ALG1 Sperrzeit dadurch obdachlos Kein ALG2 weil Vollzeit Student, was tun

28. Mai 2022 Thema abonnieren
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Niklas1234123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG1 Sperrzeit dadurch obdachlos Kein ALG2 weil Vollzeit Student, was tun

Guten Tag, folgende Situation

Seit Oktober 2021 ist Person X als Vollzeit (VZ) Student an einer FH eingeschrieben und bis zum 31.01.22 zugleich sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen.
Zum 01.02.22 wurde X gekündigt. Als X zwei Monate später (31.03.22) während seiner verzweifelten Recherche erfuhr, dass er auch als Student Anspruch auf alg1 hat ist X direkt zur Agentur für Arbeit (AfüA) und ht den Antrag gestellt.
Nun wurde dieser genehmigt und X erhält 371,- € monatlich, nicht besonders viel für X als Student dennoch ein Glücksfall.
Die Glücksmomente hielten jedoch nicht lange an, da X gerade durchgehend sanktioniert wird.
Erste Sanktion 1 Woche wegen zu später meldung -> überlebe X i-wie…
gleichzeitig flattert die nächste Anhörung rein mit 3 Wochen Sanktion wegen nicht Teilnahme am Bewerbertraining.
Gleichzeitig der Hinweis das derzeit die Zahlung „eingefroren" wurde.
Die Maßnahme war am 18.03 am 20.03 war X beim Arzt dieser schrieb X krank vom 18.03 bis 20.03.
Die AU hat X am Di den 24.03 abgegeben nun wird X auf telefonische anfrage gesagt zum einen sei die AU zu spät abgegeben worden und zum anderen war die Zuweisung der Maßnahme am 06.03 und die Dame vom amt meint X hätte bereits für früher eine Bescheinigung abgegen müssen.
Die Eingliederungsvereinbarung hat X meine ich nie unterschrieben kann sich aber nicht 100prozentig daran erinnern ob er nicht vll. Doch etwas unterschrieben hat vor Ort.

Frage 1. Ist das so rechtens mit den 3 Wochen Sperrzeit?

Derzeit läuft ein Antrag auf alg2 auf den X jedoch persönlich keine Hoffnung erteilt wurde da er VZ studiert.

Frage 2. Stimmt das, dass Aufstockung wegen des Studiums abgelehnt wird? Mit welcher Begründung? X dachte der Aufstockungsantrag hängt mit der Frage zusammen ob man Hilfebedürftig ist...

Da die Bearbeiterin mit X auf Kriegsfuß ist erwarte er für die 4 Vermittlungsvorschläge die er erhalten habt und zu denen er keine Bewerbung geschrieben hat weitere 4 x 3 Wochen Sperrzeit. Zwei bewerbungen hat X letzte Woche schnell fertig gemacht jedoch knapp 5 wochen erst nach dem er diese erhalten hat.

Frage 3. Kann die AfüA nun Sperrzeiten aufdrücken für die beiden viel zu spät geschriebenen bewerbungen?

Vor einigen Tagen wurde X aus seinem Elternhaus geschmissen wo er einige Monate vorübergehend untergekommen ist. X ist 30 Jahre alt. Am kommenden Montag wird X sich beim Bürgeramt abmelden somit ist er dann auch offiziell obdachlos eine Meldeanschrift erhoffe er sich übers Jobbcenter oder einer Anderen stelle. Zum 01.06 hat X ein WG Zimmer der Mietvertrag wird leider nicht zustande kommen da X aufgrund der Sperrzeit am 01.06 die erste Miete nicht zur verfügung haben wird…

Frage 4. kann das Jobbcenter X nun weiterhin für die Nichtteilnahme an Maßnahmen sanktionieren. Ist eine solche Maßnahme denn überhaupt "zumutbar" wenn X obdachlos bin. Auch das schreiben einer Bewerbung betrachtet X derzeit als reine zumutung aber wie sieht das die AfüA?
Frage 5. sollte X ein Ablehnungsbescheid vom Jobbcenter erhalten hat er dann keinerlei Möglichkeit auf Sozialleistungen auch in der Situation jetzt?
Frage 6. im falle eines Positiven Bescheids könnte X die Kürzung mit Alg2 ausgleichen?!

Warum X an der Maßnahme nicht teilgenommen und keine Bewerbungen geschrieben hat hat folgenden Grund:

Bis zum 12.05.22 hatte X keine Krankenversichertenkarte. Die 3,5 jahre vor diesem Datum hatte X aufgrund unbezahlter Versicherungsbeiträge eingeschränkten Leistungsanspruch. Arztbesuche ohne Karte sind anders und hat dazu geführt, dass X sich die ganze zeit nicht hat behandeln lassen. Nun wartet X sehnsüchtig auf den 09.06 wo er 5 voneinander unabhängigen Beschwerden beim Orthopäden behandeln lassen wird. Es ist davon auszugehen, dass X zukünftig für eine ganze weile mindestens 5 mal die Woche Physiotherapie haben wird. Das wäre die ideale option alternativ steht die eine oder andere OP bevor..

Frage 7. Die AfüA hat ja geprüft ob X denn trotz seined VZ Studiums für mind. 15 st die Woche zur Verfügung steht. Nun bei 5 tage die Woche Studium und mind. 5 tage die Woche Physio es werden eher 10 sein stellt sich die Frage natürlich neu, aber wie Sieht das die AfüA? Muss sich X dann in Zukunft bei jedem Tag Physio eine AU besorgen oder kann man das mit der AfüA etwas humaner klären? Der Hausarzt von X kann keine lange AU austellen da er X bezüglich aller beschwerden an einen Orthopäden weitergeleitet hat. Somit ist er Aktuell nicht in die Behandlung einbezogen und kann X ggf. nur kurzfristig bei akuten Beschwerden Krankschreiben.
Sobald alle Befunde vorliegen sieht das vll anders aus..

Frage 8. sollte X die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben habe hat das bezüglich der sanktionierungen irgendeinen positiven oder negativen Effekt?

Danke für Deine mühe bis hier hin alles zu lesen! Vll kannst du ja mit einem Beitrag die eine oder andere Frage beantworten und der Person X dabei helfen die etwas schwierige Zeit zu überstehen ohne dass er sein Studium dafür aufgeben muss.

X plant so ziemlich sicher im Oktober ein Urlaubssemester zu nehmen um alg2 zu beantragen. Alternativ hält er sich die Option offen sich zu exmatrikulieren um sofort Anspruch auf alg2 zu haben. Möchte er aber gerne vermeiden..
sofern ein wunder geschieht und X Geld am 01.06 für die erste Miete hat muss er eingeschrieben bleiben da er aufgrund der Exmatrikulation sonst aus der WG ausziehen muss (Studentenwonheim).

Letzte Frage. Wenn Person X sich am 30.05 beim Bürgeramt abmeldet und angibt seit dem 16.05 obdachlos zu sein würde das bezüglich der Sanktionierung für X irgend einen Vorteil verschaffen?

danke nochmal :)

-- Editiert von Niklas1234123 am 28.05.2022 18:13

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20 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es ist nicht die Aufgabe eines Forums, umfassende Rechtsberatung zu betreiben. Und das wird hier erwartet. Das können und dürfen wir nicht leisten.

Ich habe mir nochmal die andere Anfrage angesehen. Damals zwangsexmatrikuliert, über Jahre keine Krankenkassenbeiträge gezahlt, trotz fester Anstellung, wie soll das gehen? Dann Schulden im mittleren 5-stelligen Bereich. Und ja kein junger Student mehr. Immer noch nicht gelernt, dass es Spielregeln gibt, die einzuhalten sind trotz des Alters von 30 Jahren.

Hier geht es nicht um eine Sperre von was auch immer. Hier geht es um eine Grundsanierung. Die können wir nicht bieten.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Hier geht es um eine Grundsanierung. Die können wir nicht bieten.

Richtig, aber vor der "Grundsanierung" gibt es ein paar Sachen die sich ändern müssen.
Und auch in anderen Fällen kann man schon mal den einen oder anderen Hinweis geben.



Zitat (von Niklas1234123):
Als X zwei Monate später (31.03.22) während seiner verzweifelten Recherche erfuhr, dass er auch als Student Anspruch auf alg1 hat

Das man sich bei der AfA melden soll stand ja schon in der Kündigung?
Und das ein Student Anspruch auf ALG1 hat, das erfährt man ca. 0,43 Sekunden nach der Eingabe in Google.

