ALG1 Werkstudenten Beschäftigung

24. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Erberksivritas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG1 Werkstudenten Beschäftigung

Ich beziehe seit Februar 2021 ALG1 und habe war 2 Monate (April,Mai) als Werkstudent tätig ich habe jedoch vom Arbeitgeber nur Wöchentliche Verträge gekriegt da dieser Job nur auf 2 Monate befristet war.
Ich habe vom Arbeitsamt ein schreiben bekommen .
Im Brief steht folgendes drin:
[/b]
Sie erzielen ab April 2021 ein nebeneinkommen aus seiner Tätigkeit Bei der Firma…

das nebeneinkommen muss sich auf das Arbeitslosengeld anrechnen (Paragraph 155 drittes Buch Sozialgesetzbuch) bitte lassen sie hier zu bis zum 2. Juli 2021 von ihrem Arbeitgeber neben verdienstbescheinigungen für die Zeit ab dem Monat April 2021 erstellen und elektronisch an die Agentur für Arbeit übermitteln.

Wenn ihr Arbeitgeber die nebenverdienst Bescheinigung elektronisch an die Agentur für Arbeit übermittelt wird ihnen automatisch ein Ausdruck der Bescheinigung zugesandt sobald diese hier eingegangen ist. ihr Arbeitgeber kann die nehmen verdienstbescheinigungen auch mit ins Formular unter aber jetzt Agentur erstellen bitte senden sie mir in diesem Falle die erhaltene neben verdienstbescheinigungen bis zum oben genannten Termin zu.

sollten ihnen im Zusammenhang mit der Ausübung der Nebentätigkeit Aufwendungen entstehen können sie sind zur Geltendmachung von Werbungskosten deren Bereich im eservice nutzen. auch Veränderungen in ihren persönlichen verhältnissen können sich hier papierlos und ressourcenschonend an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln.

teilen sie mir bitte ebenfalls mit falls der Beginn oder die Dauer ihrer Nebentätigkeit nicht zutreffen lassen sich ihre Angaben von ihrem Arbeitgeber bestätigen. sie sind zu dieser Mitwirkung verpflichtet(Paragraphen 60 erstes Buch Sozialgesetzbuch- SGB I) wenn sie nicht mitwirken, muss ich Ihnen die Leistung teilweise entziehen (§66 SGB I)

Stellungnahme zur nicht oder verspätet angezeigte Nebentätigkeit

( ) es trifft zu, dass ich
( ) in dem von ihnen angegebenen Zeitraum nebeneinkommen erzielt habe.
( ) seit dem von ihnen angegebenen Zeitpunkt nebeneinkommen erziele.
eine Bestätigung meines arbeitsgebers habe ich beigefügt

( )Eine Stellungnahme möchte ich nicht abgeben

( ) Ich nehme wie folgt Stellung:

…..

( ) Nebenverdienst Bescheinigungen sind beigefügt
[/b]




Mir wurde telefonisch von der Arbeitsagentur mitgeteilt das ich es nicht melden muss wenn ich eine Probearbeit habe und daher das mein Vertrag jederzeit enden könnte das es Wochenverträge waren bin ich davon ausgegangen das ich es nicht melden muss. Ich bin auch bereit das ALG von den 2 Monaten zurück zu bezahlen.

Wie sollte ich am besten vorgehen um ein Bußgeld und eine Strafanzeige zu vermeiden?

-- Editiert von Moderator topic am 25.06.2021 12:22

-- Thema wurde verschoben am 25.06.2021 12:22

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Erberksivritas):
Wie sollte ich am besten vorgehen um ein Bußgeld und eine Strafanzeige zu vermeiden?
Einfach
zutreffende Angaben machen zu deinen Nebeneinkommen...
Du hast ja weder eine Probearbeit gemacht noch endete dein Vertrag.

Nebeneinkommen sind bis zu 165,- mtl. anrechnungsfrei. Der Rest des Nebeneinkommens wird angerechnet.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__155.html

Es ist weder ein Bußgeld noch eine Strafanzeige zu erwarten.
Nach deiner Mitteilung/Nachweise schickt die Arbeitsagentur dir einen neuen Bescheid.
Für die beiden Monate April und Mai wird sich dein ALG entsprechend ändern.
Weiter nichts.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

Zitat:
Es ist weder ein Bußgeld noch eine Strafanzeige zu erwarten.


