ausgeschöpft, erfolglose Reha) hinter mir. In dieser Zeit sind immer wieder neue Erkrankungen hinzugetreten. Während des Bezugs von Krankengeld lief mein befristeter TZ-Vertrag aus, Antrag auf EMR wurde zwischendurch gestellt. Gemäß dem Grundsatz "Reha vor Rente" war ich zur Reha, wurde dort "einvernehmlich arbeitsunfähig" mit einem Leistungsvermögen von unter 3 Stunden für meinen erlernten und zuletzt ausgeübten Beruf entlassen, aber vollschichtig für leichte Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit zahlreichen Einschränkungen. Eine vollschichtige Tätigkeit wäre aber erst nach einer mehrmonatigen erfolgreichen Behandlung und entsprechender Besserung des Gesundheitszustand zumutbar.

Die Sachbearbeitung der AfA erschwerte es mir erheblich, an ein verwertbares Gutachten des ÄD zu kommen. Erst, nachdem die RV meinen EMR-Antrag mehr oder weniger ungeprüft abgelehnt hat und ich entsprechend Widerspruch eingelegt habe, wurde dann doch der ÄD hinzugezogen. Mit der Begründung, dass der EMR-Antrag abgelehnt wurde, wird mir nun per sofort ein vollschichtiges Leistungsvermögen unterstellt.

Mein Einwand, dass ich aus der Reha AU entlassen wurde, eben um mich der zeitintensiven Behandlung widmen zu können, wurde abgeschmettert mit der Begründung, dass sich die AU-Entlassung nur auf den zuletzt ausgeübten Beruf bezieht - was so nicht korrekt ist und dem Reha-Bericht auch nicht zu entnehmen ist.

Natürlich weiß ich, dass ich mich mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen muss, dazu bin ich auch bereit. Allerdings sehe ich das Gutachten des ÄD als nicht verwertbar an, weil schon bei der Gutachtenerstellung nicht alle leistungslimitierenden Einschränkungen berücksichtigt wurden es nicht die aktuelle gesundheitliche Situation wiedergibt .

Falls also jemand eine Idee hat, wie ich hier weiter vorgehen kann, um mich gesundheitlich nicht noch mehr zu belasten... :???: .Danke

VG




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4478 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von Andersalsandere):
einvernehmlich arbeitsunfähig

Arbeitsunfähigkeit ist vorübergehend. Bei einer EMR muss man Erwerbsunfähig sein.
Sie sollten sich für einen leidensgerechten Beruf zur Verfügung stellen.

Was meinen Ihre Berater bei der Agentur für Arbeit?
Falls kein Geld mehr von der AfA möglich ist, bleibt nur Bürgergeld.
Zitat (von Andersalsandere):
eben um mich der zeitintensiven Behandlung widmen zu können,

Was meinen Ihre behandelnden Ärzte dazu?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40825 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von Andersalsandere):
Eine vollschichtige Tätigkeit wäre aber erst nach einer mehrmonatigen erfolgreichen Behandlung und entsprechender Besserung des Gesundheitszustand zumutbar.
Was steht dort tatsächlich... in dem Entlassungsbericht der Reha?
Offenbar liest die Arbeitsvermittlung diesen Bericht anders als du.

Zitat (von Andersalsandere):
Mit der Begründung, dass der EMR-Antrag abgelehnt wurde, wird mir nun per sofort ein vollschichtiges Leistungsvermögen unterstellt.
Anderes kann nicht angenommen werden. Für die DRV bist du nicht erwerbsgemindert...auch nicht teilweise... der ÄD hat auch nicht anders entschieden.
Bei welchem Arzt/Fachrichtung warst du zwecks Gutachten?
Gegen den DRV-Bescheid kannst du Widerspruch innerhalb 1 Monat erheben. Ist die Frist vorbei, kannst du einen Antrag auf Überprüfung des ablehnenden Bescheids stellen.

Aber:
-Wann endet dein ALG-Anspruch?
-Bist du zur Zeit in einer intensiven Behandlung?
-Wie viele Vollzeit-Vermittlungsvorschläge hast du inzwischen erhalten?
-Auf wie viele hast du dich beworben?

