ALG II Nebenjob (nicht gemeldet?) Vorladung Zollamt

27. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Camel1234
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Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
ALG II Nebenjob (nicht gemeldet?) Vorladung Zollamt

Guten Tag,

folgende Situation:

ich arbeite seit ein paar Jahren als 450€ Jobber und erhalte ALG II. Bis März letzten Jahres erhielt ich noch Bafög, da ich an einer Schule mein Abitur nachholen wollte. Ich hatte meinen Bafög Bescheid im Juli 2018 eingereicht. Erst im Februar 2019, nachdem ich ihn eingereicht hatte (mit Eingangsstempel und Datum) musste ich diesen dann nochmals per Mail senden. Daraufhin wurde eine Neuberechnung erstellt und das Jobcenter behält monatlich ca. 42€ ein. Das Jobcenter hatte nämlich von August bis Februar den kompletten Hartz IV Satz gezahlt, obwohl ich Bafög bekommen habe und ich mehrmals telefonisch nachgefragt habe. Also die Rückzahlung ist völlig legitim und war kein Fehler von mir. Im April 2019 ist meine Mutter verstorben und ich musste einen Tag danach einen Weiterbewilligungsantrag für das ALG II stellen. Nebenbei habe ich die Schule aufgrund von Depressionen, Panikattacken und Schlafstörungen abgebrochen. Dann kam noch der Tot meiner Mutter dazu. Dementsprechend war ich ziemlich durch.
Meine Jobvermittler haben halbwegs Verständnis für die Situation gehabt und fragen bei jedem Termin, ob ich meinen Job noch weiter ausübe, was ich jedesmal bestätigte.

Vorhin kam ein Brief vom Zollamt mit Vernehmungstermin, da ich die Nebentätigkeit dem Jobcenter nicht gemeldet haben soll. Als erstes rief ich beim Jobcenter an. Die Dame sagte mir, dass im System steht. dass ich seit Jahren dort arbeite. Sie suchte dann weiter im System und fand heraus, dass dies allerdings nicht in der Leistungsabteilung steht. Da fragte sie mich, wann ich die letzten Lohnabrechnungen eingereicht habe. Darauf erwiderte ich, dass ich dazu nicht aufgefordert wurde bis jetzt.

Dazu noch die Info, dass ich dies 2014 und 2015 gemacht habe und 2016 aufgefordert wurde diese Nachzureichen. Also ich gebe Unterlagen ab, monatelang tut sich nix und dann auf einmal doch. Wie mit dem Bafög Bescheid, den ich im Juli einreichte, mehrmals telefonisch nachfragte und erst im Februar gesagt bekommen habe, dass im System steht, dass ich den eingereicht habe, er aber nicht auffindbar ist und ich diesen nun per Mail senden soll. Deshalb erwähnte ich die Geschichte mit dem Bafög.

Scheinbar ist ein Fehler unterlaufen. Da ich wegen Depressionen krank war, meine Mutter starb, vorher riesiges Chaos beim Jobcenter und dem Bafög und der Tatsache, dass ich mich um die Beerdigung sowie Räumung der Wohnung meiner Mutter und noch zusätzlich meinem eignen anstehenden Umzug gekümmert habe, habe ich scheinbar auch nicht groß auf den Bescheid vom Jobcenter vom April 2019 geachtet, wo mein Lohn gar nicht drin auftaucht.

Im Nachhinein sehe ich ein, dass ich den Bescheid sorgfältiger und in Ruhe hätte prüfen sollen. Trotz meiner persönlichen Umstände.

Nun habe ich eine Ladung zur Vernehmung bekommen vom Hauptzollamt (§263 StGB).

Hätte das Jobcenter sich nicht vorher bei mir melden können und nachfragen können? Wenn ich zuviel bekomme, sehe ich es ja ein, dass ich zurückzahlen muss. Liegt da ein interner Fehler vor, wenn das Jobcenter weiss, dass ich dort seit Jahren arbeite und in einer anderen Abteilung weiss man das nicht mehr? Zusätzlich meinte die Dame am Telefon, dass beim Jobcenter nichts davon im System steht. dass ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Ich nehme an, dass dies von einer Zollkontrolle letztes Jahr bei meinem Arbeitgeber kommt.

