ALG1: Sperrgrund auch "Gewissen" ?

12. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 10x hilfreich)
ALG1: Sperrgrund auch "Gewissen" ?

Können Vermittlungsvorschläge für priv. ausschließliche Zulieferer&Dienstleister der BUNDESWEHR abgeleht werden, ohne Sanktionierung (Sperre) ?
Zusätzlich hat der "Kunde" keinen Wehrdienst absolviert.
VIELLEICHT GIBT ES HIERZU EIN GRUNDSATZURTEIL ?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Können Vermittlungsvorschläge für priv. ausschließliche Zulieferer&Dienstleister der BUNDESWEHR abgeleht werden, ohne Sanktionierung (Sperre) ?

Klar.
Idealerweise in dem man die Begründung so verfasst, das der Sachbearbeiter die Meinung teilt und man die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält.

Soweit bekannt ist "Gewissen" kein veritabler Grund.



Zitat (von handycapwork):
VIELLEICHT GIBT ES HIERZU EIN GRUNDSATZURTEIL

Wäre mir keines bekannt.
Aber man könnte ja selbst eines erstreiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Wehrdienst oder nicht dürfte absolut keine Geige spielen.
ALG 1--- dann nach SGB III und uU eine Sperrzeit.
Nach § 159 SGB III.
Und unter Zumutbarkeit findet man etliches in § 140 SGB III
und in den Fachlichen Weisungen
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/FW-SGB-III-140_ba015147.pdf

Zitat (von handycapwork):
für priv. ausschließliche Zulieferer&Dienstleister der BUNDESWEHR
Was soll der Arbeitslose lt. V-Vorschlag machen?

Zulieferer/Dienstleister könnte eine Firma sein, die für die Bundeswehr Socken herstellt. Oder Gürtel...
Meinst du so etwas?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Butter bei die Fische, um welche Dienstleistung geht es? Stochern imHeuhaufen hilft nicht.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 10x hilfreich)

Es geht um IT-Dienstleistungen (outsourcing).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Es geht um IT-Dienstleistungen (outsourcing).
Manno, diese Geheimniskrämerei.
Du hast also einen V-Vorschlag von der Arbeitsagentur erhalten. Die *Arbeit* sollen IT-Dienstleistungen sein.
Outsourcing ist mir bekannt. Wer hat was outgesourct und wo hämmert dein *Gewissen* gegen an?
Warum sollte das für dich unzumutbar sein?
Bewirb dich doch erstmal, damit der im Raume stehende Vorwurf der Arbeits-Ablehnung (daraus dann die Sperrzeit) ausgehebelt werden kann.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Das Gewissen zu verteidigen, das kostet halt was. War schon immer so, wird auch immer so sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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