Langzeit-AU, Krankengeldanspruch ausgeschöpft, erfolglose Reha---> Das umfasst wie viele Jahre/Monate?
Ich gehe davon aus, das die Agentur für Arbeit kein weiteres ÄD-Gutachten bestellt.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 91x hilfreich)

Hast du berücksichtigt, dass sich der Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitslosigkeit ändert. Ein Schlosser ist während des Beschäftigungsverhältnisses AU, wenn er seine schwere Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Ist er arbeitslos, ist er nur arbeits-/leistungsunfähig, wenn er leichte Arbeit nicht verrichten kann.

Zitat (von Andersalsandere):
Mein Einwand, dass ich aus der Reha AU entlassen wurde, eben um mich der zeitintensiven Behandlung widmen zu können, wurde abgeschmettert

Evtl. hat der Rentenarzt die AU-Richtlinien nicht beachtet. Er hat evtl. AU geschrieben, damit du deine Gesunheit stabiliseren kannst, hat aber nicht berücksichtigt, dass du obwohl kritischer Gesundheit leichte Arbeit verrichten kannst. So gehen ja viele Leute auch mit angeschlagener Gesundheit zur Arbeit, weil sie nicht krank geschrieben werden.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#4
 Von 
Andersalsandere
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Loni12 , Hallo Anami,

ich gehe mal auf eure Anmerkungen und Fragen ein:

Zitat (von Loni12):
Arbeitsunfähigkeit ist vorübergehend. Bei einer EMR muss man Erwerbsunfähig sein.

Richtig, aber aus dem Entlass-Bericht soll trotzdem hervorgehen, wie entlassen wurde (au oder nicht au). Die Reha erfolgte, weil die RV schrieb, dass zu einer abschließenden Beurteilung, ob Erwerbsminderung vorliegt oder nicht, eine Reha nötig wäre.

Bürgergeld bekomme ich schon aufstockend, hab in TZ nicht viel verdient. Das JC hätte mich vermutlich nach einem Jahr Dauer-AU eh zum Antrag auf EMR gedrängt.

Zitat (von Loni12):
Was meinen Ihre behandelnden Ärzte dazu?

Die bescheinigen (sofern sie gefragt werden), dass sowohl psychisch als auch physisch keine aureichende Leistungsfähigkeit für eine regelmäßige Erwerbstätigkeit vorhanden ist. Ich bin auf mehreren fachärztlichen Gebieten in Behandlung, die Ärzte sehen mehr als genug Gründe für eine EMR.
Weitere Behandlung ist auf jeden Fall nötig, aber zeitnah Behandlungstermine zu bekommen ist nicht einfach.


Zitat (von Anami):
Was steht dort tatsächlich... in dem Entlassungsbericht der Reha?
Offenbar liest die Arbeitsvermittlung diesen Bericht anders als du.

Da steht, dass die Entlassung arbeitsunfähig erfolgt, weil zunächst eine fachspezifische, leitliniengerechte Behandlung notwendig ist , dafür werden x Monate angesetzt. Erst wenn es darunter zu einer Stabilisierung und anhaltenden Besserung gekommen ist, ist aus Sicht des Reha-Arztes prognostisch vorsichtig günstig eine angepasste Ttätigkeit mit 6 Stunden und mehr als leidensgerecht anzusehen .
Die AV kennt den Bericht nicht, der ging nur an den ÄD. Dorthin hatte ich eine Stellungnahme geschickt und darauf hingewiesen, dass der Status "AU aus Reha entlassen" für den allgemeinen Arbeitsmarkt gilt, das könnte man dem Kontext entnehmen; darauf hatte mich einer meiner Ärzte hingewiesen.

Zitat (von Anami):
Anderes kann nicht angenommen werden. Für die DRV bist du nicht erwerbsgemindert...auch nicht teilweise... der ÄD hat auch nicht anders entschieden.
Bei welchem Arzt/Fachrichtung warst du zwecks Gutachten?
Gegen den DRV-Bescheid kannst du Widerspruch innerhalb 1 Monat erheben. Ist die Frist vorbei, kannst du einen Antrag auf Überprüfung des ablehnenden Bescheids stellen.