Insofern kann man dieses Argument schon mal von der Liste streichen.



Zitat (von Niklas1234123):
Die Maßnahme war am 18.03 am 20.03 war X beim Arzt dieser schrieb X krank vom 18.03 bis 20.03.

In der Regel schreiben Ärzte nur einen Tag rückwirkend AU.
Bei dem Arzt handelt es nicht zufällig um einen der regionale Bekanntheit hat, weil er das ganze mit der AU relativ "tolerant" sieht?

An wen ging denn die Krankmeldung am 18.03?



Zitat (von Niklas1234123):
Die AU hat X am Di den 24.03 abgegeben

Warum brauchte es dafür 4 Tage?



Zitat (von Niklas1234123):
Frage 2. Stimmt das, dass Aufstockung wegen des Studiums abgelehnt wird? Mit welcher Begründung?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Niklas1234123):
X dachte der Aufstockungsantrag hängt mit der Frage zusammen ob man Hilfebedürftig ist...

Nö, es geht um Bedürftigkeit im Sinne des SGB und diese ist nur eines von vielen Elementen.



Zitat (von Niklas1234123):
Frage 3. Kann die AfüA nun Sperrzeiten aufdrücken für die beiden viel zu spät geschriebenen bewerbungen?

Ja.



Zitat (von Niklas1234123):
Am kommenden Montag wird X sich beim Bürgeramt abmelden somit ist er dann auch offiziell obdachlos

Dann kann er sich auch gleich beim zuständigen Amt für die Zuweisung einer Notunterkunft melden.
Die kostet allerdings auch Geld ...



Zitat (von Niklas1234123):
eine Meldeanschrift erhoffe er sich übers Jobbcenter oder einer Anderen stelle

Das Jobbcenter ist kein Servicestelle für Angelegenheiten außerhalb des ALG II
Aber auch andere Stellen werden da nicht in Frage kommen, denn Obdachlose können denknotwendigerweise keine Meldeanschrift bekommen.
Allerdings stellen Caritative Organisationen Obdachlosen eine Postanschrift zur Verfügung.



Zitat (von Niklas1234123):
Frage 4. kann das Jobbcenter X nun weiterhin für die Nichtteilnahme an Maßnahmen sanktionieren.

Ja



Zitat (von Niklas1234123):
Ist eine solche Maßnahme denn überhaupt "zumutbar" wenn X obdachlos bin.

Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?
Aber wenn man schon so argumentiert, das Gegenteil ist der Fall, während man in der Maßnahme sitzt, hat man Obdach, denn diese finden regelmäßig in Gebäuden statt.
Im Winter wäre das wegen trocken und geheizt sogar noch relevanter als im Sommer.



Zitat (von Niklas1234123):
Auch das schreiben einer Bewerbung betrachtet X derzeit als reine zumutung

Was glaubt X denn wie er wieder zu ALG I, besser noch zu Arbeit und Geld kommt? Das die gute Fee mit 3 Wünschen kommt und *piff*puff* ...

Eine Zumutung ist eher die derzeitige Kluft zwischen Verhalten und Anspruchshaltung von X.



Zitat (von Niklas1234123):
Frage 5. sollte X ein Ablehnungsbescheid vom Jobbcenter erhalten hat er dann keinerlei Möglichkeit auf Sozialleistungen auch in der Situation jetzt?

Doch, sofern er bedürftig wäre bekommt er angemessene Hilfe, Obdachlose z.B. eine Notunterkunft oder z.B. Gutscheine für angemessenen Nahrungs- und Hygienebedarf.



Zitat (von Niklas1234123):
Frage 6. im falle eines Positiven Bescheids könnte X die Kürzung mit Alg2 ausgleichen?!

Keine Ahnung, dann auch das ALG II wird ihm wohl aufgrund des aktuellen Verhaltens um bis zu 30% gekürzt werden



Zitat (von Niklas1234123):
Nun bei 5 tage die Woche Studium und mind. 5 tage die Woche Physio es werden eher 10 sein stellt sich die Frage natürlich neu,

Als erstes stellt sich die Frage wo X lebt, in der eine Woche aus 10 - 15 Tagen bestehen soll ...
Aber die die Frage nach ALG I dürfte sich damit erledigt haben, da man die Hauptversicherungsbedingung nicht mehr erfüllt.



Zitat (von Niklas1234123):
Frage 8. sollte X die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben habe hat das bezüglich der sanktionierungen irgendeinen positiven oder negativen Effekt?

Nein, denn man ist gemäß den Versicherungsbedingungen durchaus verpflichtet selber was zu tun und nicht erst wenn man durch eine Unterschrift dazu gezwungen wird.



Zitat (von Niklas1234123):
Warum X an der Maßnahme nicht teilgenommen und keine Bewerbungen geschrieben hat hat folgenden Grund:

Ich fürchte, das man das ernst meint?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Niklas1234123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

über Jahre keine Krankenkassenbeiträge gezahlt, trotz fester Anstellung, wie soll das gehen?

Gerne helfe ich Ihnen bei Ihrer Frage.

Im Falle von Versicherungsschulden hat sich der Gesetzgeber folgendes ausgedacht.

Ist man mit mindestens zwei Monatsraten in Verzug hat man nach einiger Zeit eingeschränkten Leistungsanspruch (eL)

Nun hat man mir 3 bekannte Optionen um diese aufzuheben

Option 1 alles sofort Zahlen
Option 2 ALG2 Bezug
Option 3 eine offizielle Ratenzahlungsvereinbarung

Option 3 gillt nur für den Teil der Bevölkerung der ca. mindestens 1150€ Netto monatlich verdient.
Genauer gesagt: sofern die angebotene Zahlung aus nicht Pfändbaren Beträgen stammt wird die Ratenzahlung abgelehnt und der Fall geht zurück zur Versicherung.

Nun gibt es Option 3,1 eine freiwillige Ratenzahlung während dieser wird der eL nicht aufgehoben, so wie in meinem Fall! Also ist man sprichwörtlich zu arm für eine Krankenversicherung.
Nun nach 3 Jahren Ratenzahlung habe ich endlich wieder eine Versichertenkarte :) dafür dürfen Sie mich auf beglückwünschen ich habe mich mehr darüber gefreut als über jeden Geburtstag!

Ich möchte Ihnen wirklich nicht zu nahe treten doch bitte ich Sie Ihren Senf wo anders abzulassen.
Hier im Forum geht es darum Rechtsfragen zu beantworten oder ähnliche Hilfestellungen zu geben.
Wenn Sie meine Rechtschreibfehler korrigieren, würde ich das auch noch dankend entgegen nehmen!
Wenn Sie Ihre persönliche Meinung äußern möchten tun Sie das bitte wo anders.

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

zu 1: Ja, Sperrzeit nach § 159 (4) und (6) SGB III.
zu 2 : Ja, grundsätzlich ist das so. Außer hilfebedürftig zu sein, müsste X noch die Voraussetzungen erfüllen.
zu 3: Ja, könnte sein.
zu 4: Ja, das kann die Arbeitsagentur/AfA tun. Die Frage nach Zumutbarkeit stellt sich nicht wegen Wohnungslosigkeit, sondern evtl. wegen des Vollzeitstudiums.
zu 5: Nein, ein Darlehen vom JC halte ich nicht für möglich.
zu 6: Ja.
Die Begründung zu *keine Bewerbungen* ist Unsinn. Wenn ein Student keine KV-Karte hat, sollte er in der Lage sein, entweder der AfA seine Situation zu erklären oder sich eben bewerben bzw. an einer Maßnahme teilnehmen. Wenn X in Zukunft vielleicht Physiotherapie-Termine haben wird, gibt es für früher von März-Mai keinen Grund, sich nicht rechtzeitig bei der Arbeitsagentur zu melden und sich zu bewerben bzw. eine Maßnahme zu besuchen.
zu 8: Vermutlich hat X die EGV unterschrieben oder es kam danach eine EGV als Verwaltungsakt. Die Sperrzeit wäre dann korrekt.
Ein geplantes Urlaubssemester im Oktober ist für mich vollkommen irrational, wenn X 30 Jahre alt ist und sich derartige hier und früher geschilderte Probleme erzeugt hat.
Am 1.6. wird vermutlich kein Geld vom Jobcenter kommen. Wohl wegen (2).
Letzte Antwort: Nein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Niklas1234123):
Option 3 gillt nur für den Teil der Bevölkerung der ca. mindestens 1150€ Netto monatlich verdient.

