ALG II Einkommen aus Untermiete

19. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
go577857-59
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG II Einkommen aus Untermiete

Hallo,
ich muss ALG II beantragen und wohne in einer WG. Ich bin Hauptmieterin und wohne mit zwei Untermieter zusammen. Meine Untermieter zahlen mir monatlich neben den Miet- und Heizkosten auch Strom, Internet und GEZ. Das Geld leite ich dann weiter.
Würden mir ihre Anteile für Strom, GEZ und Internet gemäß Paragraph 11 SGB II als Einkommen abgezogen werden da sie mir zufließen?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von go577857-59):
Würden mir ihre Anteile für Strom, GEZ und Internet gemäß Paragraph 11 SGB II als Einkommen abgezogen werden da sie mir zufließen?

Das würde ich so sehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32162 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von go577857-59):
Würden mir ihre Anteile für Strom, GEZ und Internet gemäß Paragraph 11 SGB II als Einkommen abgezogen werden da sie mir zufließen?
Du könntest in deinem Antrag erklären, dass diese Einnahmen eben nicht als anzurechnendes Einkommen zu verstehen sind.
Falls das JC das trotzdem tut, kannst und solltest du die Regelung zur Einnahme fremder Gelder anders organisieren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Anami):
und solltest du die Regelung zur Einnahme fremder Gelder anders organisieren.

Es sind aber keine "fremden Gelder" ...


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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

Die Mietanteile der Mitbewohner werden nicht als Einkommen im klassischen Sinne angerechnet, mindern aber Deinen Bedarf an Unterkunftskosten. Beispiel: Die Gesamtmiete beträgt 600 Euro. Von Deinen Mitbewohnern erhälst Du jeweils 200, also insgesamt 400 Euro. Also bekommst Du vom Jobcenter "nur" 200 Euro Unterkunftskosten. Der Rest ist durch die 400 Euro von Deinen Mitbewohnern gedeckt und Du kannst ganz normal die volle Miete an den Hauptvermieter überweisen. Wichtig ist, dass das schon im Rahmen der Antragstellung klar, vollständig und unmissverständlich gegenüber dem Jobcenter kommuniziert wird.

Strom und Internet könnten insoweit ein Problem sein, als dass es sich um Kosten handelt, die von der Regelleistung umfasst sind. Da könnte das Jobcenter durchaus auf die Idee kommen, dass als Einkommen anzurechnen und da wieder rauszukommen, dürfte nicht ganz einfach sein. Diesbezüglich sollte nach Möglichkeit eine anderer Weg gefunden werden, die vollständigen Zahlungen sicherzustellen, ohne das die diesbezüglichen Zahlungseingänge über Dein Konto laufen.

GEZ (gibt es übrigens nicht mehr. Nennt sich schon seit einigen Jahren Beitragsservice) ist nochmal ein anderes Thema. Wer von Euch ist denn der Gebührenpflichtige? Wenn Du das bist, kannst Du Dich ab Beginn des ALG II Bezuges von der Gebührenpflicht befreien lassen. Dafür musst Du einen entsprechenden Antrag beim Beitragsservice stellen. Die notwendige Bescheinigung über den Leistungsbezug erhälst Du mit Deinem Bewilligungsbescheid automatisch.

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
go577857-59
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Aufklärung.
Dann werde ich das wohl oder übel anders organisieren müssen.

Zitat (von AxelK):
GEZ (gibt es übrigens nicht mehr. Nennt sich schon seit einigen Jahren Beitragsservice) ist nochmal ein anderes Thema. Wer von Euch ist denn der Gebührenpflichtige? Wenn Du das bist, kannst Du Dich ab Beginn des ALG II Bezuges von der Gebührenpflicht befreien lassen.


Ich schreibe der Einfachheit halber GEZ.
Ich weiß, dass ich befreit werden kann, zahle aber trotzdem den Anteil um es für meine Mitbewohnerinnen nicht komplizierter zu machen (und weil ich es kleinlich fände).

Dass die KdU gemindert wird wusste ich übrigens bereits schon, da habe ich in den fachlichen Hinweisen nachgeschaut. Ich war mir aber nicht sicher ob das Geld für Strom und Internet die KdU mindern oder als Einkommen gewertet werden (wird ja alles im Rahmen der Untermiete in einem Betrag an mich überwiesen).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von go577857-59):
Dann werde ich das wohl oder übel anders organisieren müssen.

Dann nur aufpassen, die Grenze zum Sozialbetrug ist da recht schnell überschritten...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat:
Ich weiß, dass ich befreit werden kann, zahle aber trotzdem den Anteil um es für meine Mitbewohnerinnen nicht komplizierter zu machen (und weil ich es kleinlich fände).


Es gibt EINEN Beitrag für EINE Wohnung und nicht etwa für jeden Bewohner. Wenn DU also zur Zeit der Beitragspflichtige bist und dann befreit wirst, dann zahlen die Mitbewohner auch nicht mehr.

Zitat:
Dann nur aufpassen, die Grenze zum Sozialbetrug ist da recht schnell überschritten...


Die Gefahr sehe ich in der hier beschriebenen Konstellation allerdings als sehr überschaubar an, und es gibt durchaus verschiedene Möglichkeiten, wie man das Ganze regeln kann. Ganz ohne Sozialbetrug.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go577857-59
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Es gibt EINEN Beitrag für EINE Wohnung und nicht etwa für jeden Bewohner. Wenn DU also zur Zeit der Beitragspflichtige bist und dann befreit wirst, dann zahlen die Mitbewohner auch nicht mehr.


Das wusste ich noch nicht, danke!!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Wenn DU also zur Zeit der Beitragspflichtige bist und dann befreit wirst, dann zahlen die Mitbewohner auch nicht mehr.