Ich kann die Entscheidung des ÄD akzeptieren, wenn man ehrlich zugibt, alle nachgewiesenen Erkrankungen berücksichtigt zu haben, was aber nicht der Fall ist. Selbst die Aussteuerungsdiagnose taucht im Gutachten des ÄD nicht auf. Auf die Frage, ob das Leistungsbild durch zu benennende medizinische Maßnahmen innerhalb von 6 Monaten deutlich verbessert werden kann bzw. ob Maßnahmen zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit erforderlich sind, antwortet der ÄD mit Nein, eine Besserung innerhalb von 6 Monaten kann sehr wahrscheinlich nicht erreicht werden. Dann kommt noch die Anmerkung, dass eine Behinderung im Sinne des §2 SGB IX anzunehmen ist und keine medizinischen Maßnahmen vorrangig sind.
Zum Thema Behinderung hatte ich dem ÄD den Bewilligungsbescheid zum unbefristeten GdB 40 mitgeschickt.

Im Teil B des AfA-Gutachten steht als Integrationsrelevante Funktionseinschränkungen u.a. Komplexe körperliche und psychische Minderbelastbarkeit mit Einschränkungenn von Stimmung, Antrieb, Durchhaltevermögen, Ausdauer und körperlicher Leistungsfähigkeit

Der ÄD hat nach Aktenlage entschieden und die DRV lediglich anhand des Reha-Berichts, wobei die die Epikrise gar nicht erst gelesen haben, die sahen nur das Kreuz bei 6 Stunden.

Gegen die Ablehnung der EMR bin ich sofort in Widerspruch gegangen und hab um Akteneinsicht gebeten, danach dann die Begründung rausgeschickt. Da die Entscheidung lediglich anhand des Reha-Berichts getroffen wurde, war der Widerspruch etwas ausführlicher. Die RV hatte im Vorfeld keinerlei Befundberichte beigezogen.

Zitat (von Anami):
-Wann endet dein ALG-Anspruch?
-Bist du zur Zeit in einer intensiven Behandlung?
-Wie viele Vollzeit-Vermittlungsvorschläge hast du inzwischen erhalten?
-Auf wie viele hast du dich beworben?


- ALG-Anspruch endet in 3 Monaten, die muss ich irgendwie absitzen
- Ja, so gut wie möglich. Ich bin seit 3 Jahren in Dauerbehandlung, geht auch nicht anders. Dadurch ist aber bei mir auch keine Woche ohne Arzt/Therapie-Termine. Ich bin experimentierfreudig, was Medikamente anbetrifft, probiere alles aus, was empfohlen wird, in der Hoffnung, dass ein Volltreffer dabei sein könnte.
-Vermittlungsvorschläge kamen noch keine, entsprechend gingen auch noch keine Bewerbungen raus. Im letzten Job ging ich schon an jedem einzelnen Arbeitstag über meine Belastungsgrenze.

Zitat (von Anami):
Langzeit-AU, Krankengeldanspruch ausgeschöpft, erfolglose Reha---> Das umfasst wie viele Jahre/Monate?
Knapp über 2 Jahre

Im Reha-Bericht steht noch was von "weiterhin Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet" und meine KK hat bei der RV beantragt, den Reha-Antrag in einen Renten-Antrag umzudeuten und mir gleichzeitig das Dispositionsrecht genommen, weil die Reha erfolglos war und meine Erwerbsfähigkeit laut MD gemindert ist.

Kopfzerbrechen bereiten mir die neu hinzugetretenen Diagnosen bzw. deren Auswirkungen auf meinen Alltag. Ich habe keine Ahnung, wie ich damit im Worst Case arbeiten soll. Vor allem zählt der ÄD eine ganze Reihe Diagnosen und Funktionseinschränkungen auf und schreibt, dass erstaunlicherweise noch vollschichtiges Leistungsvermögen unterstellt werden kann, weil der Rententräger den Antrag kurz zuvor abgelehnt hat. Das liest sich für mich nach einem Gefälligkeitstext.

VG

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#5
 Von 
Andersalsandere
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
Hast du berücksichtigt, dass sich der Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitslosigkeit ändert. Ein Schlosser ist während des Beschäftigungsverhältnisses AU, wenn er seine schwere Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Ist er arbeitslos, ist er nur arbeits-/leistungsunfähig, wenn er leichte Arbeit nicht verrichten kann.


