ALG II Antrag

15. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
m1ch1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG II Antrag

Hallo,

ich habe ein Problem mit meinem ALG II Antrag.
Ich habe diesen mitte Dezember 2010 abgegeben und dieser ist soweit auch fertig bearbeitet.
Die ARGE wollte mir nun das Geld überweisen, hat jedoch den Antrag nochmal zurück gezogen, da sie den Verdacht haben, ich hätte falsche Daten angegeben. Habe nun in zwei Tagen einen Termin bei der ARGE, wo mir gesagt wird um was es sich genau handelt. Ich könnte mir lediglich vorstellen, dass sie vermuten, ich hätte irgendwo finanzielle Rücklagen (habe ich keine, lebe zur Zeit von spenden meiner Familie), oder das ich noch mit meiner Ex-Freundin zusammen in einer BG lebe - was ich schon VOR der Antragstellung nicht mehr tue, da sich meine Ex-Freundin von mir getrennt hat.

Lange Rede kurzer Sinn - die ARGE hat mir in der kompletten Zeit nich einmal einen Essensgutschein, einen Vorschuss, oder ähnliches gegeben. Habe jedoch des öfteren schon gelesen, dass die ARGE mir eigentlich entweder einen Gutschein oder einen Vorschuss zahlen MUSS, da ich keinerlei Einkünfte habe ... auch wenn der Antrag noch nicht fertig bearbeitet wäre, müsste die ARGE das eigentlich.

Kann mir denn jemand ein paar Tipps, Paragraphen oder sonstiges geben, damit ich der ARGE in zwei Tagen zu dem Termin klar machen kann, dass ich auf jedenfall etwas zu bekommen habe?

Liebe Grüße und schonmal vielen Dank für die Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
einen Vorschuß oder Gutschein haette die ARGE dir nur auf Antrag gewaehren muessen!
Wenn du bis jetzt keinen Antrag gestellt hast, steht dir auch nichts zu! Nicht zuletzt: Die ARGE kann dir rueckwirkende Zahlungen verweigern, da du offensichtlich keinen Bedarf hattest!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@m1ch1:

Warum denn jetzt die gleiche Frage nochmal? Ich habe Dir gerade im Ursprungsthread nochmal ausführlich geantwortet.

@CBW:

quote:
Die ARGE kann dir rueckwirkende Zahlungen verweigern, da du offensichtlich keinen Bedarf hattest!


Unter Umständen ja. Aber nicht so ohne weiteres und jedenfalls nicht mit der Begründung *Ironie an*: "Sie leben ja noch, also brauchten Sie wohl keine Leistungen." *Ironie aus*

Da muss man schon genauer schauen, wovon der Antragsteller die letzten Wochen überlebt und gelebt hat. Beispielsweise der Verbrauch eigentlich geschützten Vermögens schließt auch rückwirkende Leistungen (ab Antragstellung) sicher nicht aus.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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