ALG II+Nebenjob nicht gemeldet

11. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
andykar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG II+Nebenjob nicht gemeldet

Hallo zusammen,

ich beziehe seit dem 01.01.2005 ALG-II und habe auch seit dem 01.01.2005 einen Minijob.

Ich verdiene dort Brutto/Netto 259,00 Euro monatlich für 43 Stunden.

Jetzt ist das Problem folgendes:

Mir wurde im Januar gesagt, dass mein Personalbüro das bei der
Arbeitsagentur meldet und das dann mein ALG-II Geld verrechnet wird. Bisher habe Ich aber immer das komplette ALG-II Geld bekommen und zusätzlich meinen Lohn.

Jetzt habe Ich erfahren das die Arbeitsagentur noch garnichts von meiner Beschäftigung weis und das das dort nicht gemeldet ist.

Was soll Ich nun tun ???

Kann Ich nach 5 Monaten den Minijob nachmelden ??
Gibt es sanktionen von Seiten der Arbeitsagentur ??
Kann ich eventuell eine Anzeige bekommen ??

Ich wusste wirklich nicht, dass Ich mich selber darum kümmern muss und nun habe Ich ein wenig Angst.

Hat jemand Erfahrungen mit diesem Sachverhalt ???

Über eine Hilfreiche Antwort wäre Ich sehr, sehr Dankbar...

DANKE SCHÖN

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30192 Beiträge, 9456x hilfreich)

Sie werden auf jeden Fall das zuviel gezahlte ALG II zurückzahlen müssen. Wenn Sie den Job selber nachmelden, bevor man Ihnen auf die Schliche kommt, minimiert daß das Risiko einer Anzeige. Ausschliessen kann man sie nicht. Sie haben mit Ihrem ALG II Antrag unterschrieben, daß sie jede Veränderung melden (Sie(!), nicht irgendjemand anderes)

Außerdem haben Sie doch spätestens im Februar (als sowohl volles ALG II und Lohn kam) gemerkt, daß der Job offensichtlich noch nicht gemeldet war. Warum Sie dann noch 2 Monate warten, wird Sie in Erklärungsnot bringen.

Sie können jetzt nur noch Schadensbegrenzung betreiben.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45061 Beiträge, 16033x hilfreich)

Wenn Du den Job selbst meldest, wirst Du wahrscheinlich nur das zuviel erhaltene ALG II zurückzahlen müssen.

Sollte Dir das Arbeitsamt über einen anderen Weg auf die Schliche kommen und sei es durch eine bislang noch nicht erfolgte Meldung des AG, dann ist wahrschenlich zusätzlich noch eine Strafe fällig, evtl. sogar eine Betrugsanzeige.

Ich kann daher Streetworker nur in vollem Umfang zustimmen.

quote:
Ich wusste wirklich nicht, dass Ich mich selber darum kümmern muss

Das gilt übrigens als dumme Ausrede, da Du unterschrieben hast, dass Du darauf hingewiesen wurdest. Solange Du das selbst meldest, wird das aber nicht so schlimm.

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#3
 Von 
andykar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antwort.

Ich habe das mittlerweile gemeldet und nach aussage des bearbeiters muss ich lediglich das geld zurückzahlen. das man mir nicht beweisen kann, das ich nicht doch die lohnabrechnungen an der kundentheke abgegeben habe (zwinker)!

naja, besser so! Wahrheit währt am längsten!

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#4
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 93x hilfreich)

Eine Bekannte bezieht auch ALGII und hat Nebenjob seit 01.01.2005 und auch immer ordnungsgemäß bei AfA gemeldet. Sie wundert sich auch, warum sie das noch nicht angerechnet bekam.....und freut sich jeden Monat viel Geld zu haben....

Die AfA wird z.Zt. Stress mit den Anträgen haben...aber irgendwann, sie auch mal wieder Zeit, Datenabgleiche mit Krankenkassen/ Bundesknappschaft etc. zu bearbeiten, wo Ihr AG Ihr Arbeitsverhältnis immer meldet...und die AfA wird Sie rückwirkend voll zur Kasse bitten ! 100% !!

Wird dann, wie ich hier im Forum gelesen habe, in kleinen Raten von zukünftigen Leistungen monatlich einbehalten....
Zu denken, was ich nicht melde, weiß AfA nicht ......VÖLLIG FALSCH!!! Du bekommst ja die leistungen nur, weil Du selber kein Einkommen hast ....erzielst Du aber selber Einkommen, stehen Dir die Sozialleistungen auch nicht in voller Höhe zu !



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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45061 Beiträge, 16033x hilfreich)

@angie69
Deine Bekannte sollte mal nachfragen.

Wenn ihre Meldung verloren gegangen ist, dann wird sie Probleme bekommen. Sie muss im Zweifel beweisen, dass sie den Job gemeldet hat.

Die Rückzahlung wird in einer Summe gefordert. Einen Anspruch auf Ratenzahlung hat man nicht, obwohl bei einem entspechenden Antrag im Regelfall Ratenzahlung genehmigt wird.

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#6
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 93x hilfreich)

@ Danke hh, dann werde ich ihr das mal anraten, bevor die Unterlagen wirklich verschwunden sind obwohl sie ihrer Meldepflicht nachging .....Stimmt.

Arbeite schon fasst 12 jahre nebenberuflich als Komparse in Oper und bei Tatort etc. und das auf StKl. 6 ! Wir hatten auch viele arbeitslose als geringfügige Beschäftigte dabei und dachten, dass sie alle ab 01.01.05 abspringen müssen, weil sie bei ALG II nichts mehr dazu verdienen dürfen... HA HA HA HA.......die machen munter weiter ! Sie bekommen mehr raus als ich, erhalten Brutto gleich Netto ausgezahlt , weilsie das selber mit der AfA klären müssen. Das kann ja so irgendwo auch nicht sei.Aber die lächeln und freuen sich jeden Monat - wir, die es als zweiten Job machen, hoffe da schon immer das AfA mal endlich dahinter kommt und einen Riegel vor schiebt.....
Sie glauben nämlich auch, wenn holen sie es sich sowie so nur in Raten zurück, weil sie nur ALG II haben.......aber nach Deiner Meinung sitzen sie wohl mal ein paar Monate ohene Geld da....und ich findes auch auch richtig ehrlich gesagt.
Schönen Sonntag noch hh!

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#7
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 93x hilfreich)

Betrag war doppelt-sorry.

-- Editiert von angie69 am 18.04.2005 10:55:46

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