Ja, habe ich. Die Entlassung arbeitsunfähig sollte mir die Gelegenheit geben, an meiner Gesundheit zu basteln. Wenn man die Epikrise bzw. das Leistungsbild im Ganzen betrachtet, erkennt man es auch.

Zitat (von Frieder01):
Evtl. hat der Rentenarzt die AU-Richtlinien nicht beachtet. Er hat evtl. AU geschrieben, damit du deine Gesunheit stabiliseren kannst, hat aber nicht berücksichtigt, dass du obwohl kritischer Gesundheit leichte Arbeit verrichten kannst. So gehen ja viele Leute auch mit angeschlagener Gesundheit zur Arbeit, weil sie nicht krank geschrieben werden.


Meinst du mit Renten-Arzt den aus der Reha ? Im Abschlußgespräch sagte man mir, dass an Arbeit erst dann zu denken ist, wenn die weitere Behandlung erfolgreich war, dafür bräuchte ich aber mindestens 5-6 Monate, das mindestens wurde nochmal extra betont.

Bis zur Erstbescheinigung der Langzeit-AU bin ich auch krank bzw. gesundheitlich angeschlagen zur Arbeit. Und schon zu der Zeit wurde mir von mehreren Ärzten nahegelegt, nicht mehr als max. im Minijob zu arbeiten

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40825 Beiträge, 6602x hilfreich)

Du hast ALG-Anspruch nach §145 SGB III /Nahtlosigkeit, oder ?

Zitat (von Andersalsandere):
Ich kann die Entscheidung des ÄD akzeptieren, wenn man ehrlich zugibt, alle nachgewiesenen Erkrankungen berücksichtigt zu haben, was aber nicht der Fall ist.
Das bringt nichts. Der ÄD wird sein Gutachten nicht ändern und ein GdB 40 bringt nicht weiter. Vielleicht kannst du mit einem aktuellen Antrag wegen deiner neuen Erkrankungen/Beeinträchtigungen/Einschränkungen einen GdB 50 und damit Schwerbehindertenstatus erreichen.
Erfüllst du eigentlich die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente?
Zitat (von Andersalsandere):
dass der Status "AU aus Reha entlassen" für den allgemeinen Arbeitsmarkt gilt, das könnte man dem Kontext entnehmen;
Ja. Aber daraus folgt doch nichts.

Was ich erkenne:
1. Man versucht gar nicht, dich zu vermitteln,
2. Man verlangt auch gar nicht, dass du dich bewirbst,
3. deine EinV/EGV verlangt wahrscheinlich auch keine Eigenbemühungen.
4. Man lässt dich deine Behandlungen und Termine wahrnehmen.
5. Es wird ALG und ergänzend Bürgergeld gezahlt.

Fakt ist, dass in 3 Monaten das JC dich weiterhin als erwerbsfähig einstuft. Ob man irgendwann noch ein Gutachten vom ÄD bestellt, weiß jetzt keiner.
*weiterhin Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet*---ist mE auch nur eine Einschätzung, mehr aber nicht und vor allem kein Fakt, mit dem die AfA, die DRV oder das JC etwas anfangen kann. Die brauchen Eindeutigkeiten.
Zitat (von Andersalsandere):
Ich habe keine Ahnung, wie ich damit im Worst Case arbeiten soll.
Wieso denn arbeiten? Und welchen worst case befürchtest du?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Andersalsandere
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du hast ALG-Anspruch nach §145 SGB III /Nahtlosigkeit, oder ?


Ich bekam kurz nach Antragstellung den (vorläufigen ?) Bewilligungsbescheid nach § 135 SGB III. Danach kam diesbezüglich nichts mehr.

Zitat (von Anami):
Vielleicht kannst du mit einem aktuellen Antrag wegen deiner neuen Erkrankungen/Beeinträchtigungen/Einschränkungen einen GdB 50 und damit Schwerbehindertenstatus erreichen.

