Servus, bin erst 36 Jahre jung aber seit mehreren Jahren aufgrund einer ernsten Erkrankung durchgehend Krank geschrieben. Habe bereits zwei Reha Maßnahmen hinter mir ohne Erfolg. Dazu möchte ich erwähnen dass ich die gesamte Zeit über in einem Arbeitsverhältnis stehe also eigentlich einen Job habe. Nach dem Ende des Krankengeld Bezugs und der Aussteuerung bekomme ich aktuell ALG1.
Die Arbeitsagentur hat mir nun mitgeteilt das mein Anspruch auf ALG1 im Juli Endet.
Das ist natürlich ein riesen Schock für mich da ich nicht weiß wie es jetzt weitergeht. Dazu muss ich erwähnen das ich aufgrund meiner Erkrankung und der im Anschluss erfolgreichen Therapie einen Schwerbehinderten Grad von 100% anerkannt bekommen habe. Wie oben erwähnt bin ich erst 36 Jahre alt, leide jedoch noch unter den Folgen der Therapie und brauche noch Zeit bis ich wieder Fit und damit verbunden Arbeitsfähig bin. Ich möchte also irgendwann wieder zurück an meinen Arbeitsplatz. Aber jetzt stellt sich mir die Frage wie es denn nun weitergeht. Mein Chef hat Verständnis dafür und meinte dass die DRV dss wohl in eine Rente umwandelt (Keine Ahnung was damit gemeint ist und wie man das zu verstehen hat). Mein Arbeitsvertrag wird so lange bis ich Gesund bin dann "pausiert."
Bitte um Tipps und eure Mithilfe damit ich mir Klarheit verschaffen kann.
Was wäre hier in meinem Fall anzuraten?
-- Editiert von User am 11. April 2025 22:22
ALG1 Endet. Wie geht es nun weiter? Rente oder Bürgergeld?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Evtl. Erwerbsminderungrente beantragen.
Hätte den Vorteil, dass bis zu einer Entscheidung die Nahtlosregelung § 145 SGB III in der Regel gilt. Sollten Sie mit Ihrem SB bei der AfA besprechen.
Ansonsten Bürgergeld beantragen.
Dass Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, spielt keine Rolle. Auch wenn Sie eine EMR auf Zeit bekommen sollten, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen.
-- Editiert von User am 12. April 2025 12:42
Eigentlich nicht, denn schon im Bewilligungsbescheid zu ALG stand die genaue Zeit deines Anspruches.ZitatDas ist natürlich ein riesen Schock :
Die DRV kann ja erst nach deiner Antragstellung einen Anspruch prüfen.
Bis Juli ist ja noch etwas Zeit für deine Fit-Werdung.
Auch mit einem GdB 100 kann man arbeitsfähig/erwerbstätig sein.
Sicher hast du auch noch Anspruch auf Urlaub aus 24 und 25...
Dein AG könnte dir uU einen besonderen/leidensgerechten Arbeitsplatz bereitstellen.
uU kommt auch ein sog. BEM infrage.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/BEM/bem_index.html
Bürgergeld beantragen geht auch. Wird meist schneller bearbeitet als eine EM-Rente.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jedenfalls sollte Dir eines klar sein. Es gibt keinen Automatismus. Du musst Dich drum kümmern.
wirdwerden
ZitatHätte den Vorteil, dass bis zu einer Entscheidung die Nahtlosregelung § 145 SGB III in der Regel gilt. :
Guten Abend. Könnten sie das bitte erläutern? Was bedeutet das genau?
Danke an alle Informationen!
Sie sollten sich mit der AfA in Verbindung setzen, § 145 wird nicht immer angewendet, deshalb das Gespräch.
Sollte die Nahtlosregelung genehmigt werden, was in der Regel, einen EMR Antrag voraussetzt, dann würden Sie ALG 1 erhalten, bis die Rentenkasse eine Entscheidung getroffen hat.
Gäbe es eine Absage, erlischt die Nahtlosrgelung und Sie müssten Bürgergeld beantragen, falls es ihnen zusteht.
Bei einer EMR Zusage, gäbe es diese befristet, wenn eine weitere Erwerbsfähigkeit nach einiger Zeit für möglich gehalten wird. Hier bleibt auch das Arbeitsverhältnis bestehen.
Bei einer Dauerrente endet das Arbeitsverhältnis, allerdings kann auch eine Dauerrente beendet werden, wenn gewisse Kriterien vorliegen.
Stellen Sie einen EMR Antrag, kann Ihre Rentenkasse einen Rehaaufenthalt bestimmen. Es gilt noch immer Reha vor Rente, wird aber häufig nicht angewendet, wenn Gutachten oder Atteste keine Notwendigkeit erkennen lassen.
Hier der Link zum §.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-145_ba036050.pdf
Danke für ihren Informativen Beitrag. Leider habe ich wohl möglich einen großen Fehler begangen. Bei mir kam bzw kommt diese Nahtlosigkeitsregelung mit dem ALG1 zur Anwendung. Ende letzten Jahres habe ich eine Reha gemacht aus dieser ich Arbeitsunfähig entlassen wurde. Das Arbeitsamt wollte das ich den Reha Antrag stelle und auf dem Antrag stand irgendwas wie " Rentenantrag" bzw das dieser automatisch in einen Verwandelt wird wenn die Reha ohne Erfolg beendet wird. Also ging ich davon aus das dies automatisch geschieht bzw wäre dem so dann wäre es eine Erleichterung für die ohnehin schon mit sich beschäftigten Kranken Menschen die mit diesem ganzen Behördenkram nicht zurechtkommen.
Sie merken bestimmt schon, ich kenne mich überhaupt nicht mit diesen Themen aus.
Nun der Brief von der Arbeitsagentur welche mir das baldige Ende von ALG1 mitteilt.. .
So ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente dauert im Endeffekt bestimmt auch lange weshalb ich höchstwahrscheinlich dann ohne Leistung und Krankenversicherungschutz sein werde. Wie dem auch sei, bleibt abzuwarten was morgen die Sachbearbeiter der Arbeitsagentur und der DRV dazu sagen werden.
ZitatSollte die Nahtlosregelung genehmigt werden, was in der Regel, einen EMR Antrag voraussetzt, dann würden Sie ALG 1 erhalten, bis die Rentenkasse eine Entscheidung getroffen hat. :
Gäbe es eine Absage, erlischt die Nahtlosrgelung und Sie müssten Bürgergeld beantragen, falls es ihnen zusteht.
Sorry kurze Nachfrage und Ergänzung meinerseits. Aber in meinem Fall wurde die Nahtlosregelung letztes Jahr ja schon durch die Arbeitsagentur genehmigt so daß ich dann ja jetzt ALG1 bekomme? Also habe ich damit ja auch einen EMR Antrag gestellt wie oben erwähnt, verstehen sie wie ich das meine? Die Arbeitsagentur hat sogar ein Ärztliches Gutachten anfertigen lassen wo es heißt ich sei voraussichtlich länger als 6 Monate Arbeitsunfähig. Danach habe ich dann auch die Reha bekommen.
Vielen Dank!
-- Editiert von User am 13. April 2025 11:55
Wir lesen hier nur--->Ende des ALG im Juli 25.
Wir lesen hier nur --->weiterhin in ungekündigtem Arbeitsverhältnis.
Ich weiß auch nicht, was dein Chef damit meint.
Damit? Womit?ZitatAlso habe ich damit ja auch einen EMR Antrag gestellt wie oben erwähnt, :
Einen Antrag auf EM-Rente muss man selbst bei der DRV stellen.
Eine Reha nach ärztlichem GA bedeutet nicht, dass man auch schon eine EM-Rente beantragt hat.
Ein GdB 100 bedeutet das auch nicht.
Automatisch geht das leider nicht.
Aber du kannst jetzt einen Antrag auf EM-Rente stellen.
Weil das dauert...bis die durch ist, kannst du im Juni Bürgergeld beantragen (Beginn ab Ende des ALG)
Dann bist du jedenfalls krankenversichert und hast keine Leistungslücke.
Hier Stück für Stück für den Rentenantrag:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/02_rente/_DRV_Paket_Rente_Erwerbsminderung.html
sieht schlimmer aus, als es ist... die meisten Angaben kennst du schon oder kannst sie gemäß Checkliste zusammensuchen.
ZitatAlso habe ich damit ja auch einen EMR Antrag gestellt wie oben erwähnt, :
Das müssen Sie wissen. Evtl. wurden Sie dazu aufgefordert und haben es nicht getan.
ZitatDie Arbeitsagentur hat sogar ein Ärztliches Gutachten anfertigen lassen wo es heißt ich sei voraussichtlich länger als 6 Monate Arbeitsunfähig. Danach habe ich dann auch die Reha bekommen. :
Wenn während der Reha erkannt wurde, dass Sie derzeit nicht erwerbsfähig sein können, dann würde der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt. Ob das der Fall war, müssen Sie wissen.
Im Entlassbericht der Klinik steht sicher etwas über Ihr Restleistungsvermögen oder wie lange Sie noch AU sein sollten?
Bei unter 3 Stunden, wäre es volle EMR, bei 3 bis unter 6 Stunden eine Teil EMR. Allerdings müssten Sie schon mal etwas von ihrer Rentenkasse gehört haben. Die Bearbeitungsdauer bei der DRV mehrere Monate.
Warten Sie morgen das Gespräch ab.
ZitatAber du kannst jetzt einen Antrag auf EM-Rente stellen. :
Weil das dauert...bis die durch ist, kannst du im Juni Bürgergeld beantragen (Beginn ab Ende des ALG)
Dann bist du jedenfalls krankenversichert und hast keine Leistungslücke.
Achso okay. Werde ich morgen sofort machen. Aber Bürgergeld bekommt man doch eigentlich nur wenn man Arbeitslos ist und/oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht?
Vielen Dank für die Hilfreichen Antworten aller User!
-- Editiert von User am 13. April 2025 22:06
Nein, ganz so ist es nicht. Die Regel ist in der Tat, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Aber es gibt auch eine Reihe von Ausnahmen: etwa Elternteile mit Kleinkindern. Und, Bürgergeld wird häufig auch aufstockend bezahlt, wenn der Verdienst aus was für Gründen auch immer nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Auch für Arbeitsunfähige wird dann Bürgergeld bezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit wohl zeitlich begrenzt ist, und niemand anderes für die Finanzierung des Betroffenen zuständig ist.
Wenn Du noch nicht genug Anwartschaften hast, um eine EM-Rente zu bekommen oder aber diese zu gering ist, springt auch wieder das JC ein bis zur Klärung, rechnet dann evtl. intern später mit einem anderen Kostenträger ab. Das wird dann meist die Kommune sein, die für die Fälle Grundsicherung leistet, die überschaubar eben nicht (mehr) in ein aktives Arbeitsverhältnis zurückgeführt werden können.
So, ich hoffe, es ist jetzt alles etwas klarer.
wirdwerden
NÖ. Eigentlich ist es ziemlich anders.ZitatAber Bürgergeld bekommt man doch eigentlich nur wenn man Arbeitslos ist und/oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht? :
Es geht dir wahrscheinlich darum, dass du ab August und bis du wieder bei deinem AG arbeiten kannst, nicht ganz ohne Geld und Krankenversicherung bist. Und bis du weißt, ob du eine EM-Rente bekommst.
Du kannst diese Zeit natürlich auch mit eigenem Geld überbrücken, wenn du es hast.
Du kannst dich auch ab sofort von deinem Arzt --arbeitsfähig-- schreiben lassen und wieder zur Arbeit gehen.
Bürgergeld bekommt man, wenn man die Voraussetzungen für Hilfebedürftigkeit erfüllt.
Man darf also arbeitsunfähig/krank sein. Dein Arzt schreibt dich weiterhin arbeitsunfähig, oder?
Man darf ALG bekommen. Das bekommst du noch bis Juli.
Man soll der Vermittlung zur Verfügung stehen. Das kannst du prinzipiell.
Was dann ab August ist---> weiß jetzt niemand. Vielleicht wird der Bürgergeldantrag auch abgelehnt... aus Gründen, die jetzt und hier unbekannt sind.
Eine EM-Rente bekommt man grundsätzlich erst, wenn man seit den letzten 5 Jahren mind. 3 Jahre rentenversicherungspflichtig gearbeitet hat. Falls das nicht so ist (weil du so jung bist)---brauchst du gar keinen EM-Rentenantrag stellen.
Eine EM-Rente muss auch nicht bedeuten, dass man nie mehr arbeiten kann.
Es gibt verschiedene Stufen von EM-Renten.
Viele Personen arbeiten trotz GdB 100 und trotz EM-Rente.---> kommt eben auf den Einzelfall an.
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