Wer kann mir helfen
Ich habe ALG II beantragt. Habe eine Tochter 18 Jahre, lebt bei mir zu Hause gehtnoch zur Schule. Hat Sozialgeld beantragt.
Nun soll ich in einer Zeitarbeitsfirma bzw. möchte ich in einer Zeitarbeitsfirma arbeiten. Geben erstmal nur bis ende des Jahres einen Vertrag, eventuell mit Verlängerung. Was ist wenn es keine Verlängerung gibt, wie sieht es mit dem Antrag auf ALG II aus. Mein Antrag ist noch nicht durch. Wie läuft dann alles weiter.
ALG II beantragt
25. November 2004
Thema abonnieren
Frage vom 25. November 2004 | 04:59
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 2x hilfreich)
ALG II beantragt
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. November 2004 | 19:21
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#2
Antwort vom 30. November 2004 | 03:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Melden Sie sich auf jeden Fall arbeitslos, wenn Ihr Vertrag vorläufig nur bis Jahresende geht. Wenn es eine Verlängerung gibt, können bzw. müssen Sie diese Änderung erst dann mitteilen, wenn sie feststeht, d. h. sobald Sie etwas Schriftliches in den Händen haben. Habe so meine eigenen Erfahrungen mit Personalverleihern, da kann es heute hü! und morgen hott! heißen...
Centurio
Und jetzt?
Schon
267.854
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.