Das habe ich schon gemacht, ich warte seit 18 Monaten auf Bescheid. In den letzten drei Monaten habe ich mehrmals telefonisch nachgefragt und werde vertröstet mit Personalmangel, Urlaubszeit, Krankheit oder der Aussage, dass behandelnder Arzt xy nicht geantwortet hätte, obwohl ich dessen Befundbericht selber eingereicht hatte.

Zitat (von Anami):
Erfüllst du eigentlich die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente?

Ja, sonst hätte die DRV mich im Antragsverfahren auch nicht zur Reha geschickt. Die Ablehnung erfolgte, weil die med. Voraussetzungen nicht erfüllt gewesen wären. In meinem Versicherungskonto sind über 35 Jahre mit Pflichtbeiträgen, das sollte reichen.

Zitat (von Anami):
Was ich erkenne:
1. Man versucht gar nicht, dich zu vermitteln,
2. Man verlangt auch gar nicht, dass du dich bewirbst,
3. deine EinV/EGV verlangt wahrscheinlich auch keine Eigenbemühungen.
4. Man lässt dich deine Behandlungen und Termine wahrnehmen.
5. Es wird ALG und ergänzend Bürgergeld gezahlt.


Es gibt noch keine EGV, weil ich darauf bestanden hatte, zu warten, bis das Gutachten vorliegt. Dann kam Weihnachten/Neujahr , Terminvergabe und Terminabsage und jetzt harre ich der Dinge, die da noch kommen könnten. Meine SB hat das Verfahren mit der Begutachtung durch den ÄD in die Länge gezogen, das Gutachten gab es erst knapp ein halbes Jahr nach Aussteuerung. Ich hab bei der SB durchblicken lassen, dass ich mit dem Gutachten nicht einverstanden bin. Nachdem sie mir schon neue Vermittlungstermine gab, bevor ich überhaupt Unterlagen an den Gutachter geschickt hatte, bin ich mir sicher, dass da noch was kommt. Ich war zwischendurch nochmal da, sollte auch einen weiteren Termin bekommen, den ich direkt bei Terminvergabe schon ablehnen musste, weil ich für diesen Tag schon 2 Termine im Kalender hatte. Und tatsächlich kam an diesem vermeintlichen Termintag ein Anruf der Agentur-Nummer, während ich im Wartezimmer saß.

Zitat (von Anami):
Fakt ist, dass in 3 Monaten das JC dich weiterhin als erwerbsfähig einstuft. Ob man irgendwann noch ein Gutachten vom ÄD bestellt, weiß jetzt keiner.


Die fachlichen Weisungen zu §145 sehen vor, dass ein (neues) Gutachten erstellt werden kann, wenn die Ablehnung der DRV länger als 6 Monate zurück liegt, das wäre Anfang März der Fall. Für das JC hat mein Widerspruch aufschiebende Wirkung. Ohnehin sind seit dem letzten Gutachten-Auftrag an den ÄD neue Krankheiten hinzu gekommen, das sollte zumindest für das JC als Grund reichen, ein neues Gutachten in Auftrag zu geben.

Zitat (von Anami):
*weiterhin Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet*---ist mE auch nur eine Einschätzung, mehr aber nicht und vor allem kein Fakt, mit dem die AfA, die DRV oder das JC etwas anfangen kann. Die brauchen Eindeutigkeiten

Die Fakten hatten meine Ärzte und ich geliefert, die wurden aber nicht vollumfänglich zur Kenntnis genommen Ich war letzte Woche im Auftrag der DRV zu einem Gutachter, AfA und JC wissen da noch nix von. Dieser Gutachter äußerte Zweifel an zumindest vollschichtiger Erwerbsfähigkeit und empfahl ein weiteres Gutachten, er wird es auch der DRV so mitteilen. Die Begründung für seine Zweifel lieferte er direkt mit, die sind für mich nachvollziehbar, das deckt sich auch mit dem Reha-Bericht. . Im Grunde genommen hatte ich meinen Widerspruch u.a. damit begründet.

Zitat (von Anami):
Wieso denn arbeiten? Und welchen worst case befürchtest du?

Weil meine SB beim allerersten Termin bei ihr direkt sagte, wer ALG bezieht hat eine Gelegenleistung zu erbringen in Form von Arbeit. Ich hatte im ALG-Antrag angegeben, mich mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung zu stellen, da bin ich noch von einer zügigen Gutachtenerstellung ausgegangen. Nachdem das JC vor einigen Jahren schon ein Gutachten in Auftrag gab, das mir damals temporär ein aufgehobenes Leistungsvermögen bescheinigte, bin ich nicht von einem vollschichtigen Leistungsvermögen als Ergebnis ausgegangen, weil es seitdem zu erheblichen Verschlechterungen gekommen ist . Erwartet habe ich das erst, als ich die Ablehnung der DRV in den Händen hielt.

Zur Zeit des JC-Gutachtens war ich in TZ beschäftigt, das JC wollte mich in VZ vermitteln. Eher durch einen blöden Zufall kam da raus, dass ich in fachärztlicher Behandlung bin, was für die Fallmanagerin Anlaß genug war, mich begutachten zu lassen.

Jetzt überlege ich, ob es möglich ist, meine Verfügbarkeit bei der AfA auf 15h/Woche zu reduzieren, ohne dass mir die Leistung gekürzt wird. Dieser Stundenumfang entspricht meiner vorherigen Tätigkeit. Vielleicht weißt du da noch was zu ?

Worst Case wäre für mich irgendwas, weswegen ich täglich für mehrere Stunden außer Haus müsste. Ich brauche z.B. nach dem Aufstehen grundsätzlich mehrere Stunden, bis ich mich einigermaßen schmerzarm bewegen kann, trotz Schmerzmittel (BtM). Die gesundheitlichen Einschränkungen wirken sich nicht nur auf die berufliche Teilhabe aus. Aber ich kann nicht alles auf einmal erreichen.

VG

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40825 Beiträge, 6602x hilfreich)

Bewilligungsbescheide sind zunächst immer vorläufig. Meine 5 Punkte sind beantwortet.
Die SB ziehen nichts in die Länge. Es gibt zu wenig Gutachter und zu viele LB, für die ein GA nötig ist...

Zitat (von Andersalsandere):
Die fachlichen Weisungen zu §145 sehen vor,
Ja, die AfA ---KANN---. Sie muss nicht. Und warum du das neue GA nach DRV-Auftrag nicht der AfA vorlegst, sondern uU ein neues vom ÄD beanspruchen willst, erschließt sich mir nicht. In 3 Monaten wird das nichts...und dann ist nur noch das JC zuständig... und § 145 SGB III irrelevant.
Frühere ÄD-Gutachten sind auch irrelevant.

Zitat (von Andersalsandere):
Weil meine SB beim allerersten Termin bei ihr direkt sagte, wer ALG bezieht hat eine Gelegenleistung zu erbringen in Form von Arbeit.
Da hast du sie falsch verstanden. Die sog. Gegenleistung ist, dass man sich mind. 15 Wochenstunden der Vermittlung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt... fertig. Damit erfüllt man nur die grds. Anspruchsvoraussetzungen auf ALG.

Zitat (von Andersalsandere):
das sollte zumindest für das JC als Grund reichen, ein neues Gutachten in Auftrag zu geben.
Das sehe ich nicht, denn dein brandneues GA von letzter Woche und was die DRV dazu bescheidet, wird dem JC genügen.

Zitat (von Andersalsandere):
Im Grunde genommen hatte ich meinen Widerspruch u.a. damit begründet.
Den Widerspruch gegen den Aktenlage-Ablehnungsbescheid zu EMR ? Und letzte Woche warst du zum DRV-GA-Termin??

Zitat (von Andersalsandere):
Jetzt überlege ich, ob es möglich ist, meine Verfügbarkeit bei der AfA auf 15h/Woche zu reduzieren, ohne dass mir die Leistung gekürzt wird.
Nein. Ohne Leistungskürzung beim ALG wird das nichts.

Um auf den Anfang und Schluss zu kommen: Ohne EGV kannst du dich voll und ganz der intensiven Behandlung und Beschäftigung mit deinen Krankheiten und Einschränkungen konzentrieren.

