Frau Mustermann hat fogendes Problem:
Der Weiterbewilligungsantrag ALG II wurde damals abgelehnt, da ja jetzt wegen Arbeitszeitverkürzung und weniger Nettogehalt Anspruch auf Antragstellung Kinderzuschlag und Wohngeld besteht.
Das war alles rechtens (und wurde auch erledigt,wobei der Wohngeldantrag noch in Bearbeitung ist), hat ihr der Anwalt erklärt!
Nun erhält Frau Mustermann ein Schreiben der Familienkasse mit folgendem Satz: ihrem Antrag auf Kinderzuschlag kann für Nov./Dez./Jan. nicht entsprochen werden. Dann kommt jede Menge Text wegen Mindestbruttoeinkommen und Höchstbrutto überschritten und so. Und zum Schluß dann der verwirrende Satz: möglicherweise besteht aber Anspruch auf ALG II. Frau Mustermann sollte schnell einen Antrag stellen. Veräppeln die einen da?? Und - Falls Frau Mustermann dann ab Februar nochmal Antrag auf Kinderzuschlag stellen möchte, sollte sie dies sofort tun - und - die beigefügte Verzichtserklärung unterschreiben. Was bedeutet diese Verzichtserklärung?? Wäre schön, wenn Ihr Frau Mustermann wieder so hilfreiche Tipps wie beim letzten Mal geben könntet. Vielen lieben Dank!
ALG II - Verzichtserklärung wegen Kinderzuschlag?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@Marion:
Wenn ich mich richtig erinnere, war bei Dir das ALG II eingestellt worden, mit dem Verweis, Kinderzuschlag in Wohngeld in Anspruch nehmen zu können? Wenn ich jetzt gedanklich bei dem richtigen Sachverhalt bin, habe ich Dir auch damals schon geschrieben, dass die Leistungseinstellung rechtswidrig war. Vielmehr hätte das ALG II solange weiterlaufen müssen, bis über die Anträge KZ und WG entschieden ist. Nach entsprechender Bewilligung hätte eine interne Verrechnung zwischen ARGE, Familienkasse und Wohngeldstelle erfolgen können.
Nun wurde der Kinderzuschlag für Nov bis Jan. abgelehnt, wegen zu hohen Einkommens, wenn ich das richtig verstehe. Wann hat sich denn Dein Einkommen reduziert? Durch die Ablehnung des Kinderzuschlages wird Dir nun für diesen Zeitraum wieder ALG II zustehen, was andererseits den WG-Bezug für diesen Zeitraum wieder ausschließt. Das ALG II ist also, unter Vorlage des Ablehnungsbescheides KZ, für den zurückliegenden Zeitraum zu beantragen und zu bewilligen. Die Regelung, dass ALG II nicht für Zeiten vor der Antragstellung gewährt wird, dürfte in diesem Fall nicht greifen.
Was es mit der Verzichtserklärung bei erneutem KZ-Antrag auf sich hat, weiß ich auch nicht. Was steht denn da genau drin? Worauf sollst Du verzichten und unter welchen Voraussetzungen erfolgt der Verzicht?
Lass Dich nicht wieder darauf ein, dass die ARGE Leistungen nun nur bis einschließlich Januar gewährt und für den Zeitraum ab Februar wieder auf KZ und WG verweist. Das ALG II ist solange vorläufig weiter zu bewilligen, bis über die anderen Anträge entschieden wurde.
Was sagt denn der Anwalt dazu?
Gruß,
Axel
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