Wo hat man denn den Unfug her?



Zitat (von Niklas1234123):
Wenn Sie Ihre persönliche Meinung äußern möchten tun Sie das bitte wo anders.

Es ist ein Meinungs-und Diskussionsforum - mehr als persönliche Meinungen wird man hier also nicht bekommen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Niklas1234123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

„Wo hat man denn den Unfug her?"

Nun das Hauptzollamt das für die Eintreibung der KV Beiträge zuständig ist hat mich auf den „Unfug" hingewiesen, die waren es die meinen Ratenzahlung abgelehnt und die Sache zurück zur Versicherung geschickt haben. Über ein Andres Forum habe ich über die Korrektheit dieses Unfugs informiert es sei genau so korrekt sagte man mir. Auch die Techniker Krankenkasse bestätigte mir diesen Fall genau so, die waren es die mir dann auch als letzte Möglichkeit eine „freiwillige Zahlung" anboten.

„Warum brauchte es dafür 4 Tage?"

Nun Samstag und Sonntag hat die AfA zu und am Montag habe ich es nicht rechtzeitig vor 12:30 geschafft. Also Dienstag erst..

„Dann kann er sich auch gleich beim zuständigen Amt für die Zuweisung einer Notunterkunft melden.
Die kostet allerdings auch Geld ..."

Wenn sie Geld kostet kann ich da nicht wohnen..
Daher auch meine Frage der Zumutbarkeit bezüglich der Maßnahmen. Keine bleibe also wo die Bewerbung schreiben? Und an einer Maßnahme teilnehmen wenn man jeden Tag aufs neue überlegt wo man übernachtet? Ist das zumutbar meinen Sie bzw. der Gesetzgeber?

„Aber die die Frage nach ALG I dürfte sich damit erledigt haben, da man die Hauptversicherungsbedingung nicht mehr erfüllt."

Was meinen Sie damit, welche Hauptversicherungsbedingung erfülle ich nicht mehr?

„Es ist ein Meinungs-und Diskussionsforum - mehr als persönliche Meinungen wird man hier also nicht bekommen ..."
Da haben Sie recht, habe ich mir auch gedacht nachdem ich meine Antwort gesendet habe.

Möchte nur nicht unerwähnt lassen, dass solche Persönlichen Äußerungen wenig bis gar nicht hilfreich sind und meist nur deuten das der Leser seine Emotionen nicht unter Kontrolle hat.

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Niklas1234123):
die waren es die meinen Ratenzahlung abgelehnt und die Sache zurück zur Versicherung geschickt haben.

Wohl kaum weil es aus dem pfändungsfreien Betrag war, sondern wohl eher weil die Raten zu niedrig waren, um nach den Vollstreckungsordnungen innerhalb der vorgesehenen 6 bzw. 12 Monate die Schulden zu begleichen.



Zitat (von Niklas1234123):
Auch die Techniker Krankenkasse bestätigte mir diesen Fall genau so

Ist aber schlicht falsch, denn der Gläubiger kann das alles selber frei entscheiden. Er muss es nur wollen, und daran scheitert es in der Regel.



Zitat (von Niklas1234123):
Nun Samstag und Sonntag hat die AfA zu und am Montag habe ich es nicht rechtzeitig vor 12:30 geschafft. Also Dienstag erst..

Das wäre die erste Afa die keinen Briefkasten hat...



Zitat (von Niklas1234123):
Was meinen Sie damit, welche Hauptversicherungsbedingung erfülle ich nicht mehr?

Das man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.



Zitat (von Niklas1234123):
also wo die Bewerbung schreiben?

Nun, z.B. in der Uni, bei McDonalds, Burger King, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Niklas1234123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe bezüglich der Daten fasche angaben gemacht :( Krankschreiben war am 18.05-20.05 für die Maßnahme am 18.05. dann meine Abgabe der Bescheinigung am Di den 24.05...
Die Krankschreiben war also für die Maßnahme am 18.05 also ist diese womöglich entschuldigt..
Was im März war ist der AfA egal bekomme erst seit 01.04.22 ALG1.

In den Briefkasten habe ich ein Mal etwas gelegt, nie angekommen daher benutze ich diesen nicht mehr.

Es gibt wohl seit einiger Zeit ein neues Gesetzt wonach der Arzt bis zu zwei tage rückwirkend krankschreiben kann. Vll war die Ärztin auch nur zu Nett, war mein erster Besuch in der Praxis.

"Wohl kaum weil es aus dem pfändungsfreien Betrag war, sondern wohl eher weil die Raten zu niedrig waren, um nach den Vollstreckungsordnungen innerhalb der vorgesehenen 6 bzw. 12 Monate die Schulden zu begleichen."

Ratenzahlung beim HZA wurde abgelehnt weil Rate zu gering, stimmt!!! Danach Anruf beim Hauptzollamt dort sagte man mir die Sache geht an die Versicherung zurück weil ich nicht genug verdiene und die Versicherung bot mir anschließend NUR noch diese "freiwillige Zahlung" an!
Ich war bereit die Mindestrate zu zahlen mir wurde dafür aber nicht die Möglichkeit gegeben!!!
Genau so lief das bei der Techniker dann ab ich habe nicht freiwillig 3,3 Jahre auf meine Karte verzichtet!
Vll wenn ich von vorne herein die nötige mindest Rate angeboten hätte wäre das glatt gelaufen aber nach der Ablehnung hatte ich ÜBERHAUPT keine Möglichkeit mehr eine Vereinbarung zu treffen weil das HZA die Sache SOFORT zurück an die Versicherung geschickt hat, und diese bot mir nur noch die "freiwillige Zahlung" an.
Nun die Sache ist ja zum Glück erledig :)
So kurios und dämlich das erscheint genau so ist es passiert vll. keine Absicht des Gesetzgebers dann halt eine unüberlegter Gesetzesentwurf! Welcome in Germany
Glaube die Geschichte gibt es seit der Versicherungspflicht 2008 oder so..

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Niklas1234123):
Vll wenn ich von vorne herein die nötige mindest Rate angeboten hätte wäre das glatt gelaufen

Ja, da liegt der Hund begraben, das war das Problem.



Zitat (von Niklas1234123):
In den Briefkasten habe ich ein Mal etwas gelegt, nie angekommen

Immer mit dem Handy filmen was man einwirft oder Zeugen mitnehmen falls verfügbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Niklas1234123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

„Ja, da liegt der Hund begraben, das war das Problem.„

Also folglich führte alleine die Anfrage einer geringen Ratenzahlung dazu, dass mir das Recht auf Volle Versicherungsleistung verwehrt wurde, Wahnsinn!
Das man mit einem Antrag auf Ratenzahlung die Möglichkeit verliert eine Ratenzahlung zu vereinbaren ist schon unglaublich witzig :D
Wohl eher traurig..

na hoffentlich Klagt irgend jemand mal mit so einem Fall bezüglich dieses Unsinns !


Danke für Ihre Konstruktiven Antworten!!!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Zuckerberg
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Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Was haben Sie denn bis zum 30. Lebensjahr gemacht? Ausbildung? Studium? Was für eine Hochschulzugangsberechtigung haben Sie, wie und wann haben Sie diese erworben? Worum handelt es sich bei dem jetzigen Studium?

Für die Miete ab dem 01.06. haben Sie schon die Schlüssel? Mussten Sie eine Kaution leisten und haben Sie das getan? Warum unterschreiben Sie einen Mietvertrag, wenn Sie nach eigener Einschätzung das Geld dafür nicht haben?

Wo wohnen/schlafen Sie denn aktuell? Von wo aus verfassen Sie die Beiträge für dieses Forum?

Sie sollten das Vollzeitstudium nach Möglicheit in ein Teilzeitstudium umwandeln. Sie sollten Bafög und Wohngeld beantragen, dabei aber jeweils vollständige Angaben machen und auf die Besonderheiten Ihres Falls hinweisen. Sie könnten sich um einen Studienkredit bemühen. Sie sollten bei dem zuständigen Studierendenwerk und dem AStA nach finanziellen Hilfsangeboten fragen. Sie sollten sich bei der Stadtverwaltung nach Notunterkünften erkundigen. Richten Sie bei irgendeiner Sozialstelle eine Postanschrift ein. Lassen Sie sich bei einer Sozialberatungsstelle umfassend helfen ("Grundsanierung").