FALLS du beim JC ab ca April 26... die Antwort von der DRV erhältst, und voll und dauerhaft erwerbsgemindert als Status bekommst (=nicht erwerbsfähig), wird das Sozialamt nach SGB XII für dich zuständig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Andersalsandere
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und warum du das neue GA nach DRV-Auftrag nicht der AfA vorlegst, sondern uU ein neues vom ÄD beanspruchen willst, erschließt sich mir nicht. In 3 Monaten wird das nichts...und dann ist nur noch das JC zuständig


Weil mir das Gutachten von letzter Woche noch nicht vorliegt und ich schon von ewig langen Wartezeiten auf Übersendung des Gutachtens vom Gutachter an die DRV gelesen habe.

Zitat (von Anami):
Das sehe ich nicht, denn dein brandneues GA von letzter Woche und was die DRV dazu bescheidet, wird dem JC genügen.

Das ist anzunehmen.

Zitat (von Anami):
Den Widerspruch gegen den Aktenlage-Ablehnungsbescheid zu EMR ? Und letzte Woche warst du zum DRV-GA-Termin??

Ja, im Widerspruch hatte ich erwähnt, dass der Reha-Bericht nicht ausführlich genug die tatsächliche Problemlage berücksichtigt hat und es zum Reha-Ende zu einer Verschlechterung kam, die nur am Rande erwähnt wurde. Daraufhin bekam ich den Gutachter-Termin von der DRV genannt. Meine Frage, ob ich mit weiteren Gutachter-Terminen rechnen müsste, wurde von der DRV-SB verneint, weil im Widerspruch immer nur ein Gutachten in Auftrag gegeben würde. Ob die DRV der Empfehlung des ersten Gutachters, ein weiteres Gutachten erstellen zu lassen, folgen wird, werde ich ja sehen. Vielleicht geht es jetzt auch was schneller, zwischen Reha-Ende und EMR-Ablehnung lagen 4 Monate.

Zitat (von Anami):
Ohne Leistungskürzung beim ALG wird das nichts

Auch nicht, wenn ich zuvor schon nur 15h/Woche hatte ? Darauf basiert mein ALG doch - wenn man das jetzt noch kürzen würde, wenn ich mich statt vollschichtig nur für 15 Stunden zur Verfügung stelle, dann bliebe nicht mehr viel übrig :sad:

Zitat (von Anami):
Um auf den Anfang und Schluss zu kommen: Ohne EGV kannst du dich voll und ganz der intensiven Behandlung und Beschäftigung mit deinen Krankheiten und Einschränkungen konzentrieren.

Danke, das hoffe ich und bin grad schon wieder dabei.

Zitat (von Anami):
FALLS du beim JC ab ca April 26... die Antwort von der DRV erhältst, und voll und dauerhaft erwerbsgemindert als Status bekommst (=nicht erwerbsfähig), wird das Sozialamt nach SGB XII für dich zuständig.

Die Antwort der DRV kommt an meine Adresse, den Antrag habe ich aus freien Stücken gestellt. Das JC und die KK haben lediglich schonmal Erstattungsansprüche geltend gemacht. Ja, das mit dem SGB XII weiß ich schon, GruSi bei dauerhafter Erwerbsminderung bzw. HzLu bei befristeter Erwerbsminderung. Wobei mir eine Teil-EMR reichen würde, damit würde ich weiter beim JC verbleiben.

VG

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40825 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von Andersalsandere):
Weil mir das Gutachten von letzter Woche noch nicht vorliegt
Logisch.
Zitat (von Andersalsandere):
und ich schon von ewig langen Wartezeiten auf Übersendung des Gutachtens vom Gutachter an die DRV gelesen habe.
Richtig. Ist so.
Zitat (von Andersalsandere):
Vielleicht geht es jetzt auch was schneller, zwischen Reha-Ende und EMR-Ablehnung lagen 4 Monate.
Schneller ist nicht zu erwarten, du hast von langen Wartezeiten allüberall gelesen.
Zitat (von Andersalsandere):
Auch nicht, wenn ich zuvor schon nur 15h/Woche hatte ?
Dann brauchst du nichts reduzieren.
Vollschichtig--- den dich verwirrenden Begriff--- kannste vergessen.

Gute Besserung!

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Andersalsandere
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Gute Besserung!


Danke :cheers:

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