Hallo,
angenommen man ist gekuendigt worden und hat sich rechtzeitig arbeitslos gemeldet. Man will aber paar Monate keine Leistung nehmen. Wird dann die Luecke als Berechnungsgrundlage genommen? Also nehmen wir an man ist ab Ende Mai arbeitslos, will aber erst ab Oktober ALG beziehen. Werden in dem Fall die letzten 12 Loehne beruecksichtigt(also ab Mai rueckwaerts)? Oder kommen die 0 Bertaege zwischen Juni und September und draus ergibt sich der Betrag?
Danke vorab!
MFG
ALG1 - Berechnungsgrundlage.
20. Juni 2017
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Frage vom 20. Juni 2017 | 14:14
Von
Status: Beginner (69 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG1 - Berechnungsgrundlage.
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#1
Antwort vom 20. Juni 2017 | 16:39
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatOder kommen die 0 Bertaege zwischen Juni und September und draus ergibt sich der Betrag? :
Nein, §150 Abs. 1 SGB III .
#2
Antwort vom 8. Juli 2017 | 17:24
Von
Status: Beginner (69 Beiträge, 0x hilfreich)
Und wenn man kiene Leistungen von Staat nehmen will, wie wird dann Krankenvesicherung berechnet. Welche Einkommen sollen als Berechnungsgrundlage gelten?
Danke!
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#3
Antwort vom 8. Juli 2017 | 18:03
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Guckst Du hier:
Zitat:https://ohnegeld.net/krankenversicherung-ohne-einkommen
Berry
#4
Antwort vom 8. Juli 2017 | 18:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119639 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWelche Einkommen sollen als Berechnungsgrundlage gelten? :
Man erhält einen Fragebogen, der dann die Basis der Berechnung darstellt.
Da wäre dann z.B. das Einkommen des letzen Steuerbescheides relevant.
Wenn es keine Nachweise gibt, kommt eine Schätzung was dann recht regelmäßig im Höchstbetrag endet.
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