ALG1 Bezug - Vermittlungsvorschlag - handschriftliche Bewerbung?

10. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)
ALG1 Bezug - Vermittlungsvorschlag - handschriftliche Bewerbung?

Hallo,

Frau X ist kurz vor der Rente und aus einer Generation, die nicht mit Computern aufgewachsen ist. Sie hat keinen Computer, keinen Drucker und ein Textverarbeitungsprogramm kennt sie schon gar nicht.

Jetzt ist sie zum 01.07. Arbeitslos geworden, hat sich (mit meiner Hilfe, sonst hätte sie das gar nicht hinbekommen) online arbeitssuchend gemeldet und den ALG 1 Antrag gestellt. (das war ein aufwendiger Akt, da ich bei ihr alles übers Telefon erfragen musste und keinerlei Unterlagen einsehen konnte)

Eine persönliche Vorstellung bei der Agentur für Arbeit ist ja derzeit nicht möglich, somit gab es auch kein Gespräch über ihre Kenntnisse und Fähigkeiten. (Kann der SB also gar nicht wissen, dass sie keinen Computer hat).

Nun erhielt sie 2 Vermittlungsvorschläge. Bei dem einen soll sie sich online bewerben. Es gibt nicht Mal ne Postanschrift. Frau X rief mich ganz verzweifelt an, sie wisse gar nicht, wie und wo...(Versucht Mal, jemand total unkundigen zu erklären, dass er die Internetadresse (was ist das?) In die Browserzeile (was ist das?) Eintragen muss. Und dann auch noch Dokumente hochladen soll.)
Zumal sie ja auch gar keinen Computer hat um dies tun zu können.
Der andere Vorschlag ist mit Postanschrift.

Lange Rede kurzer Frage:
1. Frau X ist Bewerbungswillig, aber kann sich tatsächlich nur per handgeschriebenen Brief und Lebenslauf bewerben. Könnte die Agentur für Arbeit das negativ (fehlende Mitwirkung?) Auslegen und mit Sanktionen belegen?
2. Kann die Afa verlangen, dass sie sich einen Computer und eine Textverarbeitungssoftware kauft? Und selbst wenn, wüsste sie das doch gar nicht zu bedienen.
(Gerne würde sie sich das in den Räumen der Afa zeigen lassen, die haben ja immer solche Computerzimmer, aber das geht ja wegen Corona gerade nicht. Und dann würden die sehen, dass man bei ihr echt "bei Null" anfangen muss.)

Danke und Grüße.

-- Editiert von Schalkefan am 10.07.2020 08:42

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120332 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Eine persönliche Vorstellung bei der Agentur für Arbeit ist ja derzeit nicht möglich,

Zitat (von Schalkefan):
aber das geht ja wegen Corona gerade nicht.

Das halte ich beides für ein Gerücht.



Zitat (von Schalkefan):
Könnte die Agentur für Arbeit das negativ (fehlende Mitwirkung?) Auslegen und mit Sanktionen belegen?

Könnte sie - deshalb sollte man das auch unbedingt mitteilen. Hätte man eigentlich von Anfang an mitteilen müssen.



Zitat (von Schalkefan):
Zumal sie ja auch gar keinen Computer hat um dies tun zu können.

Zitat (von Schalkefan):
hat sich (mit meiner Hilfe, sonst hätte sie das gar nicht hinbekommen) online arbeitssuchend gemeldet

Finde den Widerspruch ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Schalkefan):
Eine persönliche Vorstellung bei der Agentur für Arbeit ist ja derzeit nicht möglich,

Zitat (von Schalkefan):
aber das geht ja wegen Corona gerade nicht.

Das halte ich beides für ein Gerücht.

