ALG1 bei Selbstständigkeit

15. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
biiker96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG1 bei Selbstständigkeit

Hallo zusammen,

erstmal großes Lob an alle Helfenden, ist wirklich ein interessantes Forum.

Ich habe zu Ende des Monats Februar meinen Hauptjob (ca. 2 Jahre Vollzeit angestellt + 2,5 Jahre Vollzeit Ausbildung zuvor) gekündigt.
Habe in der Zeit auch in alle gesetzlichen Versicherungen einbezahlt.
Anfang Februar habe ich eine UG gegründet, die Geschäfte werden hoffentlich auch hier demnächst anlaufen.

Es kann sein (wurde erst nach der Kündigung bekannt), dass aufgrund von Lieferschwierigkeiten eines Lieferant die Einführung meines Produktes um mehrere Monate verzögert wird.

Kann ich in den ersten Monaten ALG 1 ohne Sperrfrist beantragen?
Ich bin faktisch ja nicht arbeitslos sondern Geschäftsführer einer UG (die am Anfang aber noch keinen gewinn abwirft). Gelten die 3 Monate Sperrfrist wg. der Eigenkündigung immer noch, wenn die UG am Anfang keinen Gewinn abgibt?

Wenn ALG 1 möglich ist, bekomme ich dann 70% von meinem alten Gehalt oder den Durchschnittssatz für Arbeitnehmer mit Ausbildung?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ich weiss nicht, ob ich es richtig verstehe. Deshalb nochmals klarstellend: Du hast gekündigt? Hast Du diese Kündigung mit der Arbeitsagentur abgestimmt?

wirdwerden

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17252x hilfreich)

Ich bin faktisch ja nicht arbeitslos Na, dann gibt es auch kein Arbeitslosengeld - Sie stehen ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Und denken sie daran, auch Selbständige können sich bei der AfA wg. Arbeitslosigkeit freiwillig versichern, sollte mal eine Flaute eintreffen, erhalten sie ALG 1.


-- Editiert von Moderator am 15.02.2020 16:38

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Wer selbst kündigt, bekommt die Sperrzeit doch sowieso.

Ergänzung zu #3

Die solltest du dir leisten....auf Seite 5 findest du die Beitragshöhe und das daraus resultierende (pauschale) ALG:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-alv_ba013509.pdf

für manche eine sehr wertvolle Sicherheitsnadel.

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#5
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Lass dich bei der Agentur für Arbeit beraten:
https://www.arbeitsagentur.de/existenzgruendung-gruendungszuschuss

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

@schneechen

Danke für den Hinweis auf den GRZ.
Manchmal sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht. :sweat:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von biiker96):
Ich habe zu Ende des Monats Februar meinen Hauptjob (ca. 2 Jahre Vollzeit angestellt + 2,5 Jahre Vollzeit Ausbildung zuvor) gekündigt.
Habe in der Zeit auch in alle gesetzlichen Versicherungen einbezahlt.
Anfang Februar habe ich eine UG gegründet, die Geschäfte werden hoffentlich auch hier demnächst anlaufen.


Als Antragsteller muss man ALG I beziehen und zwar mindestens einen Tag, bevor gegründet wird.

Da er bis Ende Februar noch "in Arbeit" ist und die Firma schon gegründet hat, die Selbstständigkeit also im Grunde genommen schon angelaufen ist, bin ich auf die Entscheidung des Arbeitsamts gespannt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Ja, stimmt natürlich auch wieder.
Er schafft ja schon...

sh---ade.

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