Sicher ist auf jedenfall, dass ich wieder jeden Bescheid vom Jobcenter selbst genau nachrechnen werde und jeden Fehler sofort melden werde. Beabsichtigt war dies nicht.

Sollte ich mir einen Anwalt suchen oder alleine zu der Vernehmung gehen?

Bin für jeden Rat dankbar!

Hier nochmal ein Zitat aus dem Schreiben vom Zollamt:

" Sehr geehrter Herr XY,

gegen Sie ist ein Strafverfahren eingeleitet worden, weil der Verdacht besteht, dass Sie

durch die nichtangezeigte Aufnahme Ihrer Nebentätigkeit bei Arbeitgeber 123 das Jobcenter Musterstadt betrogen haben (§ 263 StGB)."



-- Editiert von Camel1988 am 27.02.2020 20:20

-- Editiert von Moderator am 21.08.2020 16:34

-- Thema wurde verschoben am 21.08.2020 16:34

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37 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Camel1988):
Nun habe ich eine Ladung zur Vernehmung bekommen vom Hauptzollamt (§263 StGB).
Du solltest dieser Ladung auf jeden Fall folgen.
Es gilt nicht--hätte-hätte. Sonst sage ich: hättest du---hättest du.
Zitat (von Camel1988):
Sollte ich mir einen Anwalt suchen oder alleine zu der Vernehmung gehen?
Ein Anwalt ist hierbei gar nicht nötig. Du kannst allein zu diesem Termin gehen. Du hast es schon recht gut analysiert und sortiert.

Der Text der Ladung ist ein Textbaustein. Da bisher nur der Verdacht besteht, kannst und solltest du den Termin wahrnehmen, um den Verdacht auszuräumen, damit die Sache glimpflich beendet werden kann.

Beim HZA brauchst du deine Lebensgeschichte nicht erzählen. Beschränke dich ganz knapp auf die letzten Fakten. Dein Versäumnis hast du schon erkannt...
Zitat (von Camel1988):
Darauf erwiderte ich, dass ich dazu nicht aufgefordert wurde bis jetzt.
Dazu muss das JC nicht auffordern. Das ist für dich keine Entschuldigung. Dieses bitte auch nicht dem HZA erzählen.
DU hast als Alg2-Bezieher Einnahmen in Geld/Kontoauszug unverzüglich dem JC mitzuteilen. Das hast DU versäumt (egal, warum). § 60 SGB I ist hier einschlägig.

In deinem Fall und für die Zukunft:
Der Lohnnachweis aus dem Minijob (Lohnabrechnung/Kontoauszug zu Geldzufluss) ist monatlich dem JC vorzulegen. Auch ganz regelmäßiger Lohn für den Job. Ohne Aufforderung.
Jede andere Einnahme in Geld (Kontoauszug) ist dem JC unverzüglich mitzuteilen. Ohne Aufforderung.
Mitteilung an das JC, nicht an Herrn oder Frau X. Die müssen das allein zuordnen.

Wohl richtig ist, dass hier das JC (Bereich Arbeitsvermittlung Bereich Leistung)--- Fehler gemacht hat. Einer hats dem anderen nicht weitergeschickt...oderoder. Egal, das ist für dich kein Entschuldigungsgrund. Jetzt ist es eben aufgefallen. Egal, warum und wem. (Diese *Löcher* passieren übrigens sehr häufig in den JC)

Zitat (von Camel1988):
Sicher ist auf jedenfall,...
Gute Erkenntnis. Das kannst du dem HZA sagen.
Keine Absicht--- sagen sowieso alle.
Dich entschuldigen---kannst du machen. Einsicht hören sie gern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Camel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Camel1988):
Nun habe ich eine Ladung zur Vernehmung bekommen vom Hauptzollamt (§263 StGB).
Du solltest dieser Ladung auf jeden Fall folgen.
Es gilt nicht--hätte-hätte. Sonst sage ich: hättest du---hättest du.
Zitat (von Camel1988):
Sollte ich mir einen Anwalt suchen oder alleine zu der Vernehmung gehen?
Ein Anwalt ist hierbei gar nicht nötig. Du kannst allein zu diesem Termin gehen. Du hast es schon recht gut analysiert und sortiert.

