ALG - Umzugskosten - 3 Angebote Pflicht?

19. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Maria de la Cruz
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG - Umzugskosten - 3 Angebote Pflicht?

Ein Umzug ist notwendig.
Das Amt verlangt 3 Angebote um das billigste zu wählen.
2 Firmen antworten. Alle anderen antworten nicht oder weigern sich ein Angebot zu machen.

Amt sagt, keine Entscheidung möglich, Weil keine 3 Angebote vorliegen. Dann gibt es halt keine Erstattung vom Amt.

Gefragt nach der Rechtsgrundlage. Antwort wer, das wäre so vorgeschrieben. Frage nach Detaiils, wurde abgewürgt mit *Diskussion beendet+


Frage: ist das so? Oder muss das Amt auch mit 2 Angeboten arbeiten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Maria:

Zitat:
Das Amt verlangt 3 Angebote um das billigste zu wählen.


Das ist der übliche Standard. Von welchem Amt ist die Rede? Jobcenter? Agentur für Arbeit?

Zitat:
2 Firmen antworten. Alle anderen antworten nicht oder weigern sich ein Angebot zu machen.


Wie viele Firmen hast Du denn auf welchem Weg kontaktiert? Wie lange ist die Kontaktaufnahme her? Liegen die Ablehnungen, ein Angebot zu erstellen, schriftlich vor?

Zitat:
Gefragt nach der Rechtsgrundlage. Antwort wer, das wäre so vorgeschrieben.


Eine Rechtsgrundlage wird das Amt Dir nicht nennen können, ganz einfach, weil es die nicht gibt. Vorgeschrieben sein kann das allenfalls aufgrund behördeninterner Weisungen, die grundsätzlich auch nicht zu beanstanden sind.

Zitat:
Amt sagt, keine Entscheidung möglich, Weil keine 3 Angebote vorliegen.


Das ist so und in dieser Form natürlich quatsch. Wenn es Dir tatsächlich (am besten nachweislich) nicht möglich ist, ein drittes Angebot beizubringen, dann solltest Du der Behörde das so erklären und begründen und dann wird eben auf Basis der zwei vorliegenden Entscheidungen entschieden werden müssen. Auf die Begründung einer eventuellen Ablehnung darf man durchaus gespannt sein. Auf jeden Fall solltest Du (vor allem bei einer Ablehnung) auf einem schriftlichen Bescheid bestehen, damit Du dann ggf. dagegen vorgehen kannst.

Grundsätzlich wird die Umzugsnotwendigkeit sowie die Notwendigkeit eines Umzugsunternehmens von der maßgeblichen Behörde anerkannt? Schriftlich?

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maria de la Cruz
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Axel,
danke für deine Zeit.

Zitat (von AxelK):
Von welchem Amt ist die Rede? Jobcenter? Agentur für Arbeit?

Jobcenter, ALG II

Zitat (von AxelK):
Wie viele Firmen hast Du denn auf welchem Weg kontaktiert?

7 Firmen, Telefon und E-Maill

Zitat (von AxelK):
Wie lange ist die Kontaktaufnahme her?

1 Woche
Habe heute alle abtelefoniert, die sich nicht gemeldet hatten.

Zitat (von AxelK):
Liegen die Ablehnungen, ein Angebot zu erstellen, schriftlich vor?

Nein, nur per Telefon.

Tenor von allen gleich. Wenns fürs Amt ist, kommen wir nicht, da sind wir wir zu teuer.

Die *Lieblingsfirma* vom Amt hat das billigste Angebot. Und auch garantierter Festpreis.

Zitat (von AxelK):
Grundsätzlich wird die Umzugsnotwendigkeit sowie die Notwendigkeit eines Umzugsunternehmens von der maßgeblichen Behörde anerkannt? Schriftlich?

Ja, das liegt alles vor.


Das blöde ist am 27. muss alles weg sein. Wegen Zwangsräumung.
Die *Lieblingsfirma* vom Amt steht bei Fuß und bekäme das noch hin. Aber ohne Auftrag machen die nix.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Maria de la Cruz
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Kleine Rückmeldung:
Die *Lieblingsfirma* vom Amt hat das Problem gelöst.
Hab denen das Problem geschildert. Bekam eine Rückruf von Chef der Firma, Der wollte nur den Namen von Sachbearbeiter. Paar Stunden später Mail von der Firma bekommen, Auftragsbestätigung da Zusage von Amt vorliegt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Maria:

Danke für die Rückmeldung (auch im anderen Thread). Ab und zu geht es halt auch ganz unbürokratisch.

Gruß,

Axel

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