ALG1 Antrag abgelehnt - Widerspruch sinnvoll?

15. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
HF1991
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
ALG1 Antrag abgelehnt - Widerspruch sinnvoll?

Hallo,

vor kurzem wurde mir innerhalb der Probezeit gekündigt, woraufhin ich mich direkt arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet habe. Als ich alle Bescheinigungen zusammen hatte, habe ich einen Antrag auf ALG1 gestellt. Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass der Antrag abgelehnt wurde, mit der Begründung, dass ich die Anwartschaftzeit nicht erfüllt habe. Insgesamt komme ich wohl nur auf etwas über 300 Tage statt der benötigten 360 Tage.

Gibt es in diesem Fall irgendwelche Sonderregelungen, wenn einem während der Probezeit gekündigt wurde oder wenn man nur geringfügig unter der Grenze liegt, sodass es Sinn machen kann Widerspruch einzulegen? Oder ist die Lage eindeutig, da ich die Anwartschaftszeit nicht komplett erfüllt habe?

Viele Grüße
H.F.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40670 Beiträge, 6588x hilfreich)

Es könnte der § 150 SGB III geprüft werden.

Hast du evtl. vor dieser Beschäftigung schon kurzzeitig sv-pflichtig gearbeitet?
Dann müsste auf Antrag von dir nach Absatz 3 geprüft werden, ob der Bemessungsrahmen auf 2 Jahre statt auf 1 Jahr erweitert werden kann.

Ansonsten: Leider kein Anspruch, Widerspruch zwecklos.

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#2
 Von 
HF1991
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es könnte der § 150 SGB III geprüft werden.

Hast du evtl. vor dieser Beschäftigung schon kurzzeitig sv-pflichtig gearbeitet?
Dann müsste auf Antrag von dir nach Absatz 3 geprüft werden, ob der Bemessungsrahmen auf 2 Jahre statt auf 1 Jahr erweitert werden kann.

Ansonsten: Leider kein Anspruch, Widerspruch zwecklos.


Danke für die Antwort. Ich habe zwar davor schon kurzzeitig sv-pflichtig gearbeitet, aber das war nur nach dem Studium ein paar Monate. Das wurde schon mit dazu gerechnet.
Wow was für eine Enttäuschung. Da wird man erst als billige Arbeitskraft nach dem Studium für ein paar Projekte genutzt, erhält mit nur 2 Wochen Frist eine Kündigung und bekommt danach keinerlei finanzielle Unterstützung..

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40670 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von HF1991):
bekommt danach keinerlei finanzielle Unterstützung..
Sag das nicht. Es gibt doch Alg 2.

Das ALG ist eine Versicherungsleistung, die eben an gewisse Voraussetzungen gebunden ist.

Ein kleiner Trost? die 300 Tage gelten jetzt als Anwartschaftszeit.
Die gehen nicht verloren innerhalb von 4 Jahren. Man kann also das erforderliche Jahr auch *zusammenstoppeln*, was ich dir allerdings nicht wünsche.


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#4
 Von 
HF1991
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von HF1991):
bekommt danach keinerlei finanzielle Unterstützung..
Sag das nicht. Es gibt doch Alg 2.


Darauf habe ich vermutlich auch keinen Anspruch. Das Geld auf meinem Konto + Depot liegen über dem Vermögensfreibetrag von 3450€ (ausgehend von 150€/Lebensjahr). An das Geld auf dem Depot gehe ich nur sehr ungern dran, aber das wird bald wohl notwendig sein.

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#5
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat (von HF1991):
Das Geld auf meinem Konto + Depot liegen über dem Vermögensfreibetrag von 3450€ (ausgehend von 150€/Lebensjahr).


Wenn es insgesamt weniger als 60.000 € sind, kannst du Wohngeld beantragen.
Beachte, dass du die KV/PV selbst zahlen musst, wenn kein Anspruch auf ALG I oder ALG II besteht.

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