Das kannst du gerne halten für was du es willst. Glaub mir, Frau X hat einen heidenrespekt vor Behörden und fürchtet sich immer, was falsch zu machen. Sie hat seit April mehrfach angerufen und ihr wurde gesagt, es gibt derzeit KEINE persönlichen Termine. Sie solle sich Anfang Juli nochmal melden. Das tat sie und man sagte ihr dann man wüsste noch nicht, wann es zu einem Termin käme, sie solle warten, wahrscheinlich meldet man sich in ca. 3-4 Monaten. Es wurden keinerlei sonstige Fragen gestellt.
Und wenige Tage später hatte sie dann die Vermittlungsvorschläge in der Post.


Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von Schalkefan):
Könnte die Agentur für Arbeit das negativ (fehlende Mitwirkung?) Auslegen und mit Sanktionen belegen?

Könnte sie - deshalb sollte man das auch unbedingt mitteilen. Hätte man eigentlich von Anfang an mitteilen müssen.

Ach, Frau X war noch nie arbeitslos. Nach 45 Jahren das erste Mal. Der SB am telefon fragte nur, ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (tut sie) und mehr nicht. Woher soll sie wissen, was für Infos sie ihm sonst nich geben muss, welche relevant sind? Sie fragte ja, ob er sonst noch was von ihr bräuchte, und er sagte, das klären wir alles im Gespräch in 3-4 Monaten.

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von Schalkefan):
Zumal sie ja auch gar keinen Computer hat um dies tun zu können.

Zitat (von Schalkefan):
hat sich (mit meiner Hilfe, sonst hätte sie das gar nicht hinbekommen) online arbeitssuchend gemeldet

Finde den Widerspruch ...

Willst du absichtlich falsch verstehen?
ICH habe an MEINEM Computer die online Meldung gemacht. Dafür habe ich mit ihr am Telefon gehangen und alles abgefragt, was man in dem Online Formular eingeben musste.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
1. Frau X ist Bewerbungswillig,
Ja, sie kann auch eine handschriftliche Bewerbung schicken. Das wäre 1. keine fehlende Mitwirkung und 2. gibt es von der Agentur für Arbeit Mit ALG1 deswegen keine Sanktionen. Es könnte eine Sperrzeit nach § 159 SGB III in Frage kommen.
Zitat (von Schalkefan):
2. Kann die Afa verlangen
Nein. Das verlangen sie auch nicht. Die AfA wird aber wegen Frau X und ihrer Defizite nicht ihr ganzes System auf Papier und Feder umstellen.

Wichtig ist : Hat Frau X eine EGV /Eingliederungsvereinbarung?)
Wichtig ist: Haben die Vermittlungsvorschläge eine Rechtsfolgenbelehrung haben... Das könnte Frau X finden.

Wenn nicht, dann braucht sie sich nicht bewerben... aber sie darf...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Schalkefan:

Zitat:
ICH habe an MEINEM Computer die online Meldung gemacht. Dafür habe ich mit ihr am Telefon gehangen und alles abgefragt, was man in dem Online Formular eingeben musste.


Das war Deinem Eröffnungsposting allerdings nicht zu entnehmen und ich habe - ebenso wie @Harry - auch überlegt, wie sie sich denn ohne Computer online arbeitslos melden konnte. Von daher immer cool bleiben.

Insgesamt ist die Situation schon etwas schwierig, finde ich. Aber der Reihe nach:

Frau X sollte ihre Unfähigkeit, ihrgendwas am Computer zu machen der Arbeitsagentur umgehend mitteilen. Derzeit geht das alles auch telefonisch. Allerdings sollte sie sich von dem Telefonat eine Gesprächsnotiz inklusive Datum und Namen des Gesprächspartners machen.

Diese Mitteilung sollte die Arbeitsagentur dann eigentlich zum Anlass nehmen, ihr einen (bzw. mehrere aufeinander aufbauende) Computerkurs angedeien zu lassen. Auch könnte man zumindest mal die Frage stellen, ob die Arbeitsagentur ggf. gewillt ist, sich an den Kosten für die Anschaffung eines Computers inkl. Drucker zu beteiligen. Für den dann noch notwendigen Internetzugang wird sie selbst sorgen müssen.