Wie kommt man darauf?

Befreit wird nur der Beitragspflichtige, nicht die Wohnung. Wohnen andere, nicht Befreite dort, haben diese bzw. einer von denen den Beitrag zu zahlen.

Ausnahmen gäbe es nur bei Eheleuten und einge­tragenen Lebens­part­nern.




-- Editiert von Harry van Sell am 19.03.2022 22:50

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Es gibt EINEN Beitrag für EINE Wohnung und nicht etwa für jeden Bewohner. Wenn DU also zur Zeit der Beitragspflichtige bist und dann befreit wirst, dann zahlen die Mitbewohner auch nicht mehr.
Unsinn! Die WG ist beitragspflchtig. Beitragsfrei wäre diese nur, wenn JEDER WG Bewohner von der Zahlung befreit wäre.

Zitat (von AxelK):
Diesbezüglich sollte nach Möglichkeit eine anderer Weg gefunden werden, die vollständigen Zahlungen sicherzustellen, ohne das die diesbezüglichen Zahlungseingänge über Dein Konto laufen.
Das könnte schnell in Sozialbetrug enden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32162 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von go577857-59):
Dann werde ich das wohl oder übel anders organisieren müssen.
Das ist zu empfehlen. Das geht auch vollkommen korrekt und ohne jeden Verdacht zu Sozialbetrug.
Das könnte man zeitlich vor Antragstellung umorganisieren.
Das spart für alle Beteiligten Aufwand an Schriftverkehr, Erklärungen, Diskussionen, Nachweiserbringungen ...und spätere Ärgernisse.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go577857-59
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie kommt man darauf?

Befreit wird nur der Beitragspflichtige, nicht die Wohnung. Wohnen andere, nicht Befreite dort, haben diese bzw. einer von denen den Beitrag zu zahlen.


Gut, dass ich hier nochmal nachgeschaut habe. Ich habe mich noch mal informiert beim Beitragsservice. Um befreit zu werden muss jeder einzelne Bewohner von der Beitragspflicht befreit werden.

Was die Zahlung mit Strom, Internet und GEZ angeht können meine Mitbewohner das ja an die Anbieter direkt zahlen. Ich wüsste auch nicht, dass ich verpflichtet bin das Geld dafür als Einkommen einzutreiben (laut SGB II). Der Sinn von Untermietern ist ja, dass die KdU in angemessener Höhe bleibt und das ist ja der Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das geht auch vollkommen korrekt und ohne jeden Verdacht zu Sozialbetrug.

Man generiert durch den Verkauf von Leistungen Einnahmen ...
Da fehlt mir gerade jede Idee wie das "umorganisieren" gehen soll, ohne das es in Richtung Sozialbetrug gehen würde.

Da das Amt da sicher Rückfragen stellen wird, wenn diese Einnahmen pünktlich zum Bezug der Leistungen verschwinden, sollte man das schon sehr gut erklären können.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von go577857-59):
Was die Zahlung mit Strom, Internet und GEZ angeht können meine Mitbewohner das ja an die Anbieter direkt zahlen.

Fraglich ob die Anbieter das überhaupt zulassen / akzeptieren.
Das verschieben von Einnahmen wäre im übrigen durchaus ein Ungehnungstatbestand, also nutzlos.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32162 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von go577857-59):
Um befreit zu werden muss jeder einzelne Bewohner von der Beitragspflicht befreit werden.
Eher so: Für die Wohnung wird kein R-Beitrag erhoben, wenn alle WG-Bewohner befreit werden können und jeder auch den Befreiungsantrag stellt und dann für eine Zeit x auch befreit wird.
Zitat (von go577857-59):
Was die Zahlung mit Strom, Internet und GEZ angeht können meine Mitbewohner das ja an die Anbieter direkt zahlen.
Davon rate ich ab. Das wird völlig umständlich, chaotisch und löst Ärger bei allen aus.
Zitat (von go577857-59):
Ich wüsste auch nicht, dass ich verpflichtet bin das Geld dafür als Einkommen einzutreiben (laut SGB II).
Verlangt auch keiner.
Zitat (von go577857-59):
Der Sinn von Untermietern ist ja, dass die KdU in angemessener Höhe bleibt und das ist ja der Fall.
In diesem Fall ist es anders. Bitte nichts verwechseln. KDU sind nicht Strom/Internet/*GEZ*-Kosten.

Stromkosten für Haushaltsenergie und Internetkosten sind bei ALG2 im Regelbedarf enthalten (nicht in den KDU), d.h DEINE Stromkosten und DEINE Internetkosten musst du aus DEINEM Regelbedarf (449,-mtl.) bezahlen.
KDU sind Kaltmiete+Betriebskosten+Heizkosten.

Die Anteile der anderen Mitbewohner müssen diese aus IHREM Einkommen bezahlen. Du bist nur der *Einsammler* und Weiterleiter.

Wenn ich dich richtig verstehe, hast du jetzt untervermietet, um die KDU für die eigentlich zu teure Wohnung *angemessen* zu machen?
Das kann so bleiben, aber das JC wird anhand von Kontoauszügen sehen, was da bei dir alles einkommt. Was wieder weggeht, schaut das JC sich nicht näher an. Deshalb kann und sollte man das gleich zu Beginn dem JC erklären.
Das geht mit der Anlage KDU und einer kurzen schriftlichen Erklärung.
------------------------------------
Zitat (von Harry van Sell):
Da fehlt mir gerade jede Idee wie das "umorganisieren" gehen soll, ohne das es in Richtung Sozialbetrug gehen würde.
Das habe ich in #2 erklärt. Die Wortklauber-fremden Gelder kannst du knicken, es sind Einnahmen, die nicht anzurechnen sind, wenn man die Herkunft und Zukunft dem JC erklärt.

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