Der Text der Ladung ist ein Textbaustein. Da bisher nur der Verdacht besteht, kannst und solltest du den Termin wahrnehmen, um den Verdacht auszuräumen, damit die Sache glimpflich beendet werden kann.

Beim HZA brauchst du deine Lebensgeschichte nicht erzählen. Beschränke dich ganz knapp auf die letzten Fakten. Dein Versäumnis hast du schon erkannt...
Zitat (von Camel1988):
Darauf erwiderte ich, dass ich dazu nicht aufgefordert wurde bis jetzt.
Dazu muss das JC nicht auffordern. Das ist für dich keine Entschuldigung. Dieses bitte auch nicht dem HZA erzählen.
DU hast als Alg2-Bezieher Einnahmen in Geld/Kontoauszug unverzüglich dem JC mitzuteilen. Das hast DU versäumt (egal, warum). § 60 SGB I ist hier einschlägig.

In deinem Fall und für die Zukunft:
Der Lohnnachweis aus dem Minijob (Lohnabrechnung/Kontoauszug zu Geldzufluss) ist monatlich dem JC vorzulegen. Auch ganz regelmäßiger Lohn für den Job. Ohne Aufforderung.
Jede andere Einnahme in Geld (Kontoauszug) ist dem JC unverzüglich mitzuteilen. Ohne Aufforderung.
Mitteilung an das JC, nicht an Herrn oder Frau X. Die müssen das allein zuordnen.

Wohl richtig ist, dass hier das JC (Bereich Arbeitsvermittlung Bereich Leistung)--- Fehler gemacht hat. Einer hats dem anderen nicht weitergeschickt...oderoder. Egal, das ist für dich kein Entschuldigungsgrund. Jetzt ist es eben aufgefallen. Egal, warum und wem. (Diese *Löcher* passieren übrigens sehr häufig in den JC)

Zitat (von Camel1988):
Sicher ist auf jedenfall,...
Gute Erkenntnis. Das kannst du dem HZA sagen.
Keine Absicht--- sagen sowieso alle.
Dich entschuldigen---kannst du machen. Einsicht hören sie gern.


Mir macht es halt Sorge, weil das wohl doch schon länger schief ging, wie ich in meinen Unterlagen sehen konnte.

Und weiter unten im Schreiben der Satz "Sie haben das Recht, zu ihrer Vernehmung einen von ihnen gewählten....", halt, dass ich mir einen Anwalt zu nehmen macht mir auch Sorgen.

Wie wahrscheinlich ist es, dass es nur eine Geldstrafe wird? Und wenn ja, in welcher Höhe? Oder muss ich wirklich mit einer Freiheitsstrafe rechnen?

-- Editiert von Camel1988 am 03.03.2020 20:26

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Camel1988):
Mir macht es halt Sorge, weil das wohl doch schon länger schief ging,
Ich lese, dein Fehler liegt länger zurück. Es war 1 Fehler. Das passiert durchaus.
Zitat (von Camel1988):
dass ich mir einen Anwalt zu nehmen macht mir auch Sorgen.
Das ist ein Hinweis, dass du auch einen (Anwalt?) mitbringen kannst. Das müssen sie immer schreiben. Aber niemand muss einen mitbringen.
Zitat (von Camel1988):
Wie wahrscheinlich ist es, dass es nur eine Geldstrafe wird?
Sehr wahrscheinlich.
Zitat (von Camel1988):
Und wenn ja, in welcher Höhe?
Keine Ahnung, ob überhaupt ein Bußgeld.
Zitat (von Camel1988):
Oder muss ich wirklich mit einer Freiheitsstrafe rechnen?
Nein.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Camel:

Zitat:
Du solltest dieser Ladung auf jeden Fall folgen.


