ALG1 Nahtlosigkeit - EM Rente abgelehnt

1. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Markuslorenz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG1 Nahtlosigkeit - EM Rente abgelehnt

Hallo,

ich erhalte momentan ALG1 mit der Nahtlosigkeitsregelung, da das MD der AfA festgestellt hat, das ich unter 15Std die Woche erwerbsfähig bin und somit dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehe . Die Agentur für Arbeit, hat mich im April angeschrieben eine Reha oder die EM Rente zu beantragen.
Da ich unter einer chronischen Autoimmunerkrankung leide, habe ich direkt die EM Rente beantragt. Dieses wurde jetzt jedoch nach Aktenlage abgelehnt und ich wäre min. 6Std täglich Arbeitsfähig.

Letzte Woche bekam ich einen Anruf von der AfA, das ich mich entweder dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen muss oder die das ALG1 einstellen müssen.
Nach Rücksprache mit dem VDK meinte die Dame, das ich ja gegen den Bescheid der DRV Einspruch einlege und das Verfahren somit nicht abgeschlossen ist. Im Internet habe ich jedoch keine konkreten Angaben gefunden.

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Auch wenn ich mich zur Verfügung stellen würde,wäre Arbeiten in meiner jetzigen Situation unmöglich, da ich nicht einmal 1-2 Std sitzen kann und 90% des Tages im liegen verbringe.
Hätte ein zur Verfügung stellen, Nachteile auf das Verfahren der EM Rente, ich müsste wahrscheinlich ja auch bei der AfA, irgendwas Unterschreiben das ich min. 6Std am Tag arbeiten kann?

Am Telefon sagte ich der Dame von der AfA, das Arbeiten unmöglich ist, wir haben uns dann darauf geeinigt, das ich mich nocheinmal per Email melde.

Ich danke euch schon einmal.

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Markuslorenz):
Dieses wurde jetzt jedoch nach Aktenlage abgelehnt und ich wäre min. 6Std täglich Arbeitsfähig.
Gegen diesen Bescheid ist Widerspruch bzw. Einspruch möglich. Das wäre auch meine Empfehlung.
Auf welche Aktenlage bezieht sich die DRV?
Zitat (von Markuslorenz):
Hätte ein zur Verfügung stellen,
Das würde bedeuten, dass du deine Arbeitsunfähigkeit vom Arzt beenden/aufheben lassen müsstest. Würde der das tun?
Warum hast du keine med. Reha beantragt, sondern gleich die EM-Rente?

Telefonieren ist fürn ***.
In solch wichtigen Angelegenheiten ist Schriftliches und Nachweisbares nötig. Ein Extra-Ordner oft auch.

Ich würde der AfA schriftlich und nachweislich mitteilen, dass die DRV den Rentenantrag mit Bescheid vom xxDatum abgelehnt hat und ich am xxDatum dagegen Einspruch erhoben habe.
Den Bescheid der DRV in Kopie beilegen.
Die aktuelle AU-Bescheinigung des behandelnden Arztes in Kopie beilegen.

Zitat (von Markuslorenz):
das ich mich nocheinmal per Email melde.
Ja? Und wozu?

Von wann ist der letzte Bescheid der AfA?
Hast du jetzt zum Monatsende September das ALG aufs Konto erhalten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3496 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Markuslorenz):
Hätte ein zur Verfügung stellen, Nachteile auf das Verfahren der EM Rente, ich müsste wahrscheinlich ja auch bei der AfA, irgendwas Unterschreiben das ich min. 6Std am Tag arbeiten kann?

Die Nahtlosregelung wird doch mit dem ersten Bescheid der DRV eingestellt.
Ein Widerspruch kann sehr lange dauern, wenn er dem Widerspruchsausschuss vorgelegt werden sollte.
Die einfachste Regelung und ich kenne etliche, welche es so handhabten, stellten sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Lassen sie sich AU schreiben gibt es nur 6 Wochen Arbeitslosengeld.
Wenn ALG 2 für sie nicht in Betracht kommt bleibt nur dieses.
Die AfA kann ihnen Bewerbungen zuschicken, dass bedeutet aber nicht, dass sie vermittelt werden. Sollte es zu einem Vorstellungsgespräch kommen, was eher nicht der Fall ist, dann haben es doch sie in der Hand wie das Gespräch verläuft.
Zitat (von Markuslorenz):
Hätte ein zur Verfügung stellen, Nachteile auf das Verfahren der EM Rente, ich müsste wahrscheinlich ja auch bei der AfA, irgendwas Unterschreiben das ich min. 6Std am Tag arbeiten kann?