Zitat:
Für die beiden Monate April und Mai wird sich dein ALG entsprechend ändern.
Weiter nichts.


Eine recht gewagte These. Die Nichtmeldung einer Arbeitsaufnahme stellt mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar. Vorliegend dürfte auch auch der Tatbestande des Betruges erfüllt sein.

Zitat:
Nebeneinkommen sind bis zu 165,- mtl. anrechnungsfrei. Der Rest des Nebeneinkommens wird angerechnet.


Je nachdem, wie viel gearbeitet wurde, könnte der ALG Anspruch auch vollständig entfallen sein. Ab 15 Wochenstunden gilt man nicht mehr als arbeitslos und hat dementsprechend auch keinen Leistungsanspruch mehr.

@ Erberksivritas:

Zitat:
Wie sollte ich am besten vorgehen um ein Bußgeld und eine Strafanzeige zu vermeiden?


Das wirst Du kaum beeinflussen können.

Meine Empfehlung:

Wahrheitsgemäß antworten, Reue zeigen und - nach Erhalt des Rückforderungsbescheides - schnellstmöglich zurückzahlen. Mit etwas Glück wird man zumindest auf eine Strafanzeige verzichten. Sicher vorhersehbar und von Dir beeinflussbar ist das aber nicht.

Zitat:
Mir wurde telefonisch von der Arbeitsagentur mitgeteilt das ich es nicht melden muss wenn ich eine Probearbeit habe und daher das mein Vertrag jederzeit enden könnte das es Wochenverträge waren bin ich davon ausgegangen das ich es nicht melden muss.


DAS halte ich für ein ganz schlechtes Argument und würde ich so jedenfalls nicht angeben. Probearbeit und Wochenverträge sind schon zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Abgesehen davon, dass Du die telefonische Auskunft der Arbeitsagentur eher nicht wirst nachweisen können.

Zitat:
Ich bin auch bereit das ALG von den 2 Monaten zurück zu bezahlen.


Das ist nett, dass Du dazu bereit bist. Auf diese Bereitschaft kommt es allerdings nicht wirklich an, denn auch ohne diese Bereitschaft wirst Du zurückzahlen MÜSSEN. Notfalls auch mittels Zwangsvollstreckung.

Gleichwohl wird ein Hinweis in Deiner Stellungnahme, dass Du unmittelbar nach Erhalt des Rückforderungsbescheides die Forderungssumme erstatten oder zumindest angemessene Raten anbieten wirst, sicher nicht schaden.

Gruß,

Axel

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Je nachdem, wie viel gearbeitet wurde, könnte der ALG Anspruch auch vollständig entfallen sein. Ab 15 Wochenstunden gilt man nicht mehr als arbeitslos und hat dementsprechend auch keinen Leistungsanspruch mehr.
Eben. Der Rest des Nebeneinkommens wird angerechnet.
Was wäre, wenn, und was sonst noch alles sein könnte oder sich irgendwie aus den hintersten Winkeln des SGB ableiten ließe, war nicht gefragt.
Es war auch nicht gefragt, was schlimmstenfalls passieren könnte.
Zitat (von AxelK):
Notfalls auch mittels Zwangsvollstreckung.
Bangemachen gilt nicht!
Wenn der TE schon ängstlich ist und quasi das *zuviel* in der Hand hält und es gern zurückzahlen will (weil wegen Unwissenheit oder Missverständnis), muss man nicht gleich noch Zwangsvollstreckung erwähnen.
Warum machst du das? Weil du weißt, dass das möglich ist?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

Zitat:
Eben. Der Rest des Nebeneinkommens wird angerechnet.


In meiner Antwort ging es - eigentlch für jedermann verständlich - nicht um die Anrechnung von Einkommen, sondern um den möglichen vollständigen Entfall des Leistungsanspruchs, der mit der Höhe des Nebeneinkommens gar nichts zu tun hat, sondern mit der Anzahl der Wochenarbeitsstunden.

Zitat:
Es war auch nicht gefragt, was schlimmstenfalls passieren könnte.


