Hallo Forum,
in einem Telefonat mit der Leistungsabteilung habe ich vorhin mit der SB darüber gesprochen, wie mein privilegiertes Nebeneinkommen berechnet wird. Ich habe zum Einen ein Nebeneinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit zum Anderen eines aus einer geringfügigen angestellten Beschäftigung mit Tariflohn. Da diese Konstellation nicht der Normalfall sein dürfte, hatte ich mich vorab schon damit beschäftigt, wie das funktioniert. Ich arbeite in beiden Nebentätigkeiten weniger als 8 Stunden in der Woche und übe beide seit mehr als 10 Jahren aus. Von daher führen sie grundsätzlich zu einem privilegierten Nebeneinkommen. So weit bin ich mit der Leistungsabteilung überein. Dass aus dem Einkommen der letzten 12 Monate der Durchschnitt gebildet wird, aus dem sich ein privilegiertes Nebeneinkommen je Monat ergibt, ist soweit klar. Von meinem Arbeitgeber (geringfügige Beschäftigung) habe ich eine Verdienstbescheinigung für den massgeblichen Zeitraum bekommen. Die Tabelle enthält u.A. eine Spalte 'Monatsentgelt', eine Spalte 'Sonstige Leistungen' und eine Spalte 'Nettoverdienst'.
Ich erhalte ein 13. Gehalt, dass verteilt auf 2 Monate ausgezahlt wird. Das erscheint in der Spalte 'Sonstige Leistungen'. Der 'Nettoverdienst' entspricht abzüglich gesetzlicher Abzüge der Summe aus 'Monatsentgelt' und 'Sonstige Leistungen'.
Die SB hat das Durchschnittsgehalt aus der Spalte 'Nettoverdienst' errechnet. Damit ist der Durchnittsverdienst natürlich höher, als wenn man den Durchschnitt aus dem 'Monatsentgelt' bildet. Das klingt erstmal gut. es bedeutet aber auch, daß ich in den Monaten, in denen ich eine Sonderzahlung erhalte über dem Durschnittsgehalt liegen würde, mir folglich die 'Sonstigen Leistungen' zum Teil abgezogen würden.
Das kann so nicht richtig sein. Hat jemand damit Erfahrungen?
Kann ich mich im Falle eines Widerspruchs auf irgendetwas berufen?
beste gruesse,
heinetz
ALG I und privilegiertes Nebeneinkommen
6. April 2022
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Frage vom 6. April 2022 | 14:02
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 3x hilfreich)
ALG I und privilegiertes Nebeneinkommen
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#1
Antwort vom 6. April 2022 | 14:27
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Es gibt die Fachlichen Hinweise zu § 155 SGB III. Die kennst du schon.
Dort finden sich ab Seite 9 die Regelungen zu priv. Nebeneinkommen, auch ein Berechnungsbeispiel.
Den Minijob hast du noch?
In beiden Jobs zusammen weniger als 8 Wochenstunden?
Wenn du nach Lektüre die Berechnung noch immer für falsch hältst, kannst du schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid innerhalb 1 Monat nach Zugang erheben.ZitatDas kann so nicht richtig sein. :
Du kannst dich dann auf die Berechnungsvorschriften/Fachweisungen für die Agentur berufen.
ICH würde solche Zahlendiskussionen NICHT am Telefon versuchen zu klären.
Und jetzt?
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