Die Teilnahme an Maßnahmen halte ich für zumutbar, für sinnvoll und vor allem im eigenen Interesse. Die Wohnsitzfrage mag belastend sein, aber nicht hindernd. Um den ganzen Ärger mit den Maßnahmen kommt man natürlich herum, wenn man sich selbst Arbeit sucht...

Auch das Schreiben von Bewerbungen ist nicht nur zumutbar, sondern sinnvoll und ganz offensichtlich im eigenen Interesse. Schreiben kann man Bewerbungen dort, wo man auch Beiträge für Onlineforen schreibt. Das geht notfalls auch auf dem Handy. Daneben kommen Bibliotheken oder Internetcafes in Betracht. Auch bei Einrichtungen für Obdachlose, bei Sozialstellen oder bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter mag es dafür Möglichkeiten geben. Ironischerweise gibt es auch Maßnahmen, bei denen Bewerbungen geschrieben werden. Man könnte nach der Möglichkeit der Teilnahme an einer solchen Maßnahme fragen.

Sie brauchen eine neue Arbeitsstelle! Dazu müssen Sie Bewerbungen schreiben. Und bei den Maßnahmen hilft man Ihnen dabei.

Ab dem 01.06. haben Sie doch sowieso eine Unterkunft in dem Studentenwohnheim. Und wenn es dazu doch nicht kommen sollte, dann können Sie sich auch an der Uni exmatrikulieren. Dem Studium könnten Sie doch aktuell sowieso nicht nachgehen, wenn Sie (vermeintlich) auch nicht an Maßnahmen teilnehmen oder Bewerbungen schreiben können. Außerdem müssten Sie dann ja bald den Beitag für das kommende Wintersemester überweisen. Aktuell scheinen Sie dafür kein Geld zu haben.

Daher sollten Sie auch dringend darüber nachdenken, sich ganz einfach und möglichst mit sofortiger Wirkung zu exmatrikulieren. Sie selbst zweifeln doch sowieso daran, ob das mit dem Einzug am 01.06. funktionieren wird. Abgesehen davon haben Sie den Studierendenstatus für das Sommersemester doch sicherlich schon nachgewiesen und der Status wird nicht täglich neu geprüft. Sobald Sie in der Wohnung drin sein sollten, bekommt man Sie da sowieso nicht mehr so schnell raus (und will das zumindest bis zum Ende des Sommersemesters vielleicht auch gar nicht).

Das Studium ist ein Luxuswunsch. Und diesen können Sie sich nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge ganz einfach nicht leisten. Bezüglich des Urlaubssemesters sollten Sie sich schlau machen. Möglicherweise gibt es diese Möglichkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen (und nicht zum Zwecke des Sozialleistungsbezugs). Wenn es diese Möglichkeit doch geben sollte, warum dann nicht ab sofort?

Die Physiotherapie-Termine scheinen mir kein Hindernis zu sein. Irgendein Therapeut wird (wenn denn überhaupt kurzfristig ein Therapieplatz in diesem Umfang zur Verfügung steht) auch in den Abendstunden Termine frei haben. Wenn die Termine an irgendetwas hindern, dann an dem Studium. Es sei mal dahingestellt, ob denn überhaupt wirklich 5 Termine pro Woche erforderlich sind. Jedenfalls gilt: Wer zur Physiotherapie gehen kann, der kann auch an Maßnahmen teilnehmen.

Die Wohnsitzmeldung beim Meldeamt hat unabhängig von Vor- oder Nachteilen so zu erfolgen, wie das Gesetz es vorsieht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Wie wäre es mit einer Ausbildung? Da sind noch für Beginn in diesem Jahr Stellen frei. Sie sollten dann ganz einfach (bis auf Weiteres) nehmen, was es gibt (später kann man immer noch wechseln). Anders als beim Studium kümmert sich da der Arbeitgeber um die Krankenversicherung und Sie erhalten eine (je nach Ausbildung und Ausbildungsstelle durchaus ganz attraktive) Vergütung. Nach Abschluss der Ausbildung können Sie sich immer noch weiterbilden.

Lassen Sie mal jemanden bei der Arbeitsagentur oder anderswo über Ihre Bewerbungen gucken, ob diese nicht verbessert werden können.

In welchem Semester erfolgte damals die Exmatrikulation, wie weit waren Sie damals mit den Studienleistungen fortgeschritten? Wurden diese Leistungen nun anerkannt? In welches Fachsemester wurden Sie eingestuft? Oder ganz neues Fach?

Waren Sie inzwischen bei der Schuldnerberatung? Wie sieht es mit einer Privatinsolvenz aus? Wie sind die 30.000 Schulden entstanden? Sind da Forderungen wegen Begehung einer Straftat oder deliktischen Schädigung dabei? Wieso müssen Sie (immer noch?) Geld an die Staatsanwaltschaft zahlen und handelt es sich dabei um eine Geldstrafe (aus einem Strafurteil/Strafbefehl), eine Geldauflage (damit ein Verfahren ohne echte Strafe eingestellt wurde) oder um sonstige Kosten?

Mir sieht es ein wenig danach aus, als würden Sie Ihre Prioritäten sehr ungünstig ordnen. Das gilt beispielsweise auch für die Reihenfolge, in der die verschiedenen Schulden beglichen werden.

Vor allem passen die verschiedenen Probleme nicht wirklich zusammen. Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen. Und was Sie bereit sind in Kauf zu nehmen. In allen Bereichen angenehm wird es unmöglich werden. Einen Tod muss man sterben.

Sie können nicht die (jedenfalls nicht die fortdauernden) "Unzumutbarkeiten" bei der Arbeitssuche damit begründen, dass Sie keine Wohnung haben, wenn Sie doch in der kommenden Woche eine haben. Wenn Sie dann doch keine haben (das stellt sich doch schon in wenigen Tagen heraus), dann können Sie sich auch sofort exmatrikulieren und (spätestens) dann ALG2 erhalten (und eine Notunterkunft beziehen).

Was den Abschluss von Verträgen (so zum Beispiel der Mietvertrag) angeht, wäre ich vorsichtig. Der Vertragspartner (Vermieter des Studentenzimmers zum Beispiel) geht dabei selbstverständlich davon aus, dass Sie die jeweils geschuldete Leistung (zB Miete) bezahlen können. Können Sie das aber nicht (und können Sie das auch zumindest erahnen), dann besteht schnell der Verdacht des Betruges, also einer Straftat.

Verstöße gegen das Meldegesetz können eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Auch da sollten Sie aufpassen.

Haben Sie einen Dispositionskredit oder können Sie einen beantragen? Wie viel Kredit können Sie hier noch maximal in Anspruch nehmen? Grundsätzlich muss man von der Inanspruchnahme solcher Kredite abraten, insbesondere Ihnen und das auch wegen der hohen Zinssätze. Aber abgesehen von Finanzhilfen des Studierendenwerks/AStA dürfte es sich hier um die einzige realistische Möglichkeit handeln, überhaupt noch kurzfristig an Geld und in die neue Wohnung rein zu kommen.

Sobald Sie die Wohnung in dem Studentenwohnheim beziehen, müssen Sie übrigens den Rundfunkbeitrag zahlen. Eventuell können Sie sich diesen mit WG-Mitbewohnern teilen (doof wird es, wenn die nicht zahlen wollen oder etwa wegen Bafögbezug befreit sind). Es ist vorgesehen, dass Sie sich selbstständig beim Beitragsservice anmelden. Womöglich werden Sie aber sowieso (früher oder später) automatisch angemeldet.

Um es nochmals ganz klar zu sagen: Es ist außerhalb des Bafög ganz einfach nicht vorgesehen, dass man als "normaler" Student seinen Lebensunterhalt während des Studiums mit Sozialleistungen finanziert bekommt.

Noch ein Bonus-Tipp: Beantragen Sie noch am Montag/Dienstag ALG2 und lassen Sie sich die (absehbare) Ablehnung schriftlich bescheiden. Mit dem Ablehnungsbescheid gehen Sie dann zum Amtsgericht undbeantragen dort Beratungshilfe. Mit dem Beratungshilfeschein erhalten Sie eine vergünstigte/kostenlose Erstberatung bei einem Fachanwalt für Sozialrecht. Eventuell ist hier doch ein ALG2-Bezug trotz der bestehenden EInschreibung möglich. Auch wegen der Probleme beim ALG1 könnten Sie eine anwaltliche Beratung in Erwägung ziehen, wobei ich Ihnen da aber keine Hoffnungen machen möchte.