Bis dahin kann sie sich halt nur handschriftlich bewerben. Als fehlende Mitwirkung kann/darf ihr das m.E. derzeit nicht ausgelegt werden. Alternativ kann sie ggf. auch bei dem potenziellen Arbeitgeber anrufen und mit dem telefonisch die Situation besprechen und klären, was sie tun soll. Auch hiervon eine Gesprächsnotiz fertigen.

Ohne Computer und zumindest die grundlegenden Computerkenntnisse wird sie nach meiner Einschätzung keine Chance haben, nochmal einen Job zu finden.

Enthalten die beiden Vermittlungsvorschläge überhaupt eine Rechtsfolgenbelehrung, also wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtbewerbung Sanktionen, sprich eine Sperrzeit drohen? Ansonsten droht auch keine.

Und zum Abschluss: Frau X sollte dringend um einen Termin für ein telefonisches Beratungsgespräch mit ihrem Arbeitsvermittler bitten, um die vorgenannten Dinge eben zumindest telefonisch besprechen zu können. DAS geht nämlich auch während der geltenden Corona-Auflagen.

@Harry:

Nur der Vollständigkeit halber: Ich bin nicht sicher (gehe aber davon aus). ob das bundesweit so ist, Fakt ist aber, dass zum Beispiel hier bei uns derzeit keinerlei persönliche Vorsprachen bei der Agentur für Arbeit zugelassen werden. Es geschieht alles nur telefonisch, schriftlich und online.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Hallo Axel,

Danke für deine informative Antwort.

Zitat (von AxelK):
@Schalkefan:

Zitat:
ICH habe an MEINEM Computer die online Meldung gemacht. Dafür habe ich mit ihr am Telefon gehangen und alles abgefragt, was man in dem Online Formular eingeben musste.


Das war Deinem Eröffnungsposting allerdings nicht zu entnehmen und ich habe - ebenso wie @Harry - auch überlegt, wie sie sich denn ohne Computer online arbeitslos melden konnte. Von daher immer cool bleiben.

OK, dann war das missverständlich formuliert. Ich ging davon aus, dass es aus meinem Vortrag "sie besitzt keinen Computer" und "ich habe alles am Telefon erfragt" zu schliessen sei, dass ich den Antrag machte.

Zitat:
Frau X sollte ihre Unfähigkeit, ihrgendwas am Computer zu machen der Arbeitsagentur umgehend mitteilen. Derzeit geht das alles auch telefonisch. Allerdings sollte sie sich von dem Telefonat eine Gesprächsnotiz inklusive Datum und Namen des Gesprächspartners machen.

Danke, das ist ja schonmal eine gute Handlungsempfehlung. Wie gesagt, Frau X ging ja davon aus, dass das dann in dem späteren Termin abgeklopft wird und Bis dahin nichts geschieht.

Zitat:
Diese Mitteilung sollte die Arbeitsagentur dann eigentlich zum Anlass nehmen, ihr einen (bzw. mehrere aufeinander aufbauende) Computerkurs angedeien zu lassen.

Das wäre auch Frau X willkommen. Ob das allerdings sinnvoll ist (im Hinblick darauf, dass Frau X ja in 2 Jahren in Rente geht und sicherlich erstmal 1 Jahr braucht, um alles zu erlernen/verstehen (geht ja nicht nur um Textverarbeitung, sondern auch um Umgang mit Medien wie Internet/e-mail, Bewerbungstraining etc...) Muss die Afa entscheiden.
Finden denn derzeit überhaupt Präsenzmassnahmen statt? Ich dachte die sind wegen Corona weitestgehend ausgesetzt?

Zitat:
Auch könnte man zumindest mal die Frage stellen, ob die Arbeitsagentur ggf. gewillt ist, sich an den Kosten für die Anschaffung eines Computers inkl. Drucker zu beteiligen. Für den dann noch notwendigen Internetzugang wird sie selbst sorgen müssen.

Internetzugang ist vorhanden (in Zusammenhang mit Festnetzvertrag), das wäre kein Hindernis. Da müsste man dann auch nachfragen, inwiefern die Afa es als sinnvoll ansieht und sich beteiligt.

