ALG1 und Krankmeldung

1. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
6gegen2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)
ALG1 und Krankmeldung

Hallo,

habe eine Frage:
Bin seit dem 13.3.08 arbeitslos gemeldet ALG1, habe am 4.4. einen Termin beim AA, für ein Vermittlungsgespräch, nun bin aber krank geschrieben, Darmgrippe, kann der Termin nicht wahrnehmen auf dem Amt, spätestens am 7.4. wieder, da endet meine Krankmeldung. Krieg ich eine Sperre nun rein?
Was macht das Amt mit mir?

Danke für Antworten!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4438x hilfreich)

@6gegen2:

Du musst den Termin auf jeden Fall sofort und nachweisbar absagen, mit der Begründung AU. Die AU-Bescheinigung musst dem dem AA einreichen. Deshalb kurzes Schreiben zur Terminabsage, AU-Bescheinigung dabei, und das ganze per Einschreiben hinschicken. Wegen der Kurzfristigkeit würde ich zusätzlich den SB, bei dem Du den Termin hast, anrufen und ihm mitteilen, dass die Unterlagen unterwegs sind und um einen neuen Termin bitten. So gibt es dann auch keine Sperre.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

6gegen2

so wie @axel schreibt, solltest du es versuchen. leider bekommt man den sb eben über die servicehotline nicht ans telefon und deshalb unbedingt einen zeugen beim gespräch mithören lassen. mach den gesprächspartner darauf aufmerksam, dass dein telefon die anrufe mitschneidet. mir hat das immer geholfen, auch wenn mein telefon so alt ist, dass ich froh bin, wenigstens damit telefonieren zu können;)

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

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