Die Praxis wie ich oben schrieb ist der DRV doch bekannt. Müsste die SB vom VdK aber wissen.
Hier ein Link wie es weiter mit der Nahtlosregelung klappen könnte.
https://rentenbescheid24.de/anspruch-auf-nahtlosigkeit-trotz-ablehnendem-rentenbescheid/

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Markuslorenz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das würde bedeuten, dass du deine Arbeitsunfähigkeit vom Arzt beenden/aufheben lassen müsstest. Würde der das tun?
Warum hast du keine med. Reha beantragt, sondern gleich die EM-Rente?


Das Problem war die Diagnose, habe diese erst 4 Wochen nach Erhalt des ALG1 bekommen. Und da ich nur noch 7 Monate Anrecht auf ALG1 hatte, habe ich direkt die Rente beantragt.

Zitat (von Anami):
Von wann ist der letzte Bescheid der AfA?
Hast du jetzt zum Monatsende September das ALG aufs Konto erhalten?


Einen schriftlichen Bescheid habe ich noch garnicht erhalten, das Geld scheint aber schon eingestellt zu sein. Habe nichts erhalten.

Zitat (von Loni12):
Ein Widerspruch kann sehr lange dauern, wenn er dem Widerspruchsausschuss vorgelegt werden sollte.


Also sollte ich mich "einfach" zur Verfügung stellen? Hatte nur bedenken daß es eventuell Schwierigkeiten mit der Rentenkasse gibt..

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3496 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Markuslorenz):
Also sollte ich mich "einfach" zur Verfügung stellen? Hatte nur bedenken daß es eventuell Schwierigkeiten mit der Rentenkasse gibt..

Warum sollten sie Schwierigkeiten bekommen. Die Dame vom VDK müsste das doch auch wissen.
Was steht denn im Bescheid der DRV?

Zitat (von Markuslorenz):
Da ich unter einer chronischen Autoimmunerkrankung leide, habe ich direkt die EM Rente beantragt
Zitat (von Markuslorenz):
Das Problem war die Diagnose, habe diese erst 4 Wochen nach Erhalt des ALG1 bekommen. Und da ich nur noch 7 Monate Anrecht auf ALG1 hatte, habe ich direkt die Rente beantragt.

Nicht jede Autoimmunerkrankung führt zu einer EMR.
Da keine Begutachtung stattfand, sondern nur nach Aktenlage entschieden wurde, dürfte die Rentenkasse damit argumentieren, dass noch nicht alle Behandlungsmethoden angewandt wurden.
Was meinen ihre behandelnden Ärzte dazu? Offenbar überzeugten deren Atteste die DRV nicht. Oder wurden selbige von der DRV nicht angefordert?
Ein Sozialrechtsschutz sollte vor dem Antrag einer EMR vorhanden sein, haben sie einen? Oder sind sie in einer Gewerkschaft, dann besteht in der Regel einer.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Markuslorenz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Warum sollten sie Schwierigkeiten bekommen. Die Dame vom VDK müsste das doch auch wissen.
Was steht denn im Bescheid der DRV?


Im Sinne von, das die Rentenkasse sagt, das ich selber ja sage das ich arbeitsfähig bin, oder ähnliches...

Im bescheid steht drinnen
"..... Wir haben für unsere Entscheidung die Angaben in ihrem Rentenantrag berücksichtigt und auch die Ergebnisse unserer Medizinischen Ermittlungen zugrunde gezogen.....
Nach unserer Medizinischen Beurteilung können sie noch mindestens 6std täglich unter den üblichen Bedingungen erwerbstätig sein.."

Zitat (von Loni12):
Was meinen ihre behandelnden Ärzte dazu? Offenbar überzeugten deren Atteste die DRV nicht. Oder wurden selbige von der DRV nicht angefordert?