Ich tendiere dazu, der Ladung nicht zu folgen. Im Rahmen der persönlichen Vernehmung und Deiner völligen Unerfahrenheit im Umgang mit demgegenüber sehr erfahrenen Ermittlungsbeamten, birgt ein hohes Risiko, Dinge zu sagen, die sich im Nachhinein als unklug herausstellen, aber eben nicht mehr zu korrigieren sind.

Du bist auch nicht verpflichtet den Termin wahrzunehmen. Nur Angaben zur Person müssen gemacht werden und das geht auch schriftlich.

Zitat:
Ein Anwalt ist hierbei gar nicht nötig.


Nötig nicht zwingend. Kann aber durchaus hilfreich sein, wenn es darum geht - wofür ich anhand Deiner Schilderung durchaus Ansatzpunkte sehe - das Ermittlungsverfahren eingestellt zu bekommen. Aber, auch das solltest Du natürlich wissen: Ein eingestelltes Ermittlungsverfahren führt nicht dazu, dass der Staat für Deine Anwaltskosten aufkommt. Die wirst Du selbst tragen müssen und in der Summe wirst Du da schnell bei mehreren hundert Euro sein. Möglicherweise sogar mehr, als die zu erwartende Geldstrafe.

Ob du einen Anwalt hinzuziehst oder nicht, musst Du also für Dich abwägen und entscheiden. Wenn Du Dich gegen einen Anwalt entscheidest, würde ich der Vorladung dennoch nicht folgen, sondern mich allenfalls schriftlich zur Sache äußern und anhand Deiner Schilderung würde ich mir ehrlich gesagt gut überlegen, ob ich überhaupt ein Fehlverhalten meinerseits einräumen würde. Es stellt sich doch schon die ernsthafte Frage, ob Du nicht Deinen Mitteilungspflichten vollumfänglich nachgekommen bist und der Fehler mehr beim Jobcenter als bei Dir liegt. Dann bleibt schlussendlich nur noch der Umstand, dass eine Überzahlung entstanden ist, die von Dir zurückgezahlt werden muss. Und selbst da ist schon fraglich, ob die diesbezügliche Rückforderung eigentlich rechtmäßig ist. Strafbewährt - im Sinne eines strafbaren Betruges - ist das Nichtbemerken einer Überzahlung jedenfalls nicht.

Für mich spricht alles in allem mehr für als gegen die Hnzuziehung eines Anwaltes, der aber eher ein Fachanwalt für Sozialrecht, als ein ausgewiesener Strafrechtler sein sollte.

Gruß,

Axel

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Camel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

"Ich weise darauf hin, dass Sie bei Nichterscheinen durch den Staatsanwalt oder Richter erneut geladen und im Fall Ihres Ausbleibens zwangsweise vorgeführt werden können (Paragraph 163a Absatz 3 Strafprozessordnung)."

Weiss nicht, ob ein einfaches nicht Erscheinen eine so gute Idee ist. Der Termin ist bereits in 3 Wochen. Und Geld für einen Anwalt habe ich nicht.

Ist evtl. anrufen und fragen, ob man sich schriftlich äußern kann eine gute Idee?

(Schonmal vielen Dank an alle die mir mit ihren Antworten helfen!)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Es wird nicht verwundern, wenn ich ziemlich anderer Ansicht als @AxelK bin.

Eine Ladung vom HZA--- wegen dieser doch recht überschaubaren *Verfehlung*, die tw. wahrscheinlich auch wegen der lahmen Bearbeitung durch das JC zu erklären ist----ist mE nun wirklich keine gefährliche Sache.

