Hallo,
derzeit im ALG1 Bezug habe ich ein etwas duboises Jobangebot bekommen.
Beworben bei Personalvermittlung,
Anruf von denen, ein, zwei Fragen, Online-Video-Interview mit Partnerfirma, ein, zwei Fragen, ja können wir machen.
Hm...
zu meiner Frage wegen den Modalitäten, wurde das Gehalt gedrückt, + einen Tag Urlaub (Jahresstaffelung bis 30 Tage) gewährt.
(Vertragslaufzeit 3 Jahre, > so lange wie er vom Amt Zuschüsse bekommt)
Meinem Wunsch fragen zu:
Arbeitsplatzumgebung, Teamgröße, kollegialer Einarbeitung, Arbeitszeiten, Überstunden
evtl. Kündigung bei Einsatzende beim Kunden,
in schriftlicher Form zu beantworten wurde nicht entsprochen.
Satt dessen wurde versucht mit Druck eine schnelle Unterschrift des Vertrags durch direktes Nachfragen und zusenden von Dokumenten zu erreichen.
Unter diesen Voraussetzungen fällt es mir sehr schwer zuzusagen.
Wenn ich da jetzt Absage, muß ich mit Sanktionen, evtl. einer Sperre rechnen ?
Danke
+
Grüße Ambros
-- Editiert von Ambros am 19.01.2022 18:02
[ALG1] Jobangebot, wie darf ich mich verhalten ?
19. Januar 2022
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Frage vom 19. Januar 2022 | 17:36
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 47x hilfreich)
[ALG1] Jobangebot, wie darf ich mich verhalten ?
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#1
Antwort vom 19. Januar 2022 | 18:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
ZitatWenn ich da jetzt Absage, muß ich mit Sanktionen, evtl. einer Sperre rechnen ? :
Ja.
#2
Antwort vom 19. Januar 2022 | 20:32
Von
Status: Unbeschreiblich (32153 Beiträge, 5654x hilfreich)
Man hat Bedenkzeit. Man kann ja gern eine schriftliche Anfrage an den Anbieter aufgrund des Telefongesprächs stellen und darin auch eine schriftliche Antwort zu seinen Fragen verlangen. Damit man was zum *Vorzeigen* hat. Am Telefon ist es doch oft Schall ohne Rauch.ZitatUnter diesen Voraussetzungen fällt es mir sehr schwer zuzusagen. :
Ja. Im ALG 1 wäre das eine Sperrzeit nach § 159 SGB III.ZitatWenn ich da jetzt Absage, muß ich mit Sanktionen, evtl. einer Sperre rechnen ? :
Absage eines Arbeitsangebotes: 12 Wochen.
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#3
Antwort vom 21. Januar 2022 | 12:52
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 47x hilfreich)
In welcher Weise ?ZitatJa. :
Grüße
#4
Antwort vom 21. Januar 2022 | 12:58
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 47x hilfreich)
Ja, um das geht es mir.ZitatAm Telefon ist es doch oft Schall ohne Rauch. :
Ich hätte hier gerne konkrete Angaben, da ich in der Vergangenheit mit mündl. Aussagen Nachteile hatte.
Ich weiß es ist blöd, was passiert wenn ich ich jetzt "neutral" zurückhalte ?ZitatJa. Im ALG 1 wäre das eine Sperrzeit nach § 159 SGB III. :
Absage eines Arbeitsangebotes: 12 Wochen.
Viele Grüße
-- Editiert von Ambros am 21.01.2022 12:58
#5
Antwort vom 21. Januar 2022 | 15:12
Von
Status: Weiser (16974 Beiträge, 5890x hilfreich)
ZitatBeworben bei Personalvermittlung, :
ZitatMeinem Wunsch fragen zu: :
Arbeitsplatzumgebung, Teamgröße, kollegialer Einarbeitung, Arbeitszeiten, Überstunden
evtl. Kündigung bei Einsatzende beim Kunden,
in schriftlicher Form zu beantworten wurde nicht entsprochen.
ZitatIch hätte hier gerne konkrete Angaben, :
Wie stellst du dir das denn vor? Du hast dich bei einer Personalvermittlung beworben. Woher sollen die denn im Vorfeld wissen, wie deine verschiedenen Arbeitsplätze aussehen werden?
Die können diese Fragen gar nicht beantworten.
Oder habe ich das falsch verstanden, dass du nicht verliehen werden sondern in der Personalvermittlung selbst eingesetzt werden sollst?
#6
Antwort vom 21. Januar 2022 | 15:58
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
ZitatIn welcher Weise ? :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten wird man abwarten müssen, was kommt.
In der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen.
ZitatIch weiß es ist blöd, was passiert wenn ich ich jetzt "neutral" zurückhalte ? :
Wenn damit "nichts machen" bzw. "ignorieren" gemeint ist, das wird wie eine Ablehnung gewertet.
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