Können Vermittlungsvorschläge für priv. ausschließliche Zulieferer&Dienstleister der BUNDESWEHR abgeleht werden, ohne Sanktionierung (Sperre) ?
Zusätzlich hat der "Kunde" keinen Wehrdienst absolviert.
VIELLEICHT GIBT ES HIERZU EIN GRUNDSATZURTEIL ?
ALG1: Sperrgrund auch "Gewissen" ?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
ZitatKönnen Vermittlungsvorschläge für priv. ausschließliche Zulieferer&Dienstleister der BUNDESWEHR abgeleht werden, ohne Sanktionierung (Sperre) ? :
Klar.
Idealerweise in dem man die Begründung so verfasst, das der Sachbearbeiter die Meinung teilt und man die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält.
Soweit bekannt ist "Gewissen" kein veritabler Grund.
ZitatVIELLEICHT GIBT ES HIERZU EIN GRUNDSATZURTEIL :
Wäre mir keines bekannt.
Aber man könnte ja selbst eines erstreiten.
VIELLEICHT GIBT ES HIERZU EIN GRUNDSATZURTEIL ? Ja, dazu gab es in den 80er jahren schon Urteile (Punkt 39): https://books.google.de/books?id=1Jtxm-9f5tcC&pg=PA40&lpg=PA40&dq=alg%2B1%2Bsperrzeit%2Bgewissensgr%C3%BCnde%2Bbundeswehr&source=bl&ots=oLcPal0336&sig=ACfU3U0FDzOmD8sj8kqP2G7gUmza8smAAA&hl=de&sa=X&ved=2ahUKE***o632q8vkAhXsMewKHRvADmIQ6AEwGXoECAgQAQ#v=onepage&q=alg%2B1%2Bsperrzeit%2Bgewissensgr%C3%BCnde%2Bbundeswehr&f=false
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Wehrdienst oder nicht dürfte absolut keine Geige spielen.
ALG 1--- dann nach SGB III und uU eine Sperrzeit.
Nach § 159 SGB III.
Und unter Zumutbarkeit findet man etliches in § 140 SGB III
und in den Fachlichen Weisungen
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/FW-SGB-III-140_ba015147.pdf
Was soll der Arbeitslose lt. V-Vorschlag machen?Zitatfür priv. ausschließliche Zulieferer&Dienstleister der BUNDESWEHR :
Zulieferer/Dienstleister könnte eine Firma sein, die für die Bundeswehr Socken herstellt. Oder Gürtel...
Meinst du so etwas?
ZitatVIELLEICHT GIBT ES HIERZU EIN GRUNDSATZURTEIL ? Ja, dazu gab es in den 80er jahren schon Urteile (Punkt 39): :https://books.google.de/books?id=1Jtxm-9f5tcC&pg=PA40&lpg=PA40&dq=alg%2B1%2Bsperrzeit%2Bgewissensgr%C3%BCnde%2Bbundeswehr&source=bl&ots=oLcPal0336&sig=ACfU3U0FDzOmD8sj8kqP2G7gUmza8smAAA&hl=de&sa=X&ved=2ahUKE***o632q8vkAhXsMewKHRvADmIQ6AEwGXoECAgQAQ#v=onepage&q=alg%2B1%2Bsperrzeit%2Bgewissensgr%C3%BCnde%2Bbundeswehr&f=false
Butter bei die Fische, um welche Dienstleistung geht es? Stochern imHeuhaufen hilft nicht.
Es geht um IT-Dienstleistungen (outsourcing).
Manno, diese Geheimniskrämerei.ZitatEs geht um IT-Dienstleistungen (outsourcing). :
Du hast also einen V-Vorschlag von der Arbeitsagentur erhalten. Die *Arbeit* sollen IT-Dienstleistungen sein.
Outsourcing ist mir bekannt. Wer hat was outgesourct und wo hämmert dein *Gewissen* gegen an?
Warum sollte das für dich unzumutbar sein?
Bewirb dich doch erstmal, damit der im Raume stehende Vorwurf der Arbeits-Ablehnung (daraus dann die Sperrzeit) ausgehebelt werden kann.
Das Gewissen zu verteidigen, das kostet halt was. War schon immer so, wird auch immer so sein.
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