Und nur weil ich neugierig bin: Welche Behörde hatten Sie denn worüber vorsätzlich belogen, dass Sie wegen § 111 OWiG und trotz bescheidener Verhältnisse den Höchstbetrag reingedrückt bekommen haben?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Wie viel Einkommen haben die Eltern und wie sieht deren Wohnsituation aus? Warum wurden Sie dort so plötzlich rausgeschmissen? Grundsätzlich sind die Eltern dafür verantwortlich, ihren Kindern das Studium zu finanzieren. Auch noch im Alter von 30. Und erst recht, wenn das Studium schon einige Jahre zuvor begonnen und idealerweise bereits fortgeschritten ist. Ausnahmen aber insbesondere dann, wenn Sie irgendeinen großen Mist gebaut haben oder anderswie an der erheblichen Verzögerung seit Studienbeginn Schuld sein sollten. Oder wenn Sie den Unterhaltsanspruch schon während des ersten Studiums verloren haben sollten...

Wie stellen Sie sich das eigentlich mit den 10 Terminen bei der Physiotherapie pro Woche vor???

Für einen Therapietermin kann man keine AU-Bescheinigung erhalten. Entweder kann man arbeiten oder man kann es nicht. Wenn man aber an allen 5 typischen Arbeitstagen in der Woche krank ist, stellt sich zum einen die Frage, wie man denn in dieser Zeit einem Studium nachgehen kann? Zum anderen stellt sich dann die Frage, ob man überhaupt noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Es dürfte aber naheliegen, dass das mit den 10 (oder auch nur 5) Terminen pro Woche totaler Unfug ist. Wer tatsächlich so viele Termine haben möchte, der sollte sich zum einen fragen, wie er diese finanzieren möchte (die Krankenkasse tut dies nämlich eher nicht). Zum anderen sollte er die Termine dann so legen, dass Sie nicht mit der Arbeitssuche (Bewerbungen, Maßnahmen) kollidieren. Das dürfte zumutbar sein. Außer natürlich, man will die Termine unbedingt so haben, dass sie der Arbeitssuche entgegenstehen...

Ein Termin bei der Physiotherapie dauert nicht den ganzen Tag.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Niklas1234123):
Die Krankschreiben war also für die Maßnahme am 18.05 also ist diese womöglich entschuldigt..
Ein Fernbleiben bei einer (zugewiesenen) Maßnahme wegen Arbeitsunfähigkeit führt iaR dazu, dass sich die Teilnahme nach hinten verschiebt, d.h. ab Arbeitsfähigkeit teilzunehmen ist. Die evtl. verordneten PT-Termine lassen sich zeitlich durchaus vereinbaren, da sie ambulant und ohne AU-Bescheinigungen erbracht werden.
Maßnahmen dieser Art bieten die meisten Träger so an, dass die Teilnehmer ihre persönlichen wichtigen Termine trotzdem wahrnehmen können.

Unverständlich sind die Spiegelfechtereien von X zu längst erledigten Problematiken.
Wenn die KV jetzt gewährleistet ist, ist das so. Punkt.
Während des Bezuges von ALG1 ist der KV-Schutz durch die AfA gegeben. Auch während der Sperrzeiten.

Fraglich bleibt, wieso X
- der AfA eine Verfügbarkeit von mind. 15 Wochenstunden erklärt hat, um ALG1-Anspruch zu haben, aber nicht in der Lage war, der AfA sein VZ-Studium zu erklären und damit eine Maßnahme abzuwehren.
- ab 1. April das ALG1 erhält. Unter Berücksichtigung einer verhaltensbed. Kündigung durch den AG und einer folgenden 12-wöchigen Sperrzeit wäre dann Leistung ab 26.4. zu zahlen.
- nach einer ordentl. Kündigung nicht ab dem 1.2.22 das ALG1 gezahlt/nachgezahlt wurde.
- im Kündigungsschreiben des Arbeitgebers nicht lesen konnte, was X unverzüglich tun solle: sich arbeitsuchend /arbeitslos bei der AfA melden, um Ansprüche zu sichern.
- etwas von eingefrorener Leistung schreibt, anstatt die tatsächliche Begründung der AfA zu nennen.



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
Niklas1234123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Danke erstmal für Ihren Beitrag!

„ Was haben Sie denn bis zum 30. Lebensjahr gemacht? "

Ausbildung 2008, 4 Jahre Bundeswehr ab 2012, Abendgymnasium während der BW, darauf hin Fachabitur. Erstes Studium 2016. Nach geplantem Studienfachwechsel Anspruch auf Bafög verloren, da nicht zu allen Prüfungen angemeldet. Weiterhin als Student eingeschrieben gewesen. 2018 bis 2022 bei einem Arbeitgeber beschäftigt (Gastro).

„ Für die Miete ab dem 01.06. haben Sie schon die Schlüssel? „

Denke den kann ich mir holen..

„ Mussten Sie eine Kaution leisten und haben Sie das getan? „

Kaution wird auf die ersten 3 Monate verteilt somit 3 Monate lang 394€ Miete Gesamt

„ Warum unterschreiben Sie einen Mietvertrag, wenn Sie nach eigener Einschätzung das Geld dafür nicht haben? „

Habe unterschrieben als alg1 genehmigt wurde. Ich repariere Privat Fahrräder und verdiene mir hier und da mal 20€. Bin ein mal die Woche Gärtner bis Oktober, beides zusammen sollte dann hoffentlich für essen und die 170€ Ratenzahlung reichen.
Alles sehr großzügig geschätzt schon klar das das letztendlich nicht ausreicht bis vor ein paar tagen dachte ich könnte mit alg2 aufstocken.. nun ich verkaufe meinen gesamten sehr bescheidenen Besitz um die Kosten seit März zu decken. Aktuell noch als letztes ein Fahrrad zum Verkauf womit ich dann vll. die nächsten 2 Monate Raten zahlen kann.

„Wo wohnen/schlafen Sie denn aktuell? „
Mal hier mal da auch mal in der Bahn um nicht die Gutmütigkeit meiner wenigen Freunde auszureizen, habe ja ein Semesterticket. Glaube ein zweites mal mache ich das nicht. Früher ging das heute zu kaputt für so eine Aktion.

„ Von wo aus verfassen Sie die Beiträge für dieses Forum? „
Aus der uni Bibliothek

„ Sie sollten das Vollzeitstudium nach Möglicheit in ein Teilzeitstudium umwandeln. „

Die Option habe ich auch seit gestern auf dem Tisch glaube das macht viel Sinn werde mich erkundigen.

Bafög Anspruch verloren.. Wohngeld ja wenn ich da einziehe
Bei der AStA der FH gibt es keine Darlehen an der Uni neben an schon aber da bin ich nicht..
Zur Sozialberatungsstelle ist wohl auch keine schlechte idee, danke an dieser stelle nochmal.
Habe vor kurzem den kfw Kredit beantragt, könnte tatsächlich genehmigt werden die arbeiten nicht mit der Schufa zusammen. Ist keine Dauerlösung. Für jeden euro Zahle ich 50 bis 80 Cent Zinsen am Ende, habe viele Konstellationen durchgerechnet. Nutzen würde ich diesen aber erstmal in jedem Fall..

„ Sie brauchen eine neue Arbeitsstelle! „

Da stimme ich Ihnen absolut zu, verstehen Sie mich nicht falsch mag sein das ich nicht den Eindruck erwecke aber eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung während des Gesamten! Studiums ist für mich selbstverständlich. Alleine aus dem Grund weil ohne diese muss ich fast 3000 euro jährlich an Versicherungsbeiträgen zahlen..

