Ein Bewerbungsgespräch ist 750 km entfernt. zu fragen ob der AG das zahlt ist peinlich. Daher die Frage an die Agentur für "Arbeitslosengeld".
Die Antwort:
....Erstattung von Bewerbungskosten - ... Reisekosten - wäre unter bestimmten Voraussetzungen nach Eintritt einer Arbeitslosigkeit möglich. Dies ist ja ......faktisch nicht der Fall.
Stimmt das so. Wie geht man weiter vor.
Zahlt der AG hinterher die Fahrkosten ist das eh egal.
Wie sieht es mit einer Übernachtung aus. Zahlt die der AG auch, bzw die Agentur für "Arbeitslosengeld". 12-14 Stunden Fahrt und ein Bewerbungsgespäch sind ja etwas viel.
Kennt sich damit jemand aus.
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-- Editiert Keinanwalt am 11.11.2011 18:08
ALG1 bezw. noch im Job - Bewerbungskst.
Wenn eine Firma einlädt zu einem Bewerbergespräch und nicht eigens mitteilt, dass keine Fahr- und Übernachtungskosten übernommen werden, werden die übernommen werden müssen.
Hat man aber diese Mitteilung, die negative, kann man damit zum Arbeitsamt (bzw. JobCenter) gehen und nach § 45 SGB III
(bzw. dito in Verbindung mit § 16 SGB II
Absatz 1 Satz 1) eine Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget beantragen mit Aussicht auf Erfolg.
Ist aber eine "Kann"-Leistung, also nur im Ausnahmefall zu gewähren. Ebenfalls die Kosten einer Übernachtung - wobei man sich dabei sicher am Bundesreisekostengesetz orientieren kann. Kann!
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
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