Hallo,
wenn ein ALG II Empfänger Immobilien geerbt hat (mehrere Erben), und dieser als einziger nicht gewillt ist die Immobilien zu veräußern, kann das Arbeitsamt ihn dann zwingen die Immo's zu verkaufen? Und in welchem Zeitraum? Oder wartet das Arbeisamt dann bis zur Erbauseinandersetzung, die unter Umständen auch Jahre dauern kann?
ALG II und Erbe
12. März 2005
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Frage vom 12. März 2005 | 11:27
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
ALG II und Erbe
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#1
Antwort vom 14. März 2005 | 01:53
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Die Arbeitsagentur braucht niemanden zu irgendwas zu zwingen. Wenn der Erbe wahrheitsgemäße Auskünfte bei der Antragstellung macht, werden mutmaßlich keine Leistungen bewilligt.
Erst muß Vermögen bis auf den "Schonbetrag" aufgebraucht werden, dann gibts Geld.
Und jetzt?
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