Hallo zusammen, ich benötige nach Möglichkeit Antworten auf meine Fragen. Vorab möchte ich mich für eventuelle Hilfestellung, bzw. Erklärung bedanken.
Ich habe mich zum 05.07.2022, nach einem Jahr Krankengeldbezug arbeitslos gemeldet. Davor war ich seit 2017 konstant beschäftigt, bis auf 5 Tage im Jahr 2020. Damals habe ich keinen Antrag auf ALG1 gestellt, da ich wie geschrieben nur 5 Tage arbeitslos war.
Dieses Jahr teilte man mir mit, das ich noch rückwirkend Anspruch für die 5 Tage aus dem Jahr 2020 hätte, die Sachbearbeiterin hat mir empfohlen dafür einen Antrag zu stellen. Dies tat ich im März (2022).
Da die damaligen Arbeitgeber sich nicht gerührt haben die Arbeitsbescheinigung auszufüllen, hat sich dieses Thema im Sande verlaufen, da die Agentur mir mittgeteilt hat, das Sie ohne dieses nichts machen könnten.
Ich habe bis zum 04.07.2022 Krankengeld bezogen und mich zum 05.07.2022 persönlich arbeitslos gemeldet. Meinen Antrag inklusiver der Dokumente die angefordert wurden liegen der Arge seit dem 14.07.2022 vor. Mir wurde im März ebenfalls von einer Sachbearbeiterin mitgeteilt das Sie von der Krankenkasse sowie dem letzten Arbeitgeber Unterlagen benötigen, diese sollte ich schon beantragen damit die Bearbeitung schneller verlaufen würde und ich keine Wartezeit hätte bis alles da war. Fand ich ja nett den Tipp...
Heute bekam ich ein Schreiben von der Agentur in dem man mir mitgeteilt hat das man mein Arbeitslosengeld noch nicht berechnen könnte, da Unterlagen fehlen. Die Sachbearbeiterin fordert eine Arbeitsbescheinigung von 2017, sowie 2018. Genau diese 2 Arbeitgeber haben sich schon damals nicht gemeldet (eine Firma nicht mehr existent) dieses teilte ich bereits im April mit nachdem ich keine Antwort bekam. Damals hieß es für meinen Antrag nach Genesung um meinen Anspruch zu berechnen wären diese 2 Arbeitgeber von 2017 und 2018 nicht relevant.
Die Agentur ( Sachbearbeiterin) schreibt mir des weiteren ich müsse nun von allen Arbeitgebern seit 2017 diese Arbeitsbescheinigungen nochmals beantragen (obwohl die relevanten Unterlagen seit dem 14.07.022 vorliegen), ein Blatt mit was ich unterschreiben soll das ich auf die 5 Tage von 2020 verzichte sowie das man mich darüber informiert hat das ich durch die Agentur für Arbeit solange ich kein Arbeitslosengeld beziehe nicht durch diese gesetzlich versichert bin.
Ist das alles normal? Ich verzichte auf die 5 Tage, da ich die Bescheinigung sowieso nicht bekomme. Ist es normal das man sich selber um eine Krankenversicherung kümmern muss?
Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich (be)geschrieben.
Danke für eure Unterstützung
ALG1 Antrag nach Krankmeldung, Agentur versichert nicht in der gesetzlichen Krankenkasse
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Warum?ZitatIch habe mich zum 05.07.2022, nach einem Jahr Krankengeldbezug arbeitslos gemeldet. :
Ja, o.k. Leider futsch, weil der AG sich im Sande verlief.ZitatDies tat ich im März (2022). :
Das halte ich für wichtig. Das solltest du jetzt unterschreiben, damit die Agentur die Erklärung zur Akte nimmt und deinen jetzigen Anspruch berechnen kann. Das Programm fragt sonst andauern nach...den 5 Tagen.Zitatein Blatt mit was ich unterschreiben soll das ich auf die 5 Tage von 2020 verzichte :
Ja, durchaus.ZitatIst das alles normal? :
Wenn du jetzt den Verzicht auf die 5 Tage erklärst, kann dein aktueller ALG-Anspruch berechnet werden.
Die Frage oben, warum du dich arbeitslos gemeldet hast, ist vermutlich wichtig für den Beginn deines Anspruches. Im günstigen Fall bist du ab 5.7. leistungsberechtigt. Und kranken-/pflegeversichert.
Was schreibt man dort ---genau---?Zitatsolange ich kein Arbeitslosengeld beziehe nicht durch diese gesetzlich versichert bin. :
Frage: Bist du seit 5.7. nicht mehr arbeitsunfähig und nicht mehr im Krankengeldbezug?
ZitatFrage: Bist du seit 5.7. nicht mehr arbeitsunfähig und nicht mehr im Krankengeldbezug? :
Danke für die ausführliche Antwort. Ich bin seit dem 05.07.2022 nicht mehr im Krankengeld Bezug,letzter Tag der Krankmeldung war der 04.07.2022
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWas schreibt man dort ---genau---? :
Ferner wurde mir empfohlen, mich bei meiner bisherigen Krankenkasse über meinen möglichen Versicherungsschutz (z.B eine freiwillige Weiterversicherung) zu erkundigen, wenn ich nicht über mein Einkommen oder über eine Familienversicherung abgesichert bin, da mich die Agentur für Arbeit nicht in der gesetzlichen- und Pflegeversicherung versichert.
Das Merkblatt 1 für Arbeitslose habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen.
Das ist der genaue Wortlaut auf dem Erklärung schreiben
Hier scheint es um zwei unterschiedliche Zeiträume zu gehen. Zum einen die 5 Tage Arbeitslosigkeit vor ein paar Jahren. Wenn Sie auf angebliche Ansprüche für diese Zeit nun verzichten wollen... bitte. Ich frage mich nur, warum Sie das tun wollen sollten. Wenn die Anspruchsprüfung schwierig ist, dann ist das das Problem der Arbeitsagentur. Im "schlimmsten" Fall versagt die Arbeitsagentur den Anspruch für diese 5 Tage. Aber das Geld hatten Sie ja sowieso schon abgeschrieben.
Dann ist da noch die wohl viel wichtigere, aktuelle Arbeitslosigkeit. Diesbezüglich wurde anscheinend noch nichts entschieden. Wenn die Arbeitsegentur SIe darüber informiert, dass sie für Ihre Krankenversicherung nur zuständig ist, wenn sie auch im Übrigen zuständig ist, dann ist das doch nur eine OffensichtlichkeitEntweder haben Sie Ansprüche auf ALG1. Dann kümmert die Arbeitsagentur sich auch um die Krankenversicherung. Oder Sie haben keinen Anspruch auf ALG1. Dann kümmert die Arbeitsagentur sich auch nicht um die Krankenversicherung.
Wenn Sie sich selbst um eine Krankenversicherung bemühen sollen, dann doch nur für die Zeit, für die Sie (möglicherweise) keinen Anspruch auf ALG1 haben (oder für den Zeitraum, für den Sie auf ALG1 verzichtet haben). Zumindest verstehe ich die von ihnen hier wiedergegebenen Äußerungen der Arbeitsagentur so.
Vielleicht sollten Sie sicherheitshalber auch ALG2 beantragen und vielleicht kommt Wohngeld in Betracht.
Das wundert mich.Zitatda mich die Agentur für Arbeit nicht in der gesetzlichen- und Pflegeversicherung versichert. :
Dein Anspruch auf ALG scheint zu bestehen. Der Bewilligungsbescheid sollte dann die Leistung ab 5.7.22 ausweisen.
Stehst du auch der Vermittlung für Jobs mit mind. 15 Wochenstunden zur Verfügung?
Der Versicherungsschutz durch die Agentur besteht ja sogar, wenn die Agentur eine Sperrzeit ausweist.
Bist du in einer GKV? Wieso schreiben sie bisherige? Willst du wechseln?Zitatmich bei meiner bisherigen Krankenkasse :
ZitatBist du in einer GKV? Wieso schreiben sie bisherige? Willst du wechseln? :
Signatur:
Ja ich bin in einer GKV, bzw. war ich das, anhand von dem Schreiben scheine ich das ja nun seit dem 05.07.2022 nicht mehr zu sein, obwohl man mir das am 05.07. bei meiner persönlicher Vorsprache anders mitgeteilt hat.Ein Versicherungswechsel wurde in die Wege geleitet.
ZitatVielleicht sollten Sie sicherheitshalber auch ALG2 beantragen und vielleicht kommt Wohngeld in Betracht. :
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Einen Antrag auf ALG2 kann ich nur beantragen wenn mir ein Bescheid für ALG1 vorliegt. Dieses hatte ich tatsächlich kurzzeitig in Erwägung gezogen und aufgrund der wie geschriebenen Aussage seitens des Jobcenters dann aber nicht durchgeführt. Die Bearbeitungszeit wäre auch hier 4 Wochen. Ab dem 1.09. werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Ich vermute das mein 1. Gehalt eher da sein wird wie das ALG1. Da mein telefonisch niemanden erreicht werde ich Montag bei meiner Krankenkasse nachfragen wie mein Status ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten