[ALG1] Jobangebot, wie darf ich mich verhalten ?

19. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ambros
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 47x hilfreich)
[ALG1] Jobangebot, wie darf ich mich verhalten ?

Hallo,
derzeit im ALG1 Bezug habe ich ein etwas duboises Jobangebot bekommen.

Beworben bei Personalvermittlung,
Anruf von denen, ein, zwei Fragen, Online-Video-Interview mit Partnerfirma, ein, zwei Fragen, ja können wir machen.
Hm...
zu meiner Frage wegen den Modalitäten, wurde das Gehalt gedrückt, + einen Tag Urlaub (Jahresstaffelung bis 30 Tage) gewährt.
(Vertragslaufzeit 3 Jahre, > so lange wie er vom Amt Zuschüsse bekommt)

Meinem Wunsch fragen zu:
Arbeitsplatzumgebung, Teamgröße, kollegialer Einarbeitung, Arbeitszeiten, Überstunden
evtl. Kündigung bei Einsatzende beim Kunden,
in schriftlicher Form zu beantworten wurde nicht entsprochen.

Satt dessen wurde versucht mit Druck eine schnelle Unterschrift des Vertrags durch direktes Nachfragen und zusenden von Dokumenten zu erreichen.

Unter diesen Voraussetzungen fällt es mir sehr schwer zuzusagen.

Wenn ich da jetzt Absage, muß ich mit Sanktionen, evtl. einer Sperre rechnen ?

Danke
+
Grüße Ambros



-- Editiert von Ambros am 19.01.2022 18:02

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Ambros):
Wenn ich da jetzt Absage, muß ich mit Sanktionen, evtl. einer Sperre rechnen ?

Ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von Ambros):
Unter diesen Voraussetzungen fällt es mir sehr schwer zuzusagen.
Man hat Bedenkzeit. Man kann ja gern eine schriftliche Anfrage an den Anbieter aufgrund des Telefongesprächs stellen und darin auch eine schriftliche Antwort zu seinen Fragen verlangen. Damit man was zum *Vorzeigen* hat. Am Telefon ist es doch oft Schall ohne Rauch.
Zitat (von Ambros):
Wenn ich da jetzt Absage, muß ich mit Sanktionen, evtl. einer Sperre rechnen ?
Ja. Im ALG 1 wäre das eine Sperrzeit nach § 159 SGB III.
Absage eines Arbeitsangebotes: 12 Wochen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ambros
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja.
In welcher Weise ?

Grüße :)

Signatur:

Recht haben und Recht bekommen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ambros
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Am Telefon ist es doch oft Schall ohne Rauch.
Ja, um das geht es mir.
Ich hätte hier gerne konkrete Angaben, da ich in der Vergangenheit mit mündl. Aussagen Nachteile hatte.
Zitat (von Anami):
Ja. Im ALG 1 wäre das eine Sperrzeit nach § 159 SGB III.
Absage eines Arbeitsangebotes: 12 Wochen.
Ich weiß es ist blöd, was passiert wenn ich ich jetzt "neutral" zurückhalte ?

Viele Grüße

-- Editiert von Ambros am 21.01.2022 12:58

Signatur:

Recht haben und Recht bekommen...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Ambros):
Beworben bei Personalvermittlung,
Zitat (von Ambros):
Meinem Wunsch fragen zu:
Arbeitsplatzumgebung, Teamgröße, kollegialer Einarbeitung, Arbeitszeiten, Überstunden
evtl. Kündigung bei Einsatzende beim Kunden,
in schriftlicher Form zu beantworten wurde nicht entsprochen.
Zitat (von Ambros):
Ich hätte hier gerne konkrete Angaben,


Wie stellst du dir das denn vor? Du hast dich bei einer Personalvermittlung beworben. Woher sollen die denn im Vorfeld wissen, wie deine verschiedenen Arbeitsplätze aussehen werden?
Die können diese Fragen gar nicht beantworten.
Oder habe ich das falsch verstanden, dass du nicht verliehen werden sondern in der Personalvermittlung selbst eingesetzt werden sollst?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Ambros):
In welcher Weise ?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten wird man abwarten müssen, was kommt.
In der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen.



Zitat (von Ambros):
Ich weiß es ist blöd, was passiert wenn ich ich jetzt "neutral" zurückhalte ?

Wenn damit "nichts machen" bzw. "ignorieren" gemeint ist, das wird wie eine Ablehnung gewertet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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