Zitat:
Bis dahin kann sie sich halt nur handschriftlich bewerben. Als fehlende Mitwirkung kann/darf ihr das m.E. derzeit nicht ausgelegt werden. Alternativ kann sie ggf. auch bei dem potenziellen Arbeitgeber anrufen und mit dem telefonisch die Situation besprechen und klären, was sie tun soll. Auch hiervon eine Gesprächsnotiz fertigen.

Das wird sie beruhigen.

Zitat:
Ohne Computer und zumindest die grundlegenden Computerkenntnisse wird sie nach meiner Einschätzung keine Chance haben, nochmal einen Job zu finden.

In ihrem Bereich braucht sie diese Kenntnisse eigentlich auch nicht. Daran wird es meines Erachtens weniger scheitern als vielmehr an ihrem Alter. Wenn die AGs gerade in der jetzigen Situation aus einer Menge an jungen Arbeitskräften wählen können, wird sie ganz am Ende der Liste stehen.

Zitat:
Enthalten die beiden Vermittlungsvorschläge überhaupt eine Rechtsfolgenbelehrung, also wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtbewerbung Sanktionen, sprich eine Sperrzeit drohen? Ansonsten droht auch keine.

Nein, keine Rechtsfolgebelehrung.

Zitat:
Und zum Abschluss: Frau X sollte dringend um einen Termin für ein telefonisches Beratungsgespräch mit ihrem Arbeitsvermittler bitten, um die vorgenannten Dinge eben zumindest telefonisch besprechen zu können. DAS geht nämlich auch während der geltenden Corona-Auflagen.

Wird sie tun. Danke

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Willst du absichtlich falsch verstehen?
Häufig ist das hier so...
Zitat (von Schalkefan):
und er sagte, das klären wir alles im Gespräch in 3-4 Monaten.
OK. Dann bleibt aktuell eigentlich nur: Ohne Rechtsfolgenbelehrung----braucht sie sich NICHT bewerben. Weder handschriftlich noch irgendwie.
Diese Vermittlungsvorschläge kommen aus einer anderen Pipeline.

Eine telefonische Nachfrage beim Vermittler halte ich für absolut überflüssig.
Frau X will doch bei *kurz vor der Rente* keinen anderen Job mehr. Sie will die Voraussetzungen für ALG1 erfüllen.
Die Afa wird auch keinen Computerkurs mehr für Frau X bezahlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Anami, du hast es auf den Punkt gebracht. Frau X wäre nicht traurig, wenn es mit einem Job nicht mehr klappt, aber wird selbstverständlich trotzdem alles tun, um mitzuwirken.

Auch wenn sie sich also hierauf gar nicht bewerben MUSS, wird sie es dennoch tun, aber eben mit ihren eigenen zur Verfügung stehenden Mitteln, und das bedeutet handschriftlich.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120332 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Fakt ist aber, dass zum Beispiel hier bei uns derzeit keinerlei persönliche Vorsprachen bei der Agentur für Arbeit zugelassen werden.

Vorsprachen mit physischer Anwesenheit gibt es hier nur in Notfällen - also kaum. Gleiches gilt für den Computerraum.

Aber die erste persönliche Vorstellung wird hier - falls notwendig - telefonisch gemacht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
und das bedeutet handschriftlich.
Ja, das darf sie natürlich völlig unschädlich für ihr ALG1 machen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

Zitat:
Eine telefonische Nachfrage beim Vermittler halte ich für absolut überflüssig.


Es geht nicht um eine Nachfrage (wozu denn auch?), sondern um eine telefonische Beratung dahingehend, wie Frau X sich zukünfitg verhalten und wie sie mit Vermittlungsvorschlägen etc. umgehen soll. Eine solche Beratung ist zwar sicher nicht zeingend erforderlich, sinnvoll scheint sie mir in der vorliegenden Konstellation allemal.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Eine persönliche telefonische Beratung im geschilderten Fall halte ich ebenso für überflüssig und sinnlos.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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