ALG II, Unterhaltstitel gegen Eltern erwirken?!

3. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
tweetynine
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
ALG II, Unterhaltstitel gegen Eltern erwirken?!

Hallo,
war gestern auf dem Amt endlich (Abgabe April) wurde ein Bescheid erstellt. Bekomme das Geld aber nur vorläufig, also vom Amt nur "geliehen" bis ich einen Unterhaltstitel gegen meine Eltern erwirkt habe, damit diese dann zahlen. Kurze Situationsschilderung: Ich, 23 Jahre, in festem Arbeitsverhältnis, Baby bekommen, alleinerziehend, momentan in der Elternzeit, eigene Wohnung.
Laut irgendeinem § soll nun geprüft werden, ob meine Eltern nicht für mich (uns) unterhaltspflichtig sind, bevor der Staat mir was zahlt. Wenn, ja, muss ich das komplette Geld wieder zurückgeben. Ist das nun rechtens vom Amt??? Bin total verzweifelt...! Habe auch schon geschrieben, dass ich wirtschaftlich unabhängig bin usw., aber die sind dort voll stur und verweisen immer wieder auf diesen einen § mit Unterhalt Verwandschaft 1.Grades.
Wenn ich den Titel habe uns herauskommt, das meine Eltern für uns zahlen müssen, kann ich den Titel wieder auflösen? Möchte meine Eltern nicht in Schwierigkeiten bringen, lieber verzichte ich auf das Geld. Wie hoch sind die Einkommensgrenzen? Werden laufende Kosten und Kredite berücksichtigt?

Danke im Voraus.

MfG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

wie sieht es mit dem vater aus? eigentlich muss er unterhalt für dich und das kind zahlen. wenn er zahlungsfähig ist. deine ellis sind nicht mehr für dich zuständig,

grüße

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#2
 Von 
tweetynine
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort. Der Vater kann nicht zahlen. Er zahlt nur den Regelunterhalt für das Kind. Amt verlangt weiterhin den Unterhaltstitel gegen meine Eltern.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sigrid curity
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 79x hilfreich)

Man wundert sich wie das Arbeitsamt die Leute unter Druck setzt,und verunsichert obwohl sie es besser wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Porthos
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

netter Versuch vom Amt, aber das mit der Unterhaltsklage ist Quatsch. Das können und vor allen Dingen DÜRFEN die nicht verlangen.
Nach SGB2 §33 gibt es einen sogenannten "Übergang von Ansprüchen" dort solltest du mal nachlesen. Da gibt es theorethisch eine Möglichkeit, dass das Amt deine Eltern zur Kasse bittet, aber nur, wenn diese nach BGB zu zahlen hätten. Dort steht aber auch, und das ist scheinbar der TRICK:
"... der Übergang ... darf nicht bewirkt werden, wenn die Unterhaltsberechtigte Person ... mit dem Verpflichteten verwand ist und den Unterhaltsanspruch nicht geltend macht ..."
Desshalb hat man scheinbar dem Amtsschimmel eingetrichtert, die Unterhaltsberechtigten prinzipiell zur Klage zu drängen.
Als nächstes könnte es passieren, dass Deine Eltern aufgefordert werden, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen. In diesem Fall kann ich nur raten, wenn sicher kein Unterhaltsanspruch nach BGB besteht, sich nicht einschüchtern zu lassen.
Im Idealfall solltest Du vielleicht einen Beratungsschein holen und einen Anwalt konsultieren, da ich aus Deinen Angaben hier einen Unterhaltsanspruch nach BGB nicht zu 100% ausschließen kann.

Gruß und Kopf hoch
Porthos

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sigrid curity
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 79x hilfreich)

Die amtlichen Schreiben schüchtern einen schon ein, wann merken die eigentlich daß es nicht Rechtens ist,und das viele das bereits wissen.
Aber manch einer weiß es nicht,und zahlt.
Bumm, schon wieder 345 Euro monatlich eingespart.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Tweety

Bei mir sollten auch die Eltern für mich und das Baby aufkommen. ABER...da gibt es solch schönes Gesetz, das die Eltern NICHT aufkommen müssen, bis das Kind ( Dein Baby ) das vollendete 6. Lebensjahr erreicht hat. Als wir das dem Amt mitteilten, war Ruhe ;-)

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