ALG I nach Elternzeit

8. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
lupogene
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 13x hilfreich)
ALG I nach Elternzeit

Hallo,
wenn man unmittelbar nach dem Erziehungsurlaub z.B. aus betrieblichen Gründen arbeitslos wird, dann wird das fiktive Gehalt als Grundlage für die Bemessung vom ALG herangezogen.
Wenn man nun 2 Kinder im Abstand von weniger als drei Jahren bekommen hat, dann kann man ja die Zeiten aus der Überschneidung (also von der GEburt des 2. Kindes bis zum 3. Geb. des 1. Kindes) an die Elternzeit des 2. Kindes anhängen. So hatte man dann insgesamt 6 Jahre Elternzeit.

Aber, wirkt es sich nun auf das ALG I aus, wenn also deswegen bei Antragstellung das jüngste Kind bereits 4 Jahre alt wird?

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"mein dank gilt den guten geistern, die jedes gute forum hat!"




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
arbc2010
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 37x hilfreich)

ja, wenn die Geburten der Kinder nahtlos jeweils vor dem 3. Lebensjahr erfolgten ist das kein Problem. Damit werden alle entspr. Zeiträume als Versicherungszeiten im Sinne des SGB III anerkannt. Das Alter des ältesten Kindes spielt dabei keine Rolle. Die Höhe des Alg wird dann nach § 132 SGB III ermittelt. Jedoch muss beim Alg Bezug die Kinderbetreuung nachweislich sichergestellt sein.

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