Folgender Gedanke verfolgt mich:
Wenn ich zu einem Vorstellungsgespräch gehen sollte werde ich dem Arbeitgeber darauf hinweisen, dass ich zurzeit meistens keine 30 minuten am stück sitzen kann ich muss aufstehen mich auf einen harten boden legen und meine Wirbelsäule macht dann den Rest dann geht es wieder einigermaßen. Gleichzeitig kann ich keinesfalls schnelle hektische Bewegungen machen + so gut wie jeden Tag blockiert mindestens ein mal die Hüfte so, dass ich mich nicht mehr bewegen kann. Sitzen geht in diesem Fall gar nicht!! Nur stehen auf einem Bein oder hinlegen. Dieser Zustand kann einige Stunden andauern manchmal ist er sogar noch da wenn ich aufwache.
Ich sehe mich gezwungen diese Sache so anzusprechen bei der Bewerbung und ich Fragte mich einfach welcher Arbeitgeber der bei Verstand ist stellt so einen ein?? Abgesehen davon ist das jetzt nur die Geschichte mit meiner Hüfte und eine kleine Geschichte meines Rückens es gibt noch 4 weitere teils degenerative Schäden an Gelenken mit denen ich mich rumschlage und Behandlungen entweder nicht angesetzt oder abgebrochen habe.
Ich habe keine Ahnung wie viele Physio Thermine ich haben werde. Ich habe für die meisten Sachen gar keinen Befund. Alles reine Spekulation! Da werde ich am 09.06 um einiges schlauer sein.
Sollte mich ein Arbeitgeber dennoch einstellen, dann super, wirklich! Ohne Alg2 kann ich ja bis zur Bedarfsgrenze ohne Abzug verdienen?! Und wenn ich dann Krank bin bin ich Krank..
Mit 371€ komme ich nicht weit!

Frage.
Ich ziehe in Erwägung einzuziehen auch wenn ich das Geld nicht haben werde.
Da es sich um ein Lastschrifverfahren handelt würde es ja einige Tage dauern bis die Info durchgeht auch wenn es nur ein Tag ist. Ich bin dann ja in der Wohnung und ich hab kp wie das abläuft aber die werden mich doch nicht an den Haaren da aus dem Zimmer ziehen am Tag 3 oder so..?
Wenn kfw zusagt habe ich das Geld, falls sie ablehnen beantrage ich erneut alg2 und die Zahlen dann ja für die Unterkunft. Und auch beim umzug würde mir doch dann das Jobbcenter helfen weil ich ja vom Vermieter gekündigt werde, meinen Sie das könnte so funktionieren?

„ Dem Studium könnten Sie doch aktuell sowieso nicht nachgehen, wenn Sie (vermeintlich) auch nicht an Maßnahmen teilnehmen „

Nein ich war seit über 2 Monaten nicht in der Uni. Ist schlecht dort mit alle 30 oder 60 minuten aus dem Hörsaal gehen und irgendwo auf den Boden legen. Obwohl das geht noch auch wenns echt komisch aussieht.
Das wahre Problem dort sind die unglaublich vielen Treppen, was mit der Hüfte in so einem Maß einfach unmöglich ist ohne so eine „Blockade" zu bekommen..

„ Daher sollten Sie auch dringend darüber nachdenken, sich ganz einfach und möglichst mit sofortiger Wirkung zu exmatrikulieren. „
Der wohl einzige Grund der mich noch davor abhält ist der kfw Kredit und bis vor ein paar Minuten das Wg Zimmer im Wonheim.

„ Das Studium ist ein Luxuswunsch. Und diesen können Sie sich nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge ganz einfach nicht leisten. „
Nach gegenwärtigen vergangenem und zukünftigen würde ich sagen.
Ich brauche nicht immatrikuliert zu sein um zu Studieren. Zumindest nicht die ganze Zeit. Ich lerne jeden Tag in eigen Regie. Mein Buch mein Block mein Bleistift sind meine neuen drei besten Freunde und wir verbringen unglaublich viel Zeit miteinander!

„ Bezüglich des Urlaubssemesters sollten Sie sich schlau machen. Wenn es diese Möglichkeit doch geben sollte, warum dann nicht ab sofort? „
Die idee ist vom AStA, die sagen alg2 geht im Urlaubssemester. Gleichzeitig sagen sie Urlaubssemestern können nur bevor das Semester beginnt genommen werden..

„ Die Wohnsitzmeldung beim Meldeamt hat unabhängig von Vor- oder Nachteilen so zu erfolgen, wie das Gesetz es vorsieht. „
Ja aber ich meine ich habe 2 wochen Zeit und ich dachte anfangs eine Abmeldung führt nur zu weiteren Problemen wie die Geschichte mit dem Briefkasten..

„ In welchem Semester erfolgte damals die Exmatrikulation, wie weit waren Sie damals mit den Studienleistungen fortgeschritten?"

Anfang des 5 Semesters, ich war noch wesentlich länger eingeschrieben als ich dort Studiert habe. Aktiv die ersten zwei Semester das dritte praktisch nicht mehr..
Bin der Bafög sperre zuvor gekommen in dem ich den Antrag auf Wechsel nie eingereicht habe. So habe ich noch weitere 6 Monate Geld bekommen…
War VZ beschäftigt von 2018 bis 2019 danach Teilzeit mit zunehmenden Beschwerden.
Von 2021 bis Anfang 22 nur noch die nötigen 50 - 60 Stunden Monat daher das Geringe alg1

Wurden diese Leistungen nun anerkannt? In welches Fachsemester wurden Sie eingestuft? Oder ganz neues Fach? „

Ganz neues Fach. Eine Prüfung konnte ich anrechnen. Verliere wohl gerade wieder locker ein halbes Jahr also noch nicht weit vorgeschritten im Studium jetzt.

„ Waren Sie inzwischen bei der Schuldnerberatung? „ (SB)
Ja
„. Wie sieht es mit einer Privatinsolvenz aus? „
Option lag und liegt weiterhin auf dem Tisch
„ Wie sind die 30.000 Schulden entstanden? „
Während meiner BW Zeit über den Verhältnissen Gelebt. Sehr viele Dispo Kredite teilweise sehr sehr hoch. Zahnarztrechnungen und die Regressforderung und die zwei Sachen mit der Staatsanwaltschaft. Noch einige Kleinigkeiten..
die SB hat, meine es waren letztendlich ich etwa 26000 Schulden mit Vergleichen auf 16000 gedrückt mit meistens 60 Monate aber auch 100 Monaten Laufzeit. Zahle seit 2018 alles in einem ca 170€ Monats Packet ab. Außer dem Bafög keinen Cent schulden mehr hinzugekommen seit der Geschichte. Daher auch mein geringer Wille bisher auf den kfw Kredit. Der würde für 12000€ minus jedes Jahr sorgen..

„Sind da Forderungen wegen Begehung einer Straftat oder deliktischen Schädigung dabei? „

Eine Regressforderung der Versicherung bezüglich eines Unfalls unter „Drogeneinfluss". War eine Woche zuvor in Amsterdam hat wohl gereicht die Ladung THC das ich noch einen zu hohen wert hatte.
Frage. Die Sache ist bei Insolvenz ausgeschlossen?!
Es waren 5200€ wir haben uns auf 2500 geeinigt mit einer 25€ Rate. Habe nach zwei Monaten angerufen und mir wurde die Rate auf 10€ gekürzt. Nun hat mir niemand gesagt, dass ich mit der Kürzung den Vergleich aufgehoben habe bzw die ihn aufheben dürfen. Habe ich zufällig erfahren alles.. die nehmen meine 10€ Rate seit knapp 3 jahren entgegen aber verrechnen es mit den 25€ Zinsen Täglich. Bin aktuell bei 5900€.
Habe diesbezüglich einen Termin nächste Woche bei der SB.

„ Wieso müssen Sie (immer noch?) Geld an die Staatsanwaltschaft zahlen und handelt es sich dabei um eine Geldstrafe (aus einem Strafurteil/Strafbefehl), eine Geldauflage (damit ein Verfahren ohne echte Strafe eingestellt wurde) oder um sonstige Kosten? „

Ich hatte zwei Verfahren 2017, eine Strafe ist vor etwa 6 Monaten abbezahlt die andere ist noch nicht bezahlt habe 10€ Rate zugesagt bekommen glaube das dauert noch 1,5 Jahre bis die weg ist.. glaube das war eine OWi die noch offen ist. Straftat ist abbezahlt da haben die hartnäckig an der 15 € Rate festgehalten. Gegen die Owi bin ich vor Gericht gegangen war mir sicher ohne einen Anwalt die Sache zu gewinnen.. Pustekuchen gibt es ohne Anwalt vor Gericht..
Deswegen eine so hohe Owi muss die kosten des Verfahrens tragen..

