ALG II und Erbe

12. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
klapperkutte
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
ALG II und Erbe

Hallo,
wenn ein ALG II Empfänger Immobilien geerbt hat (mehrere Erben), und dieser als einziger nicht gewillt ist die Immobilien zu veräußern, kann das Arbeitsamt ihn dann zwingen die Immo's zu verkaufen? Und in welchem Zeitraum? Oder wartet das Arbeisamt dann bis zur Erbauseinandersetzung, die unter Umständen auch Jahre dauern kann?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die Arbeitsagentur braucht niemanden zu irgendwas zu zwingen. Wenn der Erbe wahrheitsgemäße Auskünfte bei der Antragstellung macht, werden mutmaßlich keine Leistungen bewilligt.

Erst muß Vermögen bis auf den "Schonbetrag" aufgebraucht werden, dann gibts Geld.

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