Das HZA hat den Vorgang aufzuklären, dazu soll der TE gehört werden. Er kennt die Sachverhalte, hat sie hier gut geschildert.
Das HZA *ermittelt* hier wegen Schwarzarbeit. Unter dieser Überschrift läuft dieser Termin.

Das mE überzogene *Anwalt könnte helfen* oder *lieber nicht zum Termin* halte ich für Angstmache eines eh schon ängstlichen TE.
Eher noch: Wenn eine Person wegen einer solchen auflösbaren Kleinigkeit gleich mit Anwalt aufläuft oder einen RA beauftragt, zu schreiben oder den Termin verschieben möchte--- gerade dann werden die Zöllner hellhörig.
Ansonsten ist das *Tagesgeschäft mit Papier*.

Bitte die Wellen nicht so hoch schlagen lassen. Dafür sehe ich keinen Grund.

Meine Meinung: 1. Zum Termin erscheinen. 2. Die Situation wie hier erklären. 3. Sich entschuldigen, Einsicht zeigen. 4.Protokoll unterschreiben. 5. Termin beendet.

Zitat (von Camel1988):
Im Nachhinein sehe ich ein, dass ich den Bescheid sorgfältiger und in Ruhe hätte prüfen sollen. Trotz meiner persönlichen Umstände.
Genau. Damit sind die Umrisse gesetzt. Das sollte beim HZA deutlich gemacht werden.

Der Satz mit den Folgen des Nichterscheinens ist auch ein Textbaustein...und dort steht können...
Würdest du also stationär im KH oder wegen CoVirus in Quarantäne sein, könnten sie dich nicht zwangsweise vorführen. Sondern du könntest einen neuen Termin verlangen---aus wichtigem Grund.
Trifft hier nicht zu--- also bitte allein zum Termin erscheinen.

Gab es vor der Ladung kein Schreiben vom HZA, in dem du eine Stellungnahme abgeben konntest? Entspricht einer Anhörung...mit Fragebogen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich würde zum Zoll gehen, genau nachfragen, um welche Zeiträume es geht, denn den Umfang kannst Du ja aus der Ladung letztlich nicht ersehen. Dann kannst Du vor Ort entscheiden, ob Du eine Aussage machst, oder ob Du es lässt, Du kannst auch in dem Augenblick die Aussage abbrechen, wenn es zu unübersichtlich ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
großmädle
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 10x hilfreich)

Im Post 5 sieht es doch nach einer Ladung vom Gericht aus.
Nicht nach einer Einladung von Polizei oder Hauptzollamt oder JC...

Da sollten Sie sehr wohl hingehen und auch ich bin der Meinung von AxelK, ein RA kann hier sehr wohl was z B. die Strafhöhe usw. betrifft etwas ausrichten.
Da der Termin jetzt nicht mehr fern wäre es empfehlenswert schnell Kontakt mit einem RA aufzunehmen, einen Beratungshilfeschein dafür beantragen....
Selbstverständlich kann es der TE selber entscheiden.....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Camel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Gab es vor der Ladung kein Schreiben vom HZA, in dem du eine Stellungnahme abgeben konntest? Entspricht einer Anhörung...mit Fragebogen.