„ Mir sieht es ein wenig danach aus, als würden Sie Ihre Prioritäten sehr ungünstig ordnen. Das gilt beispielsweise auch für die Reihenfolge, in der die verschiedenen Schulden beglichen werden.
Vor allem passen die verschiedenen Probleme nicht wirklich zusammen. Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen. Und was Sie bereit sind in Kauf zu nehmen. In allen Bereichen angenehm wird es unmöglich werden. Einen Tod muss man sterben. „

Das stimmt Durchaus, vorallem meine Vergangenen entscheidungen sind nicht von Intelligenz geprägt
nun sind meine Prioritäten
gesund werden soweit es geht
Studium abschließen

Glaube das mit der Straftat bezüglich des Einzugs wird falls überhaupt vorgeworfen schwierig denke ich. Habe ja einen alg1 zusage dann noch einen alg2 antrag gestellt. Dann noch einen kfw kredit beantragt. Kann ich ja nicht erahnen das ich kurzfristig sanktioniert werde, mein alg2 abgelehnt und der kfw kredit nicht zustande kommt.

„ Sobald Sie die Wohnung in dem Studentenwohnheim beziehen, müssen Sie übrigens den Rundfunkbeitrag zahlen. „

Frage. Ich hatte geplant, dass ich die Beiträge erstmal nicht Zahle, wovon…
Ich weis nur bei Bafög und alg2 ist man befreit aber kann ich mit meinem Niedrigen einkommen die Sache ruhen lassen und später in Raten zahlen? Oder kommen die sofort das Geld eintreiben wenn man keinen Bedürftigkeitsstatus hat?

„ Um es nochmals ganz klar zu sagen: Es ist außerhalb des Bafög ganz einfach nicht vorgesehen, dass man als "normaler" Student seinen Lebensunterhalt während des Studiums mit Sozialleistungen finanziert bekommt. „

Absolut richtig. Nun ALG1 ist doch eine Leistung zur Unterstützung bei Jobbverlust. Alg2 beantrage ich ja weil das alg1 zu gering ist. Also es geht hier nicht um eine Finanzierung sondern um Aufstockung der Leistungen vom ALG1 weil ich meinen Bedarf sonst nicht decken kann. so mein Gedanke..

„ Noch ein Bonus-Tipp: Beantragen Sie noch am Montag/Dienstag ALG2 und lassen Sie sich die (absehbare) Ablehnung schriftlich bescheiden. "

Antrag liegt ausgefüllt im Rucksack geht morgen ans Jobcenter

„ Mit dem Ablehnungsbescheid gehen Sie dann zum Amtsgericht undbeantragen dort Beratungshilfe. „

Danke!

„ Und nur weil ich neugierig bin: Welche Behörde hatten Sie denn worüber vorsätzlich belogen, dass Sie wegen § 111 OWiG und trotz bescheidener Verhältnisse den Höchstbetrag reingedrückt bekommen haben? „

Das war die Bundeswehr. Hatte wohl eine Meldepflicht bezüglich des erststudiums. Wurde die ersten 2 Monate von der BW gefördert..
Nein letztendlich war das keine Höchststrafe waren 160€ oder so
Als ich den einen Ratenzahlungsplan schickte und meine Situation offen gelegt habe hat die Behörde nichts mehr von sich hören lassen..

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#17
 Von 
Niklas1234123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

„ Fraglich bleibt, wieso X
- der AfA eine Verfügbarkeit von mind. 15 Wochenstunden erklärt hat, um ALG1-Anspruch zu haben, aber nicht in der Lage war, der AfA sein VZ-Studium zu erklären und damit eine Maßnahme abzuwehren."

Verstehe nicht was Sie mir damit sagen möchten. Habe der AfA gesagt, dass ich ein VZ Studium habe. Alles offiziell ich verheimliche nichts!

„- ab 1. April das ALG1 erhält. Unter Berücksichtigung einer verhaltensbed. Kündigung durch den AG und einer folgenden 12-wöchigen Sperrzeit wäre dann Leistung ab 26.4. zu zahlen"

Also meine Sperrzeit beträgt 1 Woche so steht es in dem Schreiben. Die Sperrzeit ist vom 1.02-7.02 warum das so ist keine Ahnung bekomme ja erst alg1 ab dem 31.03. die Dame von der AfA meint die Woche wird in meinem Fall am Ende abgezogen also nächstes Jahr.
Warum ich eine und nicht 12 Wochen gesperrt wurde müssten Sie bei der AfA nachfragen. Ich tu's nicht ich freue mich das es nur 1 Woche ist und das ich erst nächstes Jahr was von der Sanktion merke!


„- nach einer ordentl. Kündigung nicht ab dem 1.2.22 das ALG1 gezahlt/nachgezahlt wurde.
- im Kündigungsschreiben des Arbeitgebers nicht lesen konnte, was X unverzüglich tun solle: sich arbeitsuchend /arbeitslos bei der AfA melden, um Ansprüche zu sichern."

Habe mich am 31.03 bei der AfA gemeldet.
Gekündigt wurde ich am 31.01 zum 01.02
Eine Kündigung habe ich NIE erhalten und auch bei dem Schreiben was das Amt von meinem Arbeitgeber bekommt steht nix drin bezüglich wie mir die Kündigung ausgehändigt wurde.

„ - etwas von eingefrorener Leistung schreibt, anstatt die tatsächliche Begründung der AfA zu nennen. " hier geht es um die Anhörung bzgl. Der 3 Wochen sperre
Verzeihen Sie bitte mein schlechte Fachsprache mir ist spontan kein anderes Wort eingefallen. Habe nicht alle Unterlagen immer bei mir.
Die Leistungen werden zurückgehalten um eine Überzahlung zu verhindert.. so in etwa steht es in dem Schreiben.

Frage. Zu der derzeitigen Anhörung droht ja eine Sperre vom 19.05 - 09.06
Kann ich nicht zur AfA morgen und das Geld verlangen vom 01.05-18.05 hierzu gibt es ja weder Anhörung noch sperrzeit noch wurde das Geld bisher an mich gezahlt.
Können die einfach dieses Geld zurück halten obwohl es mir zusteht?

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Niklas1234123):
Verstehe nicht was Sie mir damit sagen möchten
Deutlicher? Warum wurde X einer Bewerbunstraining-Maßnahme zugewiesen, vor der man sich nun mittels AU-Bescheinigung drücken will? Wenn X sich am 31.3. arbeitslos gemeldet hat, ist es sehr ungewöhnlich, dass ein Vollzeitstudent, der bisher neben seinem Studium auch sv-pflichtig tätig war, gleich mit einer Maßnahme *beglückt* wurde? Weil X das unterschrieben hat oder eine Zuweisung erhielt, wäre eine nachvollziehbare Antwort.
Zitat (von Niklas1234123):
warum das so ist keine Ahnung
Weil es im o.g. Gesetz steht. Verspätete Meldung bei der AfA: § 159 (6) SGBIII.
Zitat (von Niklas1234123):
Eine Kündigung habe ich NIE erhalten
Warum schreibt man dann, dass X zum 1.2. gekündigt wurde?
Zitat (von Niklas1234123):
Die Leistungen werden zurückgehalten um eine Überzahlung zu verhindert.. so in etwa steht es in dem Schreiben.
Und wie steht es --genau--?
Zitat (von Niklas1234123):
hier geht es um die Anhörung bzgl. Der 3 Wochen sperre
X muss einen wichtigen Grund angeben und diesen der AfA glaubhaft machen. Die AU ist garantiert kein wichtiger Grund. Die evtl. verordneten PT-Termine auch nicht.
Zitat (von Niklas1234123):
Kann ich nicht zur AfA morgen und das Geld verlangen vom 01.05-18.05 hierzu gibt es ja weder Anhörung noch sperrzeit noch wurde das Geld bisher an mich gezahlt. Können die einfach dieses Geld zurück halten obwohl es mir zusteht?
Ja, man kann zur AfA gehen. Verlangen kann man auch alles mögliche. Es fehlen wohl noch Nachweise.
ALG1 wird zum Monatsende gezahlt, wenn, dann am 31.5. Die AfA überweist auf ein angegebenes Konto und zahlt nicht bar aus.

So viele Unterlagen von der AfA kann X noch gar nicht haben, es dürfte 1. der Bewilligungsbescheid sein. 2. was zur Maßnahme, 3. das Anhörungsschreiben nach § 24 SGB X.
Passt alles in jeden Rucksack.

Zum Tip des anderen Users: Den ALG2-Antrag kann man gern morgen abgeben. Bis zum Ablehnungsbescheid (nach vermutlich mehreren Aufforderungen zur Mitwirkung wegen fehlender Nachweise), vergehen sicher mehr als 4 Wochen.
Den Bewilligungsbescheid der AfA sollte man auf jeden Fall morgen auch in Kopie zum JC geben.
Ich vermute, es kommt irgendwann eine Ablehnung, bei der ein Anwalt nicht viel helfen kann. Auch nicht mit Beratungshilfeschein.

p.s.
Es ist vollkommen unnötig, jede Frage eines Users hier nochmals herzuschreiben, wenn man darauf antworten will. Man kann antworten. Fertig.
Wir Leser können dann durchaus zuordnen, zu welcher Frage die Antwort gehört.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#19
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Bei der AStA der FH gibt es keine Darlehen an der Uni neben an schon aber da bin ich nicht..
Und bei dem Studentenwerk, das Sie sich mit der Uni teilen? Insbesondere irgendwelche Corona-Hilfen?

Zitat:
Habe vor kurzem den kfw Kredit beantragt, könnte tatsächlich genehmigt werden
Dauert ein paar Wochen Bearbeitungszeit und gibt es dann nicht rückwirkend.

Zitat:
Wenn ich zu einem Vorstellungsgespräch gehen sollte werde ich dem Arbeitgeber darauf hinweisen, dass ich zurzeit meistens keine 30 minuten am stück sitzen kann ich muss aufstehen mich auf einen harten boden legen und meine Wirbelsäule macht dann den Rest dann geht es wieder einigermaßen. Gleichzeitig kann ich keinesfalls schnelle hektische Bewegungen machen + so gut wie jeden Tag blockiert mindestens ein mal die Hüfte so, dass ich mich nicht mehr bewegen kann. Sitzen geht in diesem Fall gar nicht!! Nur stehen auf einem Bein oder hinlegen. Dieser Zustand kann einige Stunden andauern manchmal ist er sogar noch da wenn ich aufwache.
Die Richtigkeit dieser Angaben mal vorausgesetzt, habe ich da doch ganz erhebliche Zweifel daran, ob Sie überhaupt arbeitsfähig sind. Und ob Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Frage, was Sie beantragen können und was nicht. Mit Krankheit lässt sich ggf. auch ein urlaubssemester erhalten.

Zitat:
Ich sehe mich gezwungen diese Sache so anzusprechen bei der Bewerbung
Wenn Sie meinen...

Zitat:
Und wenn ich dann Krank bin bin ich Krank..
Und werden entweder noch in der Probezeit entlassen oder danach wegen anhaltender Arbeitsunfähigkeit.

Zitat:
Da es sich um ein Lastschrifverfahren handelt würde es ja einige Tage dauern bis die Info durchgeht auch wenn es nur ein Tag ist.
Das Platzen der Lastschrift ist möglicherweise mit weiteren Kosten verbunden.

Zitat:
die werden mich doch nicht an den Haaren da aus dem Zimmer ziehen am Tag 3 oder so..?
Vermutlich nicht. das Problem ist eher die kostspielige Räumungsklage in Monat 3. Außerdem wäre in Ihrem Fall eine Strafanzeige wegen Betrugs zu befürchten.

Zitat:
falls sie ablehnen beantrage ich erneut alg2
Sie sollen am Montag/Dienstag ALG2 beantragen!!!

Zitat:
Und auch beim umzug würde mir doch dann das Jobbcenter helfen weil ich ja vom Vermieter gekündigt werde, meinen Sie das könnte so funktionieren?
Wer alleine einziehen kann, der kann auch alleine ausziehen. Zumal Sie als jemand, der in der Bahn durchs Land reist, eigentlich kaum Gepäck dabei haben dürften. Wo haben Sie eigentlich das Fahrrad etc. gelagert?

Zitat:
Daher auch mein geringer Wille bisher auf den kfw Kredit. Der würde für 12000€ minus jedes Jahr sorgen..
Der maximale Auszahlungsbetrag liegt bei 650 im Monat. Aktuell fallen wegen Corona keine Zinsen an (aber wohl nur noch für ein paar Monate).

Zitat:
Gegen die Owi bin ich vor Gericht gegangen war mir sicher ohne einen Anwalt die Sache zu gewinnen.. Pustekuchen gibt es ohne Anwalt vor Gericht..
Das ist totaler Unfug.

Zitat:
Deswegen eine so hohe Owi muss die kosten des Verfahrens tragen..
Die Kosten des Verfahrens sind von dem Bußgeld zu trennen. Und die von Ihnen genannten 1000 Euro klingen verdächtig nach der Obergrenze bei § 111 OWiG. Selbst wenn da die Verfahrenskosten mit drin sind (einen Anwalt hatten Sie ja nicht), dann klingt es angesichts der vergleichsweise geringen Gerichtskosten dennoch so, als hätte das Bußgeld im oberen Bereich gelegen. Die 160 Euro passen da nicht ganz dazu.

Zitat:
nun sind meine Prioritäten
gesund werden soweit es geht
Studium abschließen
Vor dem Abschluss des Studiums sollten das Finden einer Arbeitsstelle und die Abbezahlung der Schulden stehen. Ich wiederhole mich: Das Studium ist Luxuswunsch. Man kann auch hinterfragen, inwiefern der FH-Bachelor im Alter von 33 Jahren (oder mehr) dann Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern könnte. Zumindest bei einigen Studienfächern vermutlich gar nicht.

Zitat:
ALG1 ist doch eine Leistung zur Unterstützung bei Jobbverlust. Alg2 beantrage ich ja weil das alg1 zu gering ist. Also es geht hier nicht um eine Finanzierung sondern um Aufstockung der Leistungen vom ALG1 weil ich meinen Bedarf sonst nicht decken kann. so mein Gedanke.
Es ist egal, wieso Sie ALG2 beantragen. SIe bekommen dieses nur als jemand, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht bzw. der keiner bafögfähigen Ausbildung (Vollzeitstudium an FH) nachgeht. Das ALG1 soll nur in dem Umfang helfen, wie Sie auch einen Anspruch darauf haben. Und dieser ist bei Ihnen nunmal gering. ALG2 ist nicht dazu gedacht, andere Leistungen auf ein angenehmes Niveau zu heben. Es ist eine eigenständige Sozialleistung, deren Voraussetzungen auch eigenständig geprüft werden.

Zitat:
Eine Kündigung habe ich NIE erhalten
Und wie kamen Sie dann darauf, dass Ihnen gekündigt wurde? Haben Sie dem Arbeitgeber nachweislich die Arbeitsbereitschaft angezeigt? Lassen Sie sich krankschreiben und lassen Sie sich arbeitsrechtlich beraten, inwiefern hier noch Gehaltsansprüche oder sonstige Ansprüche ausstehen könnten. Wie viele Mitarbeiter in Vollzeit oder Teilzeit hatte der Betrieb? Sie waren da unbefristet beschäftigt? Seit vier Jahren?

-- Editiert von Zuckerberg am 30.05.2022 05:50

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#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Zuckerberg, Deine letzte Antwort hier arbeitet sehr schön die Situation des Fragestellers heraus. Er hat weder seine berufliche Seite seines Lebens im Griff, noch die Ausbildung/das Studium, noch die finanzielle Seite. Und es sind nicht mal realistische Ansätze da, das alles in den Griff zu bekommen.

Man kann kein Studium durchziehen, wenn man nicht mal in der Lage ist, auch nur eine Veranstaltung ohne Unterbrechung durchzuhalten, wobei Gründe einerlei sind. Dieses Studium ist zum Scheitern verurteilt. Deshalb ist es derzeit völlig blödsinnig, auch noch einen Studienkredit in Anspruch zu nehmen. Der sorgt lediglich für eine weitere Anhäufung von Schulden. Und die sind ja schon üppig da.

Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind im Augenblick bei der Situation auch nicht so pralle, vorsichtig formuliert. Allerdings gehe ich davon aus, dass das Arbeitsverhältnis, welches ja mal existierte, wirksam beendet ist. Andernfalls würde die AfA ja nicht tätig werden und könnte nicht sperren.

Ich sehe hier nur eine realistische Option, das Leben in Ordnung zu bringen. Exmatrikulieren, aufstockend zu ALG I ALG II beantragen. In die Inso gehen, die Schulden aus kriminellen Handlungen/Ordnungswidrigkeiten in angemessenen Raten bezahlen, das kann man auch von ALG II. Und bitte bei Strafgeldern in Höhe von 1000 € keine 5 € monatlich anbieten, dass sich abgesehen von allen gesetzlichen Regelungen die Behörden da veräppelt vorkommen, das dürfte nachvollziehbar sein.

wirdwerden



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