Hallo,
ich beziehe für meine Tochter und mich ALG II. Der Vater bezahlt regelmäßig Unterhalt und unterstütztae mich falls bedarf war. für unsere Tochter sind wir dann aufs Land zusammen gezogen, wodurch ich zwar weniger ALG II bekam, da ich nicht mehr als alleinerziehend galt. Wie es dann jetzt so ist kam mann sich wieder näher und jetzt möchten wir im Oktober heiraten. Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Leistungen die ich für Monat September bekomme. Muß ich diese zurück bezahlen wenn ich schon im September zum Standesamt gehe und einen Termin für die Hochzeit mache? Zur info das Amt für ALG II ist auch im Gebäude wie das Standesamt.
Ich wohne, falls das eine Rolle spielt im Land Niedersachsen.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gruß daneben
ALG II bei Heirat zurückzahlen
26. August 2007
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Frage vom 26. August 2007 | 14:49
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG II bei Heirat zurückzahlen
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