Nein. An dem Tag hatte es 2mal geklingelt. Einmal war ich unter der Dusche und habe es ignoriert, weil ich dachte es sei nur die Post. Beim zweiten Mal war ich auf dem WC und dachte mir vllt DHL mit nem Paket für den Nachbarn und ignorierte es auch. Als ich ca. 10min später einkaufen ging steckte der Briefumschlag ohne Poststempel oder Briefmarke im Briefkasten. Deshalb gehe ich davon aus, dass jemand von denen da war. Aber das ist das erste Schreiben. Steht auch nichts von schriftlicher Aussage oder ähnliches drin.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Im Post 5 sieht es doch nach einer Ladung vom Gericht aus. Nicht nach einer Einladung von Polizei oder Hauptzollamt oder JC... Nein, tut es nicht. Im Übrigen steht ja offenbar drin, wohin er geladen wurde - da können Sie dem TE schon zutrauen, dass er ein HZA von einem Gericht unterscheiden kann.
"Ich weise darauf hin, dass Sie bei Nichterscheinen durch den Staatsanwalt oder Richter erneut geladen und im Fall Ihres Ausbleibens zwangsweise vorgeführt werden können (Paragraph 163a Absatz 3 Strafprozessordnung)." "Können" ist hier das Wort, auf das es ankommt - kein Staatsanwalt verschwendet seine Zeit damit, sich einen schweigenden Beschuldigten vorführen zu lassen, auch wenn das rechtlich drin wäre. Insofern wird das schlicht nicht passieren.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Camel1988):
Nein.
Danke. Das NEIN hätte wirklich genügt...Es interessiert hier schlicht niemanden, ob du ...

Nun brems dich bitte mal ein. :neck:
Nimm den Termin wahr. Dann berichte uns hier entspannt, wie das ganze ausging...

Zitat (von großmädle):
Im Post 5 sieht es doch nach einer Ladung vom Gericht aus.
Dann sollte man besser doch alles durchlesen. Es geht um das HZA. Im #1 ist sogar erklärt--- wie es dazu kaaam. :pc:

Nur eine Ladung. Geht ohne Anwalt, geht ohne Ber-Hilfeschein.

Einen verunsicherten TE muss man bitte nicht noch mehr verunsichern. Dazu besteht keinerlei Anlass.

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Camel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe soeben Post vom Gericht bekommen. Strafbefehl mit 90 Tagessätzen je 50€. Da ich Hartz IV beziehe plus 450€ Job, kann ich schlecht die 4500€ zahlen. Ist eine Ratenzahlung in Höhe von 50€ machbar? Oder muss ich mit damit rechnen ins Gefängnis zu kommen, wenn ich keine höhere Ratenzahlung anbieten kann?

Bekomme aktuell 540€ ALG II und ca. 418-430€ vom Minijob.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Camel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Übrigens steht auf dem Adressenvorblatt als Datum der 13.08.2020, aber es war erst heute am 21.08.2020 im Briefkasten. Ist das normal? Der Strafbefehl selbst ist vom 23.07.2020.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Camel1988):
Habe soeben Post vom Gericht bekommen.
Da ist seit März noch einiges passiert, was man hier nicht lesen kann.

Zitat (von Camel1988):
Ist eine Ratenzahlung in Höhe von 50€ machbar?
Du kannst versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Ob eine solch geringe Höhe akzeptiert wird? Keine Ahnung. Da zahlst du ja >7 Jahre lang...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Strafbefehl mit 90 Tagessätzen je 50€. Da ich Hartz IV beziehe plus 450€ Job, kann ich schlecht die 4500€ zahlen. Da legen Sie Einspruch ein, und zwar ganz schnell, damit Sie die Einspruchsfrist nicht verpassen. Den Einspruch können Sie auf die Höhe der Tagessatzes beschränken - dann wird dieser ohne Verhandlung auf dem Beschlußweg angepaßt auf 15 bis 20 Euro pro TS.
Ist eine Ratenzahlung in Höhe von 50€ machbar? Ist sie - aber jetzt muss erst mal ein Einspruch her, und erst wenn es ein neues Urteil gibt, etwa 90 TS zu 20 Euro, beantragen Sie Ratenzahlung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(672 Beiträge, 454x hilfreich)

Ich verschiebe das mal ins Strafrecht, da es jetzt ja nur noch um die strafrechtlichen Folgen des Geschehens geht.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Camel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Camel1988):
Habe soeben Post vom Gericht bekommen.
Da ist seit März noch einiges passiert, was man hier nicht lesen kann.

Zitat (von Camel1988):
Ist eine Ratenzahlung in Höhe von 50€ machbar?
Du kannst versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Ob eine solch geringe Höhe akzeptiert wird? Keine Ahnung. Da zahlst du ja >7 Jahre lang...


