ALG1-Könnte ich trotz Attest gesperrt werden

6. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Hoffnungrecht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
ALG1-Könnte ich trotz Attest gesperrt werden

Könnte ich trotz Attest gesperrt werden, weil im Attest aus gesundheitlichen Gründen ein Arbeitsplatzwechsel angeraten wird und nicht Arbeitgeberwechsel? Also nicht explizit zur Kündigung geraten wird?

Der Arbeitgeber wollte mich in eine andere Einrichtung versetzen, ich ging zum Hospitieren hin, aber sie waren sehr unfreundlich und haben mir direkt eine Ansage gemacht bezüglich des "Konflikts" in der anderen Einrichtung, für mich war es Mobbing, ich bekam Schlafprobleme und Depression, ich bekam deswegen Antidepressiva. Auf jeden Fall kam ich mir in der neuen Einrichtung beim Hospitieren abgestempelt vor und war sehr verunsichert.
Deswegen habe ich die Stelle nicht angenommen, sondern gekündigt. Nach der Sache habe ich ehrlich gesagt, auch eine Auszeit gebraucht, um die ganze Sache zu verarbeiten und mir sicher zu sein, ob ich mich traue weiterhin in meinem Beruf zu arbeiten. Nach dem Gespräch mit der Kollegin, bei dem sie mich eine ganze Stunde lange fertig gemacht hat, war ich fix und fertig und habe die ersten Tage Zuhause nur geweint und ich hatte Angstzustände.
Bin seit vier Wochen krankgeschrieben. Wegen der Kündigungsfrist habe meinen Resturlaub genommen, da ich nicht in diese Einrichtung gehen kann.

Ich wünsche euch noch einen schönen Abend.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(778 Beiträge, 155x hilfreich)

ich denke nicht, aber frage / erzähl das lieber dem Arbeitsamt, als uns.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27318 Beiträge, 5048x hilfreich)

Zitat (von Hoffnungrecht123):
Könnte ich trotz Attest gesperrt werden,
Ich meine, Ja.
Zitat (von Hoffnungrecht123):
Deswegen habe ich die Stelle nicht angenommen, sondern gekündigt.
Das war Arbeitsaufgabe und bedeutet grundsätzlich Sperrzeit von 12 Wochen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html ---Absatz 3

Dein AG hat dir wegen des Attestes einen anderen Arbeitsplatz in einer anderen Einrichtung angeboten.
Dass du dort trotzdem aus (privaten) Gründen gleich gekündigt hast, dürfte die Sperrzeit rechtfertigen. Leider.
Das war mE kein wichtiger Grund, der die Sperrzeit verhindert.
Das hat auch nichts mit einem anderen Arbeitgeber zu tun.

Du hättest außerdem noch VOR der Kündigung zur Arbeitsagentur gehen sollen.
1. dich arbeitsuchend melden
2. dein Drama erzählen.

Zu wann hast du gekündigt?
Was bedeutet *Einrichtung*?

Du solltest dich am 1. Tag der Arbeitslosigkeit persönlich melden und den ALG1-Antrag stellen.
Wegen der zu erwartenden Sperrzeit kannst du jetzt auch ALG2 beim JC beantragen. Zur Überbrückung oder evtl. dann zur Ergänzung zum ALG1.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109329 Beiträge, 38286x hilfreich)

Zitat (von Hoffnungrecht123):
Könnte ich trotz Attest gesperrt werden, weil im Attest aus gesundheitlichen Gründen ein Arbeitsplatzwechsel angeraten wird und nicht Arbeitgeberwechsel? Also nicht explizit zur Kündigung geraten wird?

Es ist nicht auszuschließen.

Kommt halt auch die Argumentation an.

Man hat nicht zuvor mit dem Sachbearbeiter von Amt gesprochen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hoffnungrecht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für eure Beiträge.
Mit Einrichtung meine ich Kindertagesstätte. Ich habe vorher im Kindergarten gearbeitet und die Hospitation war in der Krippe. Also eigentlich ist es ja kein Arbeitsplatzwechsel, oder? Sondern ein anderer Bereich.
Bei der Hospitation war ich sehr verunsichert wegen der Sache in der vorherigen Kita.

Ich hab leider nicht vorher mit dem Sachbearbeiter gesprochen. Es ging alles so schnell, ich wollte da einfach nur raus. Naja, Mal schauen. Es kommt, wie es kommt. Muss da jetzt irgendwie durch.

Nochmals danke für eure Hilfe. Ich wünsche euch noch ein schönes Wochenende.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109329 Beiträge, 38286x hilfreich)

Ich würde hier damit argumentieren, das ein Arbeitsplatzwechsel üblicherweise auch mit einem Arbeitgeberwechsel einhergeht, wenn es wie hier offenbar keinen geeigneten Arbeitsplatz zum wechseln gibt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1752 Beiträge, 1109x hilfreich)

Auf Jeden Fall sollten Sie sich möglichst schnell arbeitssuchend melden und sowohl ALG1 als auch ALG2 beantragen.

Dass es zu einer Sperre kommt, damit wäre zumindest zu rechnen. Das bedeutet nicht, dass das auch rechtmäßig wäre. Wenn Sie dazu etwas schriftlich bekommen haben, sollten Sie Beratungshilfe beantragen und sich hierzu kostenlos/vergünstigt beraten lassen. Hier muss man dann auch einfach gut argumentieren. Ganz praktisch gesehen könnte es auch sehr darauf ankommen, welche Angaben Sie (und der ehemalige Arbeitgeber) den Behörden gegenüber machen. Und es kommt darauf an, was genau Sie alles ärztlich bescheinigt bekommen. Gegebenenfalls auch von unabhängigen Ärzten.

Gesundheitlich Bedenken können tatsächlich gegen eine Sperre sprechen und insofern zur Kündigung berechtigen. Dazu muss dann aber auch feststehen, dass die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen möglich war. Eventuell wäre ja nochmals ein Gespräch mit dem Arbeitgeber zielführend gewesen? Zumindest zwei verschiedene Arbeitsstellen standen ja schon zur Auswahl und dann müssten Sie auch begründen können, dass wirklich beide Stellen nicht (mehr) für Sie infrage kamen.

Ich denke, dass es vor allem ungeschickt war, selbst zu kündigen und nicht einfach zu warten, bis der Arbeitgeber kündigt. Vor allem wenn eine Arbeitsunfähigkeit im Raum stand und Sie sich krankschreiben lassen haben. Fallen die Resturlaubstage und die Krankschreibung jetzt (teilweise) auf dieselben Tage? Waren Sie in der Probezeit? War der Vertrag befristet?

Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall, dass es Ihnen bald wieder besser geht.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hoffnungrecht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke schön.:-)

Zitat (von Zuckerberg):
Fallen die Resturlaubstage und die Krankschreibung jetzt (teilweise) auf dieselben Tage?


Die Urlaubstage fallen nicht auf dieselben Tage wie die Krankschreibung, sie beginnen ein Tag nach dem Ende der Krankschreibung.

Ich war nicht in der Probezeit. Mein Vertrag war bis nächstes Jahr Ende März befristet.

-- Editiert von Hoffnungrecht123 am 10.07.2022 18:42

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