Hallo,
ich wohne mit meinem Lebenspartner zusammen, habe 2 Kinder. Er verdient 1400 € netto, hat aber davon Unterhalt für seine beiden Kinder zu zahlen. Da ich ohne Job bin, wollte ich heute ALG II beantragen. Dort wurde mir gesagt, dass mir das nicht zusteht, da mein Partner ja genug Verdienst hätte und der Unterhalt, den er für seine Kinder bezahlen muss, nicht berücksichtigt wird, weil er keinen Titel hat. Stimmt das so? Wir haben die Schreiben vom Anwalt, der den Unterhalt berechnet hat, reicht das nicht aus? Er ist doch so oder so zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, ob mit oder ohne Titel.
Gruß
Cocci
ALG II Unterhaltszahlungen werden nicht berücksichtigt!
3. November 2006
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Frage vom 3. November 2006 | 17:20
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 7x hilfreich)
ALG II Unterhaltszahlungen werden nicht berücksichtigt!
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#1
Antwort vom 3. November 2006 | 21:03
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Das mit dem Titel stimmt leider.
#2
Antwort vom 4. November 2006 | 00:54
Von
Status: Schüler (386 Beiträge, 121x hilfreich)
Ach komm das ist doch das Allerletzte, was hat das denn bitte mit einem Titel zu tun?
In D geht es total ungerecht zu
Zollerina
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. November 2006 | 02:22
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Zollerina, hast ja recht! Ist schon gruselig:(
Zum Thema, sehr ausführlich:
http://www.lilienkelch.de/artikel215.html
Da steht aber, wenn das Jugendamt das feststellt, wird das auch anerkannt. Das wäre vielleicht ein Weg....
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