Hallo, ich beziehe ALG1 seit 7 Monaten ebenso habe ich einen 400€ Job. Da meine Firma geschlossen wurde habe ich mich arbeitslos gemeldet. Ich arbeitete immer in der Zeit von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr, 15 Stunden in der Woche, weil ich ein 5 jähriges kind habe, welches den Kindergarten in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr besucht.
Meinem ALG1 wird der 400€ Job angerechnet, klar! Bei der Einladung zum Gespräch in die Agentur für Arbeit wollte ich den Termin verschieben, weil dieser ggf. mit meinem 400€ Job kollidiert- Die SB reagierte barsch am Telefon mit den Worten, 400 Euro-Job ist kein Grund einen Termin zu verschieben? Welche Rechte habe ich? Wenn ich keinnen 400Job hätte müsste die AA den vollen Satz bezahlen. Wie sieht das mit meiner Verfügbarkeit aus? Muss ich alles annehmen, bzw. auch Maßnahmen annehmen, ohne dass die Betreuung meines Kindes gesichert ist. Mein Mann selbst kommt erst um 17:30 Uhr von der Arbeit.
Ich falle in 5 Monaten doch aus der Statistik, was wollen die auf einmal von mir?
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ALG1 + 400 Euro-Job + Betreuung eines 5 Jährigen
6. Mai 2013
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Frage vom 6. Mai 2013 | 10:12
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 4x hilfreich)
ALG1 + 400 Euro-Job + Betreuung eines 5 Jährigen
#1
Antwort vom 6. Mai 2013 | 12:08
Von
Status: Unbeschreiblich (34442 Beiträge, 17807x hilfreich)
Und der Termin bei der Bundesagentur fällt in die Zeit zwischen 18 und 22 Uhr?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#2
Antwort vom 6. Mai 2013 | 12:21
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 4x hilfreich)
Nein, mein Mann nimmt sich an diesem extra Urlaub!
Mir geht darum, ob ich eine Maßnahme wegen nicht gegebener Kinderbetreuung absagen kann, bzw. ob ich wegen eines 400€ Jobs termine, bzw. Maßnahmen beim AFA ablehnen kann! Mehr nicht...
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#3
Antwort vom 6. Mai 2013 | 12:32
Von
Status: Unbeschreiblich (34442 Beiträge, 17807x hilfreich)
Es stellt sich eher umgekehrt die Frage, inwieweit ein Alg-1-Anspruch gegeben ist. Der setzt nämlich die Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt voraus. Siehe hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Kinderbetreuung-bei-ALG-1-__f10358.html
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