Stimmt. Wirklich GEFRAGT war nur, was der TE tun kann, um ein Bußgeld oder ein Strafverfahren zu vermeiden. Was bitte hat Deine Antwort zur Einkommensanrechnung und Freibetrag mit dieser Frage zu tun?

Zitat:
Bangemachen gilt nicht!


In falscher Sicherheit wiegen noch viel weniger.

Zitat:
Warum machst du das? Weil du weißt, dass das möglich ist?


Nein, nicht weil es möglich ist, sondern weil es realistisch ist und um den TE zu verdeutlichen, dass er etwas falsche Vorstellungen von den Konsequenzen seines Handelns hat. Ich halte es auch grundsätzlich für falsch, nur das angenehme zu erzielen. Deutlich hilfreicher finde ich, der jeweilige Fragesteller weiß was realistischerweise auf ihn zukommt/zukommen kann.

Außerdem ist etwas Bangemachen vermutlich deutlich hilfreicher (wobei gerade Du doch immer wieder darauf hinweist, dass der Fragesteller sich selbst entscheiden kann und soll, welche Infos er für sich mitnimmt), als im Brustton der absoluten Überzeugung eine Aussage wie

Zitat:
Es ist weder ein Bußgeld noch eine Strafanzeige zu erwarten.


zu treffen, die fernab der zu erwartenden Realität ist.

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Da bisher keiner weiß, wie viele Wochenstunden der TE gearbeitet hat und auch nicht, welches Einkommen er erzielt hat und auch nicht, wie viel ALG er hält, erübrigt sich das mit dem was wäre wenn.

Bisher kam auch weder Nachfrage noch Erklärung.
Vielleicht liest man ja später mal, welche Keule die Arbeitsagentur ausgepackt hat.

So what.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Erberksivritas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke jeden von ihnen für die Zahlreichen Antworten
was meinen sie was soll ich als Anhörung kurz gefasst schreiben

vielen dank im voraus

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Erberksivritas):
was soll ich als Anhörung kurz gefasst schreiben
Du könntest schreiben:
Ich habe in den Monaten April und Mai 2021 als Werkstudent und dort wöchentlich jeweils x Std. gearbeitet.
Als Anlage übersende ich die Lohnbescheinigungen.

Leider war mir nicht bewusst, wie und welches Nebeneinkommen ich angeben muss. Ich hatte vermutlich die telefonische Aussage der Arbeitsagentur wegen meiner Anfrage zum Wochen-Vertrag falsch verstanden.

Freundliche Grüße
---------------------------------
Bitte die Frist 2.7. nicht versäumen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@ Erberksivritas:

Ausweislich Deiner einzigen im Eröffnungsposting gestellten Frage, geht es Dir ausschließlich darum, ein denkbares Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren zu vermeiden. Sich dafür hinsichtlich der möglichen Angaben in einem Anhörungsschreiben Rat in einem Internetforum holen zu wollen, kann eigentlich nur schiefgehen. Entweder antwortest Du mit gesundem Menschenverstand und in dem Bewusstsein, dass jede Antwort durchaus auch in die gegenteilige als die gewollte Richtung gehen kann, oder Du nimmst Geld in die Hand und lässt Dich professionell beraten.

Zitat:
Leider war mir nicht bewusst, wie und welches Nebeneinkommen ich angeben muss. Ich hatte vermutlich die telefonische Aussage der Arbeitsagentur wegen meiner Anfrage zum Wochen-Vertrag falsch verstanden.


Das jedenfalls halte ich für eine fatale Aussage, wenn das so geschrieben wird. Und schon allein daran, dass einer hier diese Empfehlung gibt und ein anderer diese Empfehlung für ganz schlecht hält, sollte Beleg genug dafür sein, dass in der deratigen Fällen der Rat eines Laienforums eher nicht hilfreich sein kann.

Ich würde es - um alle Möglichkeit offen zu halten - bei

Zitat:
Ich habe in den Monaten April und Mai 2021 als Werkstudent und dort wöchentlich jeweils x Std. gearbeitet.
Als Anlage übersende ich die Lohnbescheinigungen.


belassen und ansonsten keine weiteren Angaben machen.

Gruß,

Axel

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