ALG1 und Krankengeld

8. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Einfragender123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG1 und Krankengeld

Hallo zusammen,

Mein Bezug von ALG1 läuft Ende August aus. Leider bin ich seit 07.08. wegen Depressionen krankgeschrieben, Termin beim Psychologen ist bereits ausgemacht, Überweisungsschein meines Hausarztes liegt vor.

Ich hatte mich jetzt im Internet informiert, dass bei 6 Wochen Krankschreibung ein Anspruch auf Krankengeld entsteht. Mein Anspruch auf ALG1 endet aber, bevor diese 6 Wochen erreicht sind.

Wie verhält es sich in diesem speziellen Falle?

Vielen lieben Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30422 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Einfragender123123):
Mein Bezug von ALG1 läuft Ende August aus.
Danach kannst du Krankengeld bei weiterer Arbeitsunfähigkeit erhalten. Das müsstest du bei deiner KV beantragen.

Evtl. hast du das mit den 6 Wochen im Internet falsch verstanden?
Die Arbeitsagentur sagt:
Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten und arbeitsunfähig werden, erhalten Sie längstens für 6 Wochen weiter Arbeitslosengeld.
...aber nicht länger, als überhaupt ALG-Anspruch besteht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Einfragender123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das bedeutet, es wäre unerheblich, dass mein ALG Ende August abläuft, da die Krankschreibung (welche natürlich ohne Unterbrechung sein muss) innerhalb meines Anspruches auf ALG1 begann, korrekt?

Oder endet der Anspruch auf ALG1 Ende August und die Krankenkasse sagt, da sie aktuell nicht im ALG1 Bezug sind, zahlen wir auch kein Krankengeld?

Bin jetzt total verwirrt.

Oder kann das Krankengeld immer beantragt werden? Dachte das es ab der 7ten Woche automatisch zu laufen beginnt. Da bei mir aber nur noch 2 Wochen ALG1 Anspruch übrig sind, wäre der "Startzeitpunkt" des Krankengeldes ja eigentlich zu einem Zeitpunkt an dem ich keinen Anspruch mehr auf ALG1 habe?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30422 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Einfragender123123):
Oder endet der Anspruch auf ALG1 Ende August und die Krankenkasse sagt, da sie aktuell nicht im ALG1 Bezug sind, zahlen wir auch kein Krankengeld?
Nein, das dürfte die KK sicher nicht sagen. Es wird ja auch ohne ALG an diverse Personen Krankengeld gezahlt.

Das Krankengeld muss bei der KK beantragt werden, automatisch zahlt die nichts.
Der *Krankenschein* ab 7.8. vom Arzt zur KK genügt auch nicht.

Zitat (von Einfragender123123):
Ich hatte mich jetzt im Internet informiert, dass bei 6 Wochen Krankschreibung ein Anspruch auf Krankengeld entsteht.
Wo steht das denn?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Einfragender123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das Krankengeld muss bei der KK beantragt werden, automatisch zahlt die nichts.
Der *Krankenschein* ab 7.8. vom Arzt zur KK genügt auch nicht.


Wie wäre denn der richtige Ablauf? Habe mich bei mein TK eingeloggt aber bekomme beim "Antrag auf Krankengeld online einreichen" nur eine Fehlermeldung und eine Telnummer zur Kontaktaufnahme ausgespuckt.

Daher nochmal meine Frage: Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Vielen Dank für das Engagement :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30422 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Einfragender123123):
Wie verhalte ich mich jetzt richtig?
Schriftlich beantragen. Die Post stellt deinen Antrag zu. Die TK kann ihn lesen und wird dir antworten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1136x hilfreich)

Sie können wie geplant den Anspruch auf Arbeitslosengeld aufbrauchen. Dieser verlängert sich aber nicht irgendwie durch die Krankschreibung. Sie Frist von sechs Wochen gibt es, aber das ist eine Höchstgrenze. Diese wird nicht relevant, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld schon vorher endet (nämlich weil er ausgeschöpft ist).

Ab dem Folgetag bekommen Sie dann Krankengeld. Für das Krankengeld kommt es darauf an, wie Ihr Versicherungsstatus gewesen ist, als Sie arbeitsunfähig geworden sind.

Beantragen können Sie das Krankengeld schon jetzt. Dazu sollten Sie der Krankenkasse eine Kopie der "Krankschreibungen" zukommen lassen. Normalerweise ist da immer eines der drei Exemplare extra für die Krankenkasse dabei. Wenn keine solche "dreiseitige" Krankschreibung bekommen haben, dann hat Ihr Arzt die erforderlichen Daten vermutlich schon an die Krankenkasse übermittelt.

Krankengeld können Sie schon jetzt beantragen. Sobald die Krankenkasse Ihre Daten über die Krankschreibung hat und erkennen kann, dass der Zeitraum der Krankschreibung über die den Bezug von Arbeitslosengeld hinaus gilt, wird sie vermutlich auch die bisher nicht freigeschaltete Funktion in dem Online-Portal für Sie freischalten. Aber Sie können der Krankenkasse doch auch abseits dieser Funktion eine Nachricht schreiben und auf die Besonderheit Ihres Falles hinweisen.

Die Krankenkasse wird das Krankengeld immer an dem Ende einer einzelnen Krankschreibung auszahlen (nicht monatsweise wie beim Arbeitslosengeld).

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