ALG1 - Berechnungsgrundlage.

20. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG1 - Berechnungsgrundlage.

Hallo,

angenommen man ist gekuendigt worden und hat sich rechtzeitig arbeitslos gemeldet. Man will aber paar Monate keine Leistung nehmen. Wird dann die Luecke als Berechnungsgrundlage genommen? Also nehmen wir an man ist ab Ende Mai arbeitslos, will aber erst ab Oktober ALG beziehen. Werden in dem Fall die letzten 12 Loehne beruecksichtigt(also ab Mai rueckwaerts)? Oder kommen die 0 Bertaege zwischen Juni und September und draus ergibt sich der Betrag?

Danke vorab!

MFG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von marlena_maskula):
Oder kommen die 0 Bertaege zwischen Juni und September und draus ergibt sich der Betrag?


Nein, §150 Abs. 1 SGB III .

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn man kiene Leistungen von Staat nehmen will, wie wird dann Krankenvesicherung berechnet. Welche Einkommen sollen als Berechnungsgrundlage gelten?

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Guckst Du hier:

Zitat:
https://ohnegeld.net/krankenversicherung-ohne-einkommen


Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von marlena_maskula):
Welche Einkommen sollen als Berechnungsgrundlage gelten?

Man erhält einen Fragebogen, der dann die Basis der Berechnung darstellt.

Da wäre dann z.B. das Einkommen des letzen Steuerbescheides relevant.
Wenn es keine Nachweise gibt, kommt eine Schätzung was dann recht regelmäßig im Höchstbetrag endet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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