Bei meinem EM Renten Antrag hatte ich nur Arztbriefe mit "Verdacht auf", die Diagnose schwarz auf weiß habe ich sozusagen erst vor 2 Wochen erhalten.. weiß nicht ob das Problem darin liegt.
Habe zwar eine Rechtsschutz wo alles enthalten ist, weiß aber nicht ob es bei solchen Sachen greift. Bin auch Mitglied beim VDK

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3496 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Markuslorenz):
ei meinem EM Renten Antrag hatte ich nur Arztbriefe mit "Verdacht auf", die Diagnose schwarz auf weiß habe ich sozusagen erst vor 2 Wochen erhalten..

Die DRV kann ja nicht wissen, dass es jetzt eine aktuelle Diagnose gibt. Verdacht sagt wenig aus.
Der VDK soll den Widerspruch schreiben und entsprechend begründen und die aktuellen Arztbefunde mitschicken.
Bedeutet aber nicht, da die Diagnose erst 2 Wochen alt ist, dass die EMR durchgewunken wird.
Es müssen Behandlungsmöglichkeiten erfolglos sein, dann könnte die DRV den üblichen Weg, Reha vor Rente wählen. Die eigene Mitwirkung zu einer Besserung ist Voraussetzung.
Zitat (von Markuslorenz):
in meiner jetzigen Situation unmöglich, da ich nicht einmal 1-2 Std sitzen kann und 90% des Tages im liegen verbringe.

Ist oft kontraproduktiv, deshalb Mitwirkung.
Wenn es zu einer Begutachtung kommt, helfen solche Aussagen wenig, da findet man schnell das Wort Aggravation im Befundbericht.
Es kommt auch immer darauf an, um welche Autoimmunerkrankung es sich handelt. Es gibt fiese, aber auch gut behandelbare.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Markuslorenz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Es müssen Behandlungsmöglichkeiten erfolglos sein, dann könnte die DRV den üblichen Weg, Reha vor Rente wählen. Die eigene Mitwirkung zu einer Besserung ist Voraussetzung.


Danke für die Antworten, was ich vergessen habe. Vor einem Jahr hatte der Orthopäde eine Reha beantragt (Orthopädisch und mit psychische ?mit Komponente? oder so ähnlich), wurde damals von der Rentenkasse abgelehnt "würde die Arbeitsfähigkeit nicht herstellen" abgelehnt, auch der Widerspruch wurde abgelehnt.

Zitat (von Loni12):
Ist oft kontraproduktiv, deshalb Mitwirkung.
Wenn es zu einer Begutachtung kommt, helfen solche Aussagen wenig, da findet man schnell das Wort Aggravation im Befundbericht.
Es kommt auch immer darauf an, um welche Autoimmunerkrankung es sich handelt. Es gibt fiese, aber auch gut behandelbare.


Ja leider ist es so, ich habe Myasthenia Gravis, was Muskelschwäche bei Belastung verursacht, bei mir reicht da mittlerweile sitzen schon aus, und meine Nacken und Halsmuskulatur, wird schwächer (Nacken fängt an weh zu tun und der Hals wird enger so das ich immer schlechter Luft bekommen). Vor einem Jahr ging es mir noch um einiges besser. Desweiteren kommt noch eine starke Benommenheit/Brain Fog hinzu, was sich anfühlt wie wenn ich Dauer betrunken wäre...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3496 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Markuslorenz):
a leider ist es so, ich habe Myasthenia Gravis, was Muskelschwäche bei Belastung verursacht, bei mir reicht da mittlerweile sitzen schon aus, und meine Nacken und Halsmuskulatur, wird schwächer (Nacken fängt an weh zu tun und der Hals wird enger so das ich immer schlechter Luft bekommen).

Da nach Aktenlage entschieden wurde, also nicht mal eine Begutachtung stattfand, waren die Arztberichte offenbar nicht so optimal.
Waren sie bzgl. der Krankheit schon mal in einer Fachklinik? Es gibt doch bei dieser Erkrankung sicher einen Dachverband oder Gesellschaft mit denen sie sich in Verbindung setzen können um Ratschläge zu erhalten. Nehmen sie Medikamente ein oder was bekommen sie vom Arzt verordnet? All das spielt eine Rolle.
Sie haben die Diagnose doch erst seit kurzer Zeit, bisher war es nur ein Verdacht. Deshalb für den Widerspruch aktuelle Befunde verwenden.
Ist ein Orthopäde der richtige Facharzt für diese Erkrankung?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.