Richtig, seit März ist nichts passiert. Der Termin wurde aufgrund von Corona abgesagt. Heute kam der Brief. Ich versuche gerade ein paar Sachen zu verkaufen, damit ich zumindest eine höhere Anzahlung machen kann. Und den Rest in Raten.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Camel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Strafbefehl mit 90 Tagessätzen je 50€. Da ich Hartz IV beziehe plus 450€ Job, kann ich schlecht die 4500€ zahlen. Da legen Sie Einspruch ein, und zwar ganz schnell, damit Sie die Einspruchsfrist nicht verpassen. Den Einspruch können Sie auf die Höhe der Tagessatzes beschränken - dann wird dieser ohne Verhandlung auf dem Beschlußweg angepaßt auf 15 bis 20 Euro pro TS.
Ist eine Ratenzahlung in Höhe von 50€ machbar? Ist sie - aber jetzt muss erst mal ein Einspruch her, und erst wenn es ein neues Urteil gibt, etwa 90 TS zu 20 Euro, beantragen Sie Ratenzahlung.


Geht am Montag als Einschreiben mit Rückschein raus. Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

(Hat sich erledigt.)

-- Editiert von muemmel am 21.08.2020 16:39

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Camel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Beitrag auf den ich mich bezogen habe wurde editiert/gelöscht.

-- Editiert von Camel1988 am 21.08.2020 16:41

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Geht am Montag als Einschreiben mit Rückschein raus. Und schicken Sie eine Kopie Ihres Alg-2-Bescheides mit.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Camel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Geht am Montag als Einschreiben mit Rückschein raus. Und schicken Sie eine Kopie Ihres Alg-2-Bescheides mit.


ALG II Bescheid ist klar. Wieviele Lohnabrechnungen? Die letzten 3 oder 6 oder mehr? Lohn schwankt zwischen 418€- 421€ und den letzten Monat waren es ausnahmsweise mal 433€.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Bekomme aktuell 540€ ALG II und ca. 418-430€ vom Minijob. Den Minijob habe ich gerade erst entdeckt - der muß natürlich angegeben werden. Aber auch dann dürften es maximal 30 Euro pro Tagessatz werden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wieviele Lohnabrechnungen? Die letzten 3 oder 6 oder mehr? Lohn schwankt zwischen 418€- 421€ und den letzten Monat waren es ausnahmsweise mal 433€. Eine dürfte völlig reichen - ob das jetzt 418 oder 433 Euro sind, macht praktisch keinen Unterschied. Einen Unterschied dürfte es erst später für die Raten machen - mit Alg 2 allein bekäme man 50 Euro sicher durch, mit Alg 2 plus Nebenjob eher nicht: Da dürften das schon wenigstens 100 Euro werden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Camel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wieviele Lohnabrechnungen? Die letzten 3 oder 6 oder mehr? Lohn schwankt zwischen 418€- 421€ und den letzten Monat waren es ausnahmsweise mal 433€. Eine dürfte völlig reichen - ob das jetzt 418 oder 433 Euro sind, macht praktisch keinen Unterschied. Einen Unterschied dürfte es erst später für die Raten machen - mit Alg 2 allein bekäme man 50 Euro sicher durch, mit Alg 2 plus Nebenjob eher nicht: Da dürften das schon wenigstens 100 Euro werden...


Uff, 100€ wären hart. Von den ca. 960€ habe ich nach Abzug von Miete und nicht kündbaren Verträgen/Ratenzahlungen noch 395€ für Nahrung, Bustickets, Medikamente und Rauchen. Wenn da nochmal 100€ weggehen wirds sehr eng. Aber gut, wenn es so passiert, dann ist es halt so. Kann es denn sein, dass eine Ratenzahlung generell abgelehnt wird? Habe tierische Panik vor einer Ersatzfreiheitsstrafe und möchte dies unter allen Umständen vermeiden.



-- Editiert von Camel1988 am 21.08.2020 16:58

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Kann es denn sein, dass eine Ratenzahlung generell abgelehnt wird? Bei so wenig Einkommen nicht.
Habe tierische Panik vor einer Ersatzfreieiheitsstrafe. Und möchte dies unter allen Umständen vermeiden. Nun bleiben Sie mal locker - die Justiz ist auch nicht so scharf darauf, Leute in die EFS zu stecken. Da landen nur die völlig Unkooperativen oder tief in Problemen steckende Leute (oft Obdachlose oder Suchtkranke).
Uff, 100€ wären hart. Nun ja - der Zeitraum der Zahlung muss ja überschaubar bleiben. Bei 30 Euro pro TS wären wir bei 2.700 Euro - das sind 27 Monate. Da wäre es wohl am besten, wenn Sie mehr verdienen würden - Sie müssen ja nicht ewig Minijobber bleiben. Im Übrigen zahlen Sie vorläufig gar nichts - der Einspruch muss ja erst mal bearbeitet werden.

-- Editiert von muemmel am 21.08.2020 17:06

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

395€ für Nahrung, Bustickets, Medikamente und Rauchen. Dass man für Medikamente eine Zuzahlungsbefreiung kriegen kann, ist Ihnen bekannt?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Camel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Kann es denn sein, dass eine Ratenzahlung generell abgelehnt wird? Bei so wenig Einkommen nicht.
Habe tierische Panik vor einer Ersatzfreieiheitsstrafe. Und möchte dies unter allen Umständen vermeiden. Nun bleiben Sie mal locker - die Justiz ist auch nicht so scharf darauf, Leute in die EFS zu stecken. Da landen nur die völlig Unkooperativen oder tief in Problemen steckende Leute (oft Obdachlose oder Suchtkranke).
Uff, 100€ wären hart. Nun ja - der Zeitraum der Zahlung muss ja überschaubar bleiben. Bei 30 Euro pro TS wären wir bei 2.700 Euro - das sind 27 Monate. Da wäre es wohl am besten, wenn Sie mehr verdienen würden - Sie müssen ja nicht ewig Minijobber bleiben. Im Übrigen zahlen Sie vorläufig gar nichts - der Einspruch muss ja erst mal bearbeitet werden.

-- Editiert von muemmel am 21.08.2020 17:06


Was mir halt Kopfschmerzen bereitet ist, dass der Lohn jederzeit variieren kann. Es gibt immer mal wieder Monate, wo ich nur auf 340€ komme. Sowas ist schwer mit einzuberechnen. Im September z.B. komme ich wieder nur auf 380€ Lohn. Das ist schwer im Vorraus festzulegen. Aber wie gesagt, lieber 100€ Raten als Freiheitsstrafe.

Ich hoffe, dass ich irgendwann wieder Vollzeit arbeiten kann. Kämpfe mit Reizdarmsyndrom und Depressionen, weshalb mehr arbeiten aktuell nicht klappt.

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#30
 Von 
Marcelmegaman
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

hast Du gegen den Strafbefehl vollumfänglich oder nur gegen die Tagessatz-Höhe Widerspruch eingelegt?

Dir wird eine Straftat gemäß §263 Stgb vorgeworfen, also Betrug. Betrug ist ein Vorsatzdelikt, und dieser Vorsatz muss Dir auch nachgewiesen werden.

Ganz ehrlich, ich würde es auf eine Hauptverhandlung ankommen lassen, denn das Gericht muss Dir die Täuschungsabsicht nachweisen und im Urteil auch begründen. Dies halte ich anhand Deiner Schilderungen nur schwer für möglich. Wenn es zu einer HV kommt, eventuell doch mal über einen Anwalt nachdenken, der kostet in so einem Verfahren roundabout einen Tausender, aber wenn das Verfahren eingestellt werden kann, wäre es das eventuell wert.

Bitte halte uns auf dem